Oftersheim. Fast 3,9 Millionen Ordnungswidrigkeiten sind für 2022 in der amtlichen Statistik zu Verkehrsauffälligkeiten des Kraftfahrt-Bundesamtes registriert. Darunter ist die häufigste eindeutig der Geschwindigkeitsverstoß – fast 2,4 Millionen sind im Fahreignungsregister für das vergangene Kalenderjahr verzeichnet. Wobei Verwarnungen in dieses nicht einfließen.
Somit liegt nahe, dass wohl die meisten langjährigen Verkehrsteilnehmer irgendwann mal ein Schreiben im Briefkasten hatten, das sie auf einen solchen Verstoß hinweist – meist inklusive Bild aus einem Blitzer. Qualitativ hochwertig sind diese nicht zwingend, aber die Oftersheimerin Olga Frank war kürzlich besonders erstaunt über das Foto, das wohl sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß zeigen sollte.
Laut dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, hat sich der Verstoß bereits am 31. Mai um etwa 14.15 Uhr ereignet. Ort des Geschehens war die Heidelberger Straße. Die Verwarnung, die Frank in dieser Sache erhielt, stammt von Freitag, 9. Juni, drei Tage später, also am Montag, kam es bei ihr an. Als Beweismittel sind in dem Schreiben eine Radarmessung (nach Abzug der Toleranz ging es um eine Geschwindigkeit von 38 statt der erlaubten 30 Kilometer pro Stunde) der Ortspolizeibehörde sowie das oben genannte Foto angeführt. Auf Letzterem erkannte sich Olga Frank nicht. Die 30 Euro Verwarnungsgeld, die in dem Schreiben gefordert waren, wollte sie ohne sicher zu sein, nicht zahlen. Im Folgenden ergab sich ein Disput zwischen ihr und dem Oftersheimer Ordnungsamt. Die beiden Parteien stimmen bei wenigen Punkten überein, vieles schildern sie unterschiedlich. Was Fakt ist: Olga Frank hat mittlerweile bezahlt – allerdings 58,50 statt 30 Euro, nachdem die Gemeinde einen Bußgeldbescheid mit weiteren Gebühren erließ, da Frank zunächst nicht zugegeben habe, die Fahrerin gewesen zu sein.
Poststempel passt nicht zur Aussage
Ein Blick zurück: Im ersten Schreiben des Ordnungsamtes heißt es, dass die Verwarnung nur wirksam werde, wenn das Geld – hier noch 30 Euro – innerhalb einer Woche bezahlt werde. „Bei einem Verwarnungsgeldangebot kann kein Widerspruch eingelegt, sondern lediglich dazu Stellung genommen werden“, heißt es vom Ordnungsamt auf Anfrage dieser Redaktion.
Das hat Olga Frank laut eigener Aussage getan. Zwar stimmte das Kennzeichen im Schreiben, auf dem Bild erkannt habe sie sich jedoch nicht. „Ich habe meine Antwort am Sonntag, 18. Juni, direkt beim Rathaus eingeworfen“, berichtet sie. Der Poststempel, der den Eingang des Schreibens bei der Gemeinde belegen soll, stammt jedoch vom 20. Juni, also dem Dienstag. Vom Ordnungsamt heißt es dazu: „Der Briefkasten der Gemeinde Oftersheim wird Montag bis Freitag täglich geleert und über den Posteingang am jeweilig gleichen Tag bearbeitet. Für uns ist nicht nachvollziehbar, wann das Schreiben eingeworfen wurde.“
In der Folge kam es zu mehreren Treffen und Telefonaten zwischen Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes und Olga Frank – auch deshalb, weil es eine Möglichkeit zur Einsicht des Beweisbildes gab – in höherer Auflösung als auf der Verwarnung. Auf dem Originalschreiben, das Frank erhielt, ist vermerkt, wie das online zu bewerkstelligen sei, am Telefon erklärte man ihr, dass das auch im Rathaus ginge. Was die Bürgerin nun besonders kritisiert: „Wenn es ein besseres Bild gibt, wieso bekommt man das nicht von Anfang an?“
Verwarnungsbild kommt aus dem Rechenzentrum
Dazu erklärt das Ordnungsamt: „Wie Frau Frank bereits mehrfach erklärt wurde, werden die Verwarnungen direkt über das Rechenzentrum erzeugt und an die Betroffenen verschickt. Zudem ist die Gemeinde nicht dazu verpflichtet, ein Fahrerfoto auf der Verwarnung abzudrucken. Wir haben keinen Einfluss auf den Ausdruck des Beweisbildes.“ Zusätzlich ärgert sich Olga Frank über mangelnde Kulanz seitens der Gemeindeverwaltung. Sie fand die ursprüngliche Version des Beweisbildes nicht eindeutig, außerdem habe sie aus ihrer Sicht ihre Stellungnahme fristgerecht abgegeben. Für die zusätzlichen Gebühren – auf einem weiteren Schreiben des Ordnungsamtes als Verfahrenskosten bezeichnet – hat sie kein Verständnis. Außerdem verliefen laut ihrer Aussage weder die Telefonate mit den Sachbearbeiterinnen noch die Besuche vor Ort besonders gut. Teilweise seien beide Seiten laut geworden, gibt Frank an. Eine Sachbearbeiterin sagt auf Anfrage der Redaktion, Frau Frank habe die Sachlage nicht verstehen wollen. Lange hat die Bürgerin laut eigener Aussage gehofft, zumindest die zusätzliche Gebühr zurückerstattet zu bekommen. Damit ist jedoch nicht zu rechnen.
Den Verstoß hat sie mittlerweile zugegeben, weswegen sie auch bezahlt habe. Laut einer Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes habe Olga Frank am Mittwoch, 12. Juli, zugegeben, dass sie die Fahrerin gewesen sei. Sie bestreitet das und sagt, das sei bereits am Montag, 26. Juni, passiert. Worin sich beide Seiten einig sind: An beiden Tagen kam es zu Treffen im Rathaus. Der Unterschied ist: Wenn Olga Frank recht hat, habe sie der Zahlung eingewilligt, bevor sie von den zusätzlichen Gebühren wusste. Am Ende bleibt ein suboptimal verlaufener Kontakt zwischen Bürgerin und Amt, bei dem beide Seiten die andere Partei als uneinsichtig darstellen. Wer im Recht ist, lässt sich letztlich wohl nicht mehr eindeutig belegen.
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