Ketsch/Schwetzingen. Fährt man quasi im Dunkeln und ohne Straßenbeleuchtung mit dem Fahrrad von Schwetzingen in die Enderlegemeinde, dann ist man auf dem Fahrradweg gegenüber des Stadions unterwegs und hoffentlich auch nur in Fahrtrichtung Ketsch. Alles andere wäre laut Beschilderung, darauf weist die Lokale Agenda hin, unzulässig. „Dies allerdings ist vielen nicht bewusst, denn bis Mitte 2021 konnte man beide Fahrradwege, die links und rechts der Kreisstraße K4250 verlaufen, jeweils in beide Fahrtrichtungen nutzen. Dann wurden vom Landratsamt Rhein-Neckar neue Beschilderungen angebracht und somit die neue Fahrradverkehrsführung in Kraft gesetzt“, erklärt Gernot de Mür von der Lokalen Agenda Ketsch.
Ein aufmerksamer Ketscher Bürger hat sich mit der Bitte an die Lokale Agenda gewandt, dass die nun doch etwas fragwürdige Verkehrsführung genauer betrachtet werde, lassen Wolfgang Rohr und Gerot de Mür wissen. „Die Situation ist derzeit wie folgt: Man darf laut der Beschilderung lediglich von Ketsch aus betrachtet auf der Seite, auf der sich das Stadion befindet, Richtung Schwetzingen fahren. Will man zurück, dann müsste man laut der Beschilderung die andere Seite nutzen. Dort befindet sich jedoch keine Straßenbeleuchtung, was nachts ein Thema ist. Auch birgt diese Verkehrsführung das Risiko, dass Fahrradfahrer die Straße überqueren, was schon oft leider zu tragischen Unfällen auf der Strecke geführt hat. Außerdem ist die rechtliche Lage auch prekär. Wenn nun, wie es noch oft praktiziert wird und wie es früher erlaubt war, die Fahrradwege jeweils in beide Richtungen genutzt werden und es käme zu einem Unfall, wäre derjenige, der quasi als ‚Geisterfahrer’ unterwegs ist im Schadensfall haftbar. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, diese Änderung rückgängig zu machen, denn die Fahrradwege sind auf beiden Seiten breit genug, um sie zweispurig zu nutzen. Wir haben hierfür einen konkreten Vorschlag unterbreitet“, erklärt de Mür.
Fahrradweg: Gemeinde Ketsch zuständig
Mit diesem Vorschlag wandte sich die Lokale Agenda an das Landratsamt Rhein-Neckar und an das dortige Straßenverkehrsamt, in diesem Fall die zuständige Behörde. „Seitens des Landratsamtes wurde uns erklärt, dass die neue Verkehrsführung die übliche wäre, wenn sich auf beiden Seiten einer Kreisstraße Radwege befinden, schließlich wolle man vermeiden, dass sich Radfahrer auf der Kreisstraße fortbewegen. Auf den Hinweis, dass sich jedoch nur auf einer Seite eine Straßenbeleuchtung befindet, teilte man uns mit, dass dies in den Verantwortungsbereich der Gemeinde Ketsch gehöre. Wir schätzen die Kosten für eine Beleuchtung der Strecke auf einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag, die Kosten für eine aus unserer Sicht sinnvolle Beschilderung wären viel günstiger“, ergänzen die Vertreter der Lokalen Agenda.
Lokale Agenda Ketsch: Vorschlag der Beschilderung am Radweg
„Wir haben unseren Vorschlag mit folgendem Wortlaut unterbreitet: Unser Vorschlag dazu wäre, im Bereich Stadion Schwetzingen und am Ortsausgang Ketsch jeweils das Schild Nr. 254 ,Verbot für Radfahrer’ an der Straße anzubringen und an den Radwegen die Schilder Nr. 1022-10 ,Radfahrer frei’ kombiniert mit Schild Nr. 1000-31 ,Beide Richtungen’, zwei gegen gerichtete senkrechte Pfeile, zu verwenden. Eventuell müsste noch an den Einmündungen zu zwei Waldwegen das Schild Nr. 1000-32 ,Radfahrer kreuzen von rechts und links’ angebracht werden. „Das Ziel, keine Fahrradfahrer auf der Straße zu erlauben und die Radwege in beide Richtungen nutzbar zu machen, könnte damit unseres Erachtens erreicht werden, nun warten wir auf Antwort“, ergänzt de Mür.
Kurioserweise sei laut der Beschilderung der Touristikroute die Befahrung in beide Richtungen ausgewiesen, also entgegen der jetzt gültigen Verkehrsführung. Eine weitere Gefahrenstelle ergebe sich außerdem daraus, dass der Radweg auf der Seite des Stadions von Ketsch kommend kurz vor dem Stadion endet. „Hier überqueren dann auch viele Fahrradfahrer die Kreisstraße, um auf der anderen Seite weiterzufahren, was ja laut der neuen Verkehrsführung nicht zulässig ist. Würde man auf der Stadionseite bleiben, wäre es wichtig, hier eine ordentliche Verkehrsführung umzusetzen, denn so fahren Autos und Fahrradfahrer theoretisch überall und ein gewisses Unfallrisiko ist gegeben. Für diesen Bereich zeichnet jedoch die Stadtverwaltung Schwetzingen verantwortlich, die uns bat, mit einer Luftaufnahme einen Vorschlag zu unterbreiten, was wir dann getan haben. Immerhin gibt es bei der Stadt Schwetzingen eigens eine Fahrradbeauftragte“, führen Rohr und de Mür weiter aus.
Radweg zwischen Schwetzingen und Ketsch: Erhöhtes Konfliktpotenzial
Schlussendlich sei der von der Lokalen Agenda gemachte Vorschlag eines eingezeichneten Fahrradstreifens im Bereich Stadionparkplatz durch die Stadt Schwetzingen mit folgendem Wortlaut abgelehnt worden: „Nach interner Absprache mit dem Ordnungsamt und dem Bauamt Schwetzingen sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass beide Varianten seitens der Stadt Schwetzingen nicht umsetzbar sind.“ Hier würde es zu erhöhten Konfliktpotenzial kommen (Wohnmobil- und Besucherparkplatz, Busverkehr, Kindertagesstätte, Restaurant Anfahrt, SV 98 Schwetzingen Spieltage, Schadstoffmobil und diverse Veranstaltungen).
Radweg zwischen Schwetzingen und Ketsch: „Sehr unbefriedigend“
„Für uns ist dies nun sehr unbefriedigend, denn es gibt keine Lösung zu dem Thema. An vielen Stellen wird für das Fahrradfahren als gesunde und nachhaltige Form der Fortbewegung geworben, wohinter wir absolut stehen. Dass allerdings auch die Infrastruktur passen muss, sehen wir als unstrittig gegeben und dabei muss es nicht immer um neue oder teure Wegführungen gehen. Der Blick sollte sich auch auf vorhandene Wege legen, die mit wenig finanziellem Aufwand zu sicheren und gut nutzbaren Fahrradwegen werden, indem man gute Lösungen findet“, so Gernot de Mür.
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