Gemeinderat

Für geordnete städtebauliche Entwicklung in Oftersheim

Von 
Anette Zietsch
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Der Gemeinderat soll am Dienstag über eine Vorkaufsrechtssatzung „Ortsmitte II“ entscheiden. © Widdrat

Oftersheim. In der Kurpfalzhalle findet am Dienstag, 27. April, um 18 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderats statt. Die Bevölkerung wird hierzu eingeladen.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Vorkaufsrechtssatzung „Ortsmitte II“ der Gemeinde, die – so steht es im Beschlussvorschlag – zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dient. Zum Hintergrund: Das Baugesetzbuch unterscheidet zwischen einem allgemeinen und einem besonderen Vorkaufsrecht. Das Gesetz sieht ein Vorkaufsrecht für förmlich festgelegte Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche vor.

Von einem förmlich festgelegten Gebiet kann erst nach Satzungsbeschluss ausgegangen werden. Im vorliegenden Fall des Entwicklungsgebiets „Ortsmitte Il“ wird dieser erst für Dezember dieses Jahres erwartet.

Nur zum Wohl der Allgemeinheit

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Um in der Zwischenzeit bereits die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten, kann die Gemeinde jedoch eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen, um die es bei diesem Tagesordnungspunkt auch geht. Das Vorkaufsrecht darf generell nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Der Verwendungszweck des Grundstücks ist anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist.

Das Baugesetzbuch schränkt das Vorkaufsrecht aber auch ein, indem es zum Beispiel bei Kaufverträgen zwischen Ehegatten oder in gerader Linie verwandten beziehungsweise verschwägerten oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandten Personen nicht angewandt werden kann. Des Weiteren kann es auch bei Grundstücken von Kirchen und Religionsgesellschaften nicht zur Anwendung kommen.

Durch die oben aufgeführten Einschränkungen des Vorkaufsrechts, sieht die Verwaltung insbesondere bei den folgenden Grundstücken eine mögliche Anwendung: Bismarckstraße 1 (rückwärtige Erschließung Mozartstraße 1a), Mannheimer Straße 3 (Planungskonzept für Mannheimer Straße 1-5) sowie Mannheimer Straße/Dietzengässel Erweiterungsfläche (Gesamtplanung mit Josefshaus).

Dritte Änderung

Weiterhin geht es in der Sitzung um eine Änderung der Satzung des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar, dem alle 54 Kommunen im Kreis – also auch die Hardtgemeinde – beigetreten sind. Der Oftersheimer Gemeinderat muss nun, ebenso wie alle anderen Gremien im Kreis, über die dritte Änderung entscheiden, die eine Folge von Corona ist. Es geht dabei um die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum.

Durch die Auswirkungen der Pandemie sollten Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. In Präsenzsitzungen sollten nur Themen behandelt werden, die nicht aufgeschoben oder anderweitig (beispielsweise in Form einer Videokonferenz, im schriftlichen oder elektronischen Verfahren) erledigt werden können. Zu beachten sind dabei die Vorschriften über die Teilnahme an Sitzungen, Beschlussfähigkeit sowie der Öffentlichkeitsgrundsatz. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gehört zu den wesentlichen Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung und ist entscheidend für die Wirksamkeit von Beschlussfassungen. Im Mai vergangenen Jahres wurde bereits die Gemeindeordnung vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie dahingehend ergänzt.

Eine Regelung in der Satzung des jeweiligen Gremiums war bis Ende des vergangenen Jahres nicht erforderlich, sondern wurde pandemiebedingt im Wege einer Übergangsregelung bereits per Gesetz ermöglicht. Mit Auslaufen dieser Übergangsregelung ist jedoch ab dem Jahr 2021 die Verbandssatzungsregelung verbindlich, um auch in Zukunft Gremien in Form von Videositzungen tagen zu lassen.

Weiterer Bedarf zeichnet sich ab

Weiterhin geht es um die Anschaffung von Schnelltests. Die Verwaltung hatte den Gemeinderat mittels elektronischem Umlaufbeschluss bereits über die Anschaffung von Antigen-Schnelltests für die Testung in Kindertageseinrichtungen informiert und der Gemeinderat hatte diesen Beschluss mit großer Mehrheit bei vier Enthaltungen gefasst (wir berichteten). Es zeichnet sich jedoch schon jetzt ab, dass weitere Schnelltests angeschafft werden müssen. Die Lieferung des Landes sollte 1252 Schnelltests für die Schüler, Lehrer und Erzieherinnen beinhalten, geliefert wurden allerdings nur 973 Tests. Eine weitere Teillieferung der ausstehenden Tests ist nicht zu erwarten. Darüber hinaus kam diese leider auch erst zeitverzögert und sehr kurzfristig bei der Gemeinde an.

Auch gibt es mittlerweile im Bereich des Arbeitsschutzes die ersten Vorschriften, die den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, dem Personal eine entsprechende Testmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Die 6000 Tests, die bisher für den Bereich Kindergarten (Testung der Kinder) angeschafft wurden, werden daher voraussichtlich nicht ausreichen, da davon auszugehen ist, dass die Landeslieferung erst verzögert eingehen und gegebenenfalls wieder zu gering ausfallen wird.

Es müsste dann vorerst umgeschichtet werden, das heißt von den 6000 Kita-Tests wird eine entsprechende Anzahl entnommen, damit den Schulen die entsprechenden Tests zur Verfügung gestellt werden können. Dies gilt analog für das kommunale Personal, da beide Testgruppen einen Anspruch auf die Tests haben. Damit die Verwaltung weitere Tests anschaffen kann, für die bisher keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll der Gemeinderat außerplanmäßige Haushaltsmittel bereitstellen.

Die Gemeindeverwaltung soll gleichzeitig dazu bevollmächtigt werden, bedarfsgerecht Antigen-Schnelltests anzuschaffen.

Schließlich geht es um die Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen im Zuge der Einrichtung einer Ganztagsgrundschule an der Theodor-Heuss-Schule. Im zweiten Bauabschnitt stehen weitere Auftragsvergaben an: für Trockenbauarbeiten, für Roh-Abbrucharbeiten und für Küchen.

Und dann wird über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen abgestimmt, ehe der Tagesordnungspunkt „Anfragen“ auf der Agenda steht.

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