Gemeinderat - Erschließungskosten für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung steigen / Bebauungsplan für Teil der Schwetzinger Straße wird ausgelegt

Mangels Personal – Hohwiese in Ketsch bleibt zu

Von 
Marco Brückl
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Was für eine herrliche Stimmung am Badestrand Hohwiese gestern Abend – doch die Anlage bleibt in diesem Sommer geschlossen. © Brückl

Ketsch. Für den erkrankten Bürgermeister Jürgen Kappenstein nahm Stellvertreter Michael Seitz (CDU) zur Entscheidung, in diesem Sommer nur das Freibad – und nicht auch der Badestrand am Hohwiesensee – zu öffnen, Stellung: „Gemeinderat und Verwaltung kamen überein, dass mit den vorhandenen Personalkapazitäten nur eine Badeanlage geöffnet werden kann. Wir würden zusätzliches Personal brauchen. Doch wegen der Pandemie-Lage ist das zu unsicher“, sagte Seitz bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Rheinhalle.

Unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte des Bürgermeisters“ kam der Lokalpolitiker den Besuchern zuvor. Nicht zuletzt in sozialen Netzwerken war von einigen Bürgern angekündigt worden, den Unmut über diese Entscheidung bei der öffentlichen Zusammenkunft kundzutun. Und tatsächlich appellierten zwei Besucherinnen inständig, die Hohwiese zu öffnen. Die Menschen seien aufgrund der Pandemie am Ende und benötigten diesen Ausgleich. Ansonsten sei an der Hohwiese zu befürchten, dass an manchen Plätzen Partys gefeiert und somit Stellen vermüllt würden.

Schwierige Ausschreibung

Thomas Franz (CDU) fragte, ob tatsächlich kein zusätzliches Personal zu bekommen sei oder ob es monetäre Gründe habe, warum nur das Freibad geöffnet werde. Hauptamtsleiter Ulrich Knörzer erklärte, dass für zusätzliches Personal eine Ausschreibung nötig gewesen wäre. Wegen der Corona-Pandemie sei aber der Umfang des Arbeitsaufkommens einfach nicht berechenbar gewesen. Daneben hätten die Zeitarbeitsfirmen so ihre Sorgen damit, überhaupt ausreichend Personal zur Verfügung stellen zu können. Seitz betonte, dass es Freibad- und Hohwiesen-Liebhaber in der Gemeinde gebe. Doch es existierten schlimmere Einschränkungen als eine Hohwiese, die zu bleibe. „Ich finde es in Ordnung, dass das Freibad statt der Hohwiese öffnet.“

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Derweil hinkt Deutschland bei der Digitalisierung hinterher. Da trifft es sich gut, dass der Gemeinderat Bürgermeister Jürgen Kappenstein ermächtigte, einer Satzungsänderung beim Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar zuzustimmen. Der Zweckverband verspricht auf seiner Homepage, „jede Bürgerin, jeder Bürger, jede Kommune und jedes Unternehmen wird die Möglichkeit bekommen, das flächendeckende Glasfasernetz der Zukunft zu nutzen“. Es ist freilich nur ein Mini-Schrittchen, weil es in besagter Satzungsänderung vornehmlich um Anpassungen wegen der Corona-Pandemie geht – aber dennoch ist es ein nötiges.

Berechnung überarbeitet

Die Bürgervertreter votierten ebenso für zwei weitere Satzungsänderungen, die die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung betreffen. Denn die Gemeinde erhebe zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungs- sowie Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag respektive einen Wasserversorgungsbeitrag. Gleichwohl sei die letzte Fortschreibung der Kalkulation im Jahr 2007 durchgeführt worden. Die Berechnung habe überarbeitet werden müssen, hieß es.

Derzeit erhebe Ketsch je Quadratmeter Nutzfläche einen Abwasserbeitrag von 3,80 Euro. Nach der neuen Berechnung sei der Beitrag auf 4,62 Euro je Quadratmeter Nutzfläche festzusetzen. Der Wasserversorgungsbeitrag in Höhe von aktuell 1,32 Euro steige auf 2,05 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Das gelte ab Juni und der Planungshorizont reiche bis 2035. Über die Parteien hinweg betonten die Redner, dass es sich hierbei um Erschließungskosten handele. Die neuen Beiträge hätten für neue Flächen, die an das Netz angeschlossen werden, Gültigkeit. Der Wasserpreis ändere sich nicht.

Der Rat entschied zudem, den Bebauungsplanentwurf „Ortskern – Teilbereich B, 1. Änderung“ für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die Bürger hätten dann Gelegenheit, zu einem Vorhaben der Innenverdichtung in der Schwetzinger Straße 32 Stellungnahmen abzugeben.

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