Ketsch. Für die Ketscher wird das Abwasser teurer: In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat, die Schmutzwassergebühr von bislang 3,04 Euro pro Kubikmeter auf künftig 3,39 Euro anzuheben. Die Gebühr für Niederschlagswasser sinkt hingegen minimal: von 0,49 Euro pro Quadratmeter auf 0,48 Euro.
Hintergrund für diese Erhöhung beim Schmutzwasser sind die gestiegenen Energiekosten, die auch die Umlage für das Klärwerk vergrößerten. „Die Aufbereitung des Abwassers ist sehr energieintensiv, weshalb unsere Umlage von rund 1,5 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,7 Millionen Euro im kommenden Jahr steigt. Um weiterhin kostendeckend arbeiten zu können, müssen wir diese Steigerung an die Bürger weitergeben“, erläuterte Kämmerer Gerd Pfister.
Hintergrund und Gründe für die Anpassung der Abwassergebühren in Ketsch
Dabei waren die Abwassergebühren aus den gleichen Gründen bereits im vergangenen Jahr erhöht worden. In der Novembersitzung 2022 des Gemeinderats hatte das Gremium damals eine Erhöhung beschlossen – ausgehend von zuvor von 2,12 Euro pro Kubikmeter – um 93 Cent auf 3,04 Euro, was vor einem Jahr einer stolzen Steigerung um immerhin rund 44 Prozent entsprochen hat.
Dennoch kam auch für die jetzige Erhöhung Zustimmung von allen Parteien. Michael Kapp von der CDU sah die Kalkulation der Gemeinde als plausibel und nachvollziehbar an, Moses Ruppert von der SPD bewertete sie aufgrund der erneut gestiegenen Energiepreise als verständlich.
Jürgen Stang von den Freien Wählern lobte die umfangreiche Aufstellung des Kämmerers, während Chris Brocke (FDP) darauf abhob, dass die Anhebung letztlich ja absehbar gewesen sei – „schließlich muss die Kalkulation kostendeckend sein“, so Brocke in seiner Stellungnahme.
Zustimmung und Einschätzungen der Parteien im Ketscher Gemeinderat
Auch Günther Martin (Grüne) konnte die Entwicklung der Gebühren nachvollziehen, wunderte sich aber über die aus seiner Sicht sehr günstige Festlegung für das Niederschlagswasser. „Die ist in anderen Gemeinden teils doppelt so hoch wie bei uns. Das würde vielleicht einige Bürger dazu animieren, das Regenwasser auf ihrem Grundstück selbst zu nutzen“, argumentierte Martin.
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Der Beschluss fiel am Ende einstimmig – ebenso wie zuvor schon die Entscheidung über die Änderung Wasserversorgungssatzung. Dabei ging es größtenteils um juristische Details in dem Werk, die einige Anpassungen der Ketscher Vorgaben notwendig machten. So werden auch künftig im Jahr drei Abschlagzahlungen für Wasser und Abwasser fällig, allerdings in jeweils geänderter Höhe. Statt bislang ein Viertel der Jahresgebühren pro Abschlag wird künftig jeweils direkt ein Drittel verlangt.
„An der Höhe der Gebühren ändert sich dadurch nichts, weil die bislang obligatorischen Nachzahlungen entfallen. Außerdem wird die Jahresabrechnung übersichtlicher. Eine Umstellung auf vier Abschläge zu je einem Viertel wollen wir aber ebenfalls vermeiden, denn die drei Abschläge sind in Ketsch seit Jahrzehnten Tradition“, erläuterte Kämmerer Gerd Pfister.
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