Gemeinderat

In Ketsch wird die Vergnügungssteuer angepasst – was auf die Bürger zukommt

In der Enderlegemeinde wird das Vergnügen teurer: Der Gemeinderat entschied in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus, dass die Vergnügungssteuersatzung ab 1. Januar angepasst wird.

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Marco Brückl
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Sitzungssaal im Rathaus - Gemeinderat. Bild: Brückl © Brückl

Ketsch. In der Enderlegemeinde wird das Vergnügen teurer: Der Gemeinderat entschied in seiner jüngsten Sitzung im Rathaus, dass die Vergnügungssteuersatzung, die für Geräte mit Gewinnmöglichkeit eine Steuer in Höhe von 15 Prozent auf die elektronisch gezählte Bruttokasse vorsieht, ab 1. Januar angepasst wird. Die Satzung wurde einstimmig geändert, sodass dieser Steuersatz bald 25 Prozent beträgt. „Viele der umliegenden Gemeinden haben die Steuer schon erhöht“, sagte Bürgermeister Timo Wangler, bei 15 Prozent verharre der Wert schon lange.

CDU-Rat Rainer Fuchs hob hervor, dass es sich nur um einen geringen Betrag handele, aber ein Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts sei auch das. Jens Rebmann (SPD) bedankte sich bei der Verwaltung, weil sie geprüft hatte, ob die Einführung einer Wettbürosteuer eine Option sein könnte. Allerdings sei per Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20. September eine solche Steuer unzulässig, hieß es.

Gemeinderat Ketsch: Gute Wasserversorgung

Auf Basis des Jahresabschlusses des Wasserwerks wurde die Betriebsleitung einstimmig entlastet. Das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebs schloss mit einem Gewinn von knapp 87 000 Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen wird. Ferner sei eine Konzessionsabgabe in Höhe von über 90 000 Euro erwirtschaftet worden und könne an den Gemeindehaushalt abgeführt werden, wie Kämmerer Gerd Pfister berichtete. Insgesamt befinde sich der Wasserversorgungsbetrieb in einer guten finanziellen Situation. Die Eigenkapitalausstattung liege bei 41,10 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 38,40 Prozent.

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Beim Eigenbetrieb für die Abwasserbeseitigung sei die Ertragslage stabil geblieben, aber die Kostenseite habe sich negativ entwickelt – „bedauerlich ist die Kostenentwicklung beim Klärwerk“, sagte Pfister. Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung schloss 2021 mit einem Verlust von 190 354 Euro ab. Eine Übernahme des Verlustes durch den Kernhaushalt sei nicht erforderlich. Gebührenrechtlich ergab sich für das Jahr 2021 eine Überdeckung beim Niederschlagswasser von rund 113 000 Euro, die in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2026 ausgeglichen werden müsse. Die Unterdeckung beim Schmutzwasser in Höhe von 414 400 Euro soll auf die Jahre 2023, 2024 und 2025 mit jeweils 138 100 Euro verteilt werden, hieß es.

Die Abwassergebühren für das Schmutzwasser waren im Jahr 2021 nicht mehr kostendeckend. Angesichts der großen Unsicherheit durch die nicht endgültig abgerechneten Umlagezahlungen an den Zweckverband Bezirk Schwetzingen müsse spätestens beim Vorliegen der Jahresabschlüsse 2019, 2020 und 2021 die Gebühr neu kalkuliert werden. Auf Nachfrage aus dem Kreise der Räte zum Beispiel von Tarek Rihawi (Freie Wähler) oder Chris Brocke (FDP), wie hoch die Gebühren künftig ausfallen könnten, wollte Kämmerer Pfister noch keine Einschätzung abgeben. Das sei aktuell noch zu ungenau. Günther Martin (Grüne) war indes der Hinweis wichtig, dass am Kanalsystem dringend etwas getan werden müsse.

Rheinhalle Ketsch: Spülapparat für 15 000 Euro

Die Bürgervertreter ermächtigten die Verwaltung einstimmig, für die kaputte Spülmaschine in der Rheinhalle Ersatz zu beschaffen. Die Firma Günter Schneider GmbH aus Sandhausen hatte unter vier Angeboten das günstigste zum Preis von bald 15 000 Euro für diese außerplanmäßige Aufwendung vorgelegt.

Die Spülmaschine der Rheinhalle ist seit der Geländesäuberungsaktion der Gemeinde am 21. Mai dieses Jahres nicht mehr funktionsfähig. Ein Techniker habe vor Ort festgestellt, dass das Steuerungssystem und die darin befindliche Elektronik defekt sei, erklärte Bauamtsleiter Marc Schneider – „bei einem Auto würde man von einem Totalschaden sprechen.“ Eine Reparatur, so die Aussage des Fachmannes, sei kaum vorstellbar und aus wirtschaftlicher Sicht in Anbetracht des Zustandes der Maschine nicht angeraten. Gleichwohl sei für die Vermietung der Rheinhalle, insbesondere für Großveranstaltungen, eine funktionierende Geschirrspülmaschine unabdingbar. Die noch vorhandene Maschine ziehe Spülkörbe automatisiert ein, trockne diese selbstständig und sei damit für erwähnte Events bestens geeignet gewesen.

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