Hockenheim. Im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Mannheim gegen einen 36-Jährigen aus Philippsburg, der seinen Vater in dessen Wohnung in Hockenheim mit einer Bratpfanne erschlagen hat, urteilte die Strafkammer am Dienstag auf sieben Jahre und zehn Monate Gefängnis sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Der alkoholkranke Mann muss zunächst nur ein Jahr und elf Monate absitzen. Die fünfmonatige Untersuchungshaft wird davon noch abgezogen. Nach diesem sogenannten Vorwegvollzug kommt der 36-Jährige dann für zwei Jahre in die Therapie im Maßregelvollzug.
Richter Gerd Rackwitz wies in der Urteilsbegründung auf die Vorgeschichte der Bluttat in der Wohnung des 59-jährigen Vaters hin. Der Sohn war am Tag vor dem Gewaltverbrechen von Polizeibeamten in Philippsburg volltrunken aufgefunden und zu seinem Vater nach Hockenheim gebracht worden. Dort hatte er nachts und am nächsten Tag weiter übermäßig Alkohol konsumiert. Zu einer Polizeibeamtin und während seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei hatte er gesagt, sich nicht an einen Streit mit seinem Vater erinnern zu können. Im Prozess hatte er dann vermutet, er sei von dem körperlich unterlegenen Vater angegriffen worden. Die Kammer konnte für diese Behauptung allerdings keine Hinweise finden.
Das Opfer, seit mehr als zehn Jahren trockener Alkoholiker, habe sich zwar an den exzessiven Trinkgewohnheiten seines Sohnes gestört, ihn aber trotzdem bei sich aufgenommen. Einige Zeugen, bei denen sich der 59-Jährige beklagt hatte, berichteten von einem harmonischen Verhältnis zwischen Vater und Sohn. Eine Nachbarin hatte am Tatabend eine lautstarke Auseinandersetzung gehört. Dann soll die Geräuschkulisse ruhiger geworden sein.
Die eigentliche Tat habe sich im Schlafzimmer zugetragen, führte der Vorsitzende aus. Die Spurensicherung habe keine Anzeichen für ein dynamisches Geschehen oder für einen körperlichen Übergriff außerhalb des Zimmers finden können. Im Wohnzimmer und in der Küche waren zwar Bruchstücke einer guss-eisernen Wokpfanne entdeckt worden, an ihnen waren aber keine Blutspuren erkennbar. Der 59-Jährige soll gegen 22 Uhr im Bett gelegen haben, als der Angeklagte den Entschluss fasste, ihn mit einer ein Kilogramm schweren Bratpfanne auf den Kopf zu schlagen.
Massive Schläge auf den Kopf
Durch die massiven Schläge erlitt das Opfer eine Hirnblutung, die innerhalb weniger Minuten zum Tod führte. Die Notärzte konnten den Mann nicht mehr retten. Der Angeklagte habe mindestens sechsmal mit großer Wucht zugeschlagen und dabei den Tod seines Vaters billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende. Das von der Kriminaltechnik angefertigte Spurenbild mit großflächigen Blutlachen auf Kopfkissen und Laken zeige, dass sich der Beschuldigte über sein Opfer gebeugt haben muss.
Nach der Tat hatte sich der 36-Jährige das Blut des Vaters von den Händen gewaschen und den Notruf verständigt. Zunächst hatte er Schwierigkeiten, die genaue Adresse anzugeben. „Die Steuerungsfähigkeit war erheblich eingeschränkt, aber nicht aufgehoben“, heißt es in der Urteilsbegründung. Er habe bei der Tatausführung zwar knapp 3,5 Promille gehabt, aber noch „einigermaßen organisiert gehandelt“.
Die psychiatrische Gutachterin hatte dem Angeklagten eine extreme Alkoholabhängigkeit in Verbindung mit Gewalttätigkeit bescheinigt. Die erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund des Rauschzustandes könne attestiert werden, eine verminderte Schuldfähigkeit nicht. Dieser Auffassung folgte die Kammer. Ein minderschwerer Fall komme nicht in Betracht, die Anwendung des Sonderstrafrahmens und eine Milderung seien nicht möglich. Es habe sich um eine „völlig ungeplante Tat“ gehandelt. Der 36-Jährige habe gestanden, sei aber schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er müsse wegen seiner Abhängigkeit eine Entziehungstherapie durchlaufen, sonst drohten ähnliche Straftaten von ihm, so der Vorsitzende.
Verteidiger mit Urteil zufrieden
Verteidiger Steffen Lindberg zeigte sich mit dem Urteil, das über den Antrag der Staatsanwaltschaft von sechseinhalb Jahren hinausgeht, zufrieden. Durch die Kombination mit der Therapie biete die verhängte Strafe die Chance, in etwa dreieinhalb Jahren wieder draußen zu sein. Das von der Kammer gewählte Konstrukt mit Vorwegvollzug bedeute für seinen Mandanten, dass er bei guter Führung nach der Entziehungsmaßnahme entlassen werden könnte.
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