Hockenheim. Bauherr Orhan Ekici hat Anmerkungen zu den Stellungnahmen in den Artikeln unserer Zeitung vom Samstag, 20. August, zu seinem Bauprojekt in der Unteren Hauptstraße 30-32 gemacht. Er hebt darauf ab, dass es bislang noch kein Protokoll der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Mai gibt, das den Vorgaben der Gemeindeordnung entspricht, nämlich unterzeichnet ist. An den Beschluss aus der Sitzung habe sich die Stadt aber vorm Landgericht als gebunden bezeichnet. Ekici schreibt: „Sollte sich herausstellen, dass es keinen Beschluss gibt, ist das gesamte Vorgehen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten erneut zu überprüfen.“
Es müsse schon eine seltsame Sitzung des Gemeinderats zum Thema Neubau in der Unteren Hauptstraße 30/32 gewesen sein. Aus den Verlautbarungen der Fraktionen im Gemeinderat seien widersprüchliche Angaben über die Sitzung zu lesen und offenbar habe auch ein Abhören des Audioprotokolls am 10. August keine eindeutige Klarheit gebracht.
Die CDU behaupte wolkig, dass der Anhörungstermin in konstruktiver und entspannter Atmosphäre stattgefunden habe. Oberbürgermeister Marcus Zeitler habe in seiner Stellungnahme in der Schwetzinger Zeitung vom 13. August mitgeteilt, es gebe keine Diskrepanz zwischen dem Mitschnitt und dem Protokoll der Sitzung.
Die Stellungnahmen der FDP und der Freien Wähler in der Schwetzinger Zeitung vom 20. August berichteten zwar, dass alle Fragen durch die Verwaltung beantwortet wurden, äußerten sich aber nicht zum Thema der Niederschrift. „Offenbar möchte man dem Thema aus dem Wege gehen“, vermutet der Bauherr.
„Mit Einigkeit nicht weit her“
Mit der von der CDU suggerierten Einigkeit im Gemeinderat scheine es allerdings nicht weit her zu sein, denn für die Fraktion der Grünen sei die Frage, was im Gemeinderat nicht öffentlich zum Bauvorhaben Untere Hauptstraße 30-32 beschlossen wurde, ein „nach wie vor nicht geklärter Vorgang“. Demnach seien auch nach Abhören des Audiomitschnitts noch Fragen offen und eine Unterzeichnung der vorliegenden Niederschrift könne demnach zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen. Die Grünen kündigten an, zum Sprachprotokoll weitere Fragen an den OB zu richten. Ein den Vorgaben der Gemeindeordnung entsprechendes Protokoll der Sitzung vom 18. Mai, das den Inhalt der Beschlüsse enthält, liege also bisher nicht vor.
Das habe die Stadt Hockenheim und die von ihr beauftragte Kanzlei Rittershaus mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Rung aber nicht davon abgehalten, außergerichtlich und auch vor dem Landgericht in Mannheim wiederholt darauf zu verweisen, dass die Verwaltung an den Gemeinderatsbeschluss aus der Sitzung vom 18. Mai gebunden sei und andere Bedingungen eines abweichenden Gemeinderatsbeschlusses bedürften. Vor diesem Hintergrund und im Vertrauen auf die Existenz und den Inhalt des Gemeinderatsbeschlusses sei in der mündlichen Verhandlung ein Vergleich geschlossen worden.
Ekici: „Nun muss ich mich allerdings fragen, ob es den Beschluss überhaupt gibt und ob Herr Rechtsanwalt Dr. Rung von der Stadt Hockenheim falsch informiert wurde und es im Vertrauen auf die Aussagen des Oberbürgermeisters versäumt hat, sich den rechtsgültigen Beschluss vorlegen zu lassen.“
Die Klärung des Sachverhalts innerhalb des Stadtrates sei scheinbar noch nicht abgeschlossen. Widersprochen werden müsse allerdings der Aussage der FDP-Fraktion in ihrer Stellungnahme in der SZ/HTZ vom 20. August, denn damit würden er als Bauherr und das Vorhaben in der Öffentlichkeit „bewusst in ein schlechtes Licht gesetzt“. Die FDP schreibe: „Wer sich nicht an den Bebauungsplan hält, muss mit Strafen der örtlichen Baubehörden rechnen.“
Im vorliegenden Fall gehe es nicht um einen Verstoß gegen den Bebauungsplan, also um öffentliches Baurecht. Wäre dies der Fall gewesen, hätte die Stadt Bußgelder verhängen oder einen Baustopp verfügen können. Das sei nicht geschehen. Tatsächlich sei die Situation durch einen Verstoß gegen den Gestattungsvertrag entstanden. Diesen habe Ekici als Bauherr mit der Stadt vereinbart, es handle sich somit um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die Stadt habe den Gestattungsvertrag gekündigt und ein Betretungsverbot für die vom Gestattungsvertrag umfassten Flächen verhängt, was letzten Endes zu der Eskalation vor dem Landgericht Mannheim führte. Es scheine so, als seien diese Sachzusammenhänge einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats nicht präsent.
In einem Punkt müsse er der FDP-Fraktion allerdings recht geben, nämlich wenn sie sich fragt, ob es bei der Debatte überhaupt noch um das Bauvorhaben gehe. Ein Bauherr schaffe dringend benötigten Wohnraum, verbessere das Stadtbild und trage alle Risiken aus Corona, Baukostensteigerungen und Lieferengpässen. Vor dem Hintergrund sei das Vorgehen der Stadt nicht nachzuvollziehen und es dränge sich die Vermutung auf, „dass hier auf dem Rücken des Bauvorhabens persönliche Animositäten ausgetragen werden“.
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