Oftersheim/Plankstadt. Im Prozess gegen die drei Beschuldigten, denen die Staatsanwaltschaft unter anderem schweren Bandendiebstahl, Betrug und Störung der Totenruhe vorgeworfen hatte, sprach die Strafkammer des Landgerichts Mannheim am Dienstag die Urteile. Die drei rumänischen Staatsbürger im Alter von 41, 34 und 23 Jahren sollen im August vergangenen Jahres von Gräbern auf den Friedhöfen in Oftersheim und in Plankstadt Grabschmuck geraubt und bei drei Einbrüchen bei einer Metall-Recycling-Firma in München Buntmetall entwendet haben.
Der 34-Jährige war der Haupttäter. Er muss für vier Jahre ins Gefängnis. Gemeinsam mit weiteren bislang unbekannt gebliebenen Tätern hatte er auf dem Friedhof in Oftersheim gewaltsam den Grabschmuck von 90 Ruhestätten entfernt und mit einem Fahrzeug abtransportiert. Zu dem entwendeten Gut gehörten unter anderem ein Lebensbaum aus Bronze, eine Bronzestatue, ein wertvolles Rosenornament und ein handgeschmiedetes Kreuz. Auf dem Friedhof in Plankstadt verursachten die Täter an rund 20 Gräbern erhebliche Schäden. Die Beute hatte einen Gesamtwert von 83.000 Euro.
Der 23-Jährige und der 41-Jährige kamen mit Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten davon. Die Männer hatten gemeinsam mit dem 34-Jährigen bei drei Einbrüchen in das Betriebsgelände einer Metall-Recycling-Firma in München mehrere Säcke mit Metallspänen abtransportiert. Dazu hatten sie den Zaun am Firmengelände aufgeschnitten und anschließend eine Überwachungskamera mit einem Tuch abgedeckt. Beim dritten Raubzug war das Trio schließlich geschnappt worden. Die Beute in München hatte einen Gesamtwert von rund 3.450 Euro.
Das Gericht wertete die Tat des 34-Jährigen in Oftersheim und in Plankstadt als Diebstahl mit Waffen. Die Delikte in München waren schwerer Bandendiebstahl in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug, weil die Täter in zwei Fällen ihre Beute einem Schrotthändler zum Kauf angeboten hatten. Der 23-Jährige und der 41-Jährige sind nicht vorbestraft. Das Auto des 41-Jährigen, in dem die Beschuldigten ihre Beute in München abtransportiert hatten, wurde eingezogen. Einen Sprinter, in dem die Messingspäne zwischengelagert worden waren, darf er behalten, weil er dann „seinen Lebensunterhalt durch legale Arbeit bestreiten kann“, so die Auffassung des Gerichts. Die Haftbefehle wurden aufgehoben, die beiden Männer müssen jeden Wohnsitzwechsel unaufgefordert melden. Die Bewährungszeit beträgt jeweils zwei Jahre.
Mannheimer Gericht stützte sich auf Geständnisse, Gutachten und Videobeweise
Die Strafkammer sah den gesamten Sachverhalt wie in der Anklage beschrieben als erwiesen an. Das Gericht hatte an den drei vorangegangenen Verhandlungstagen mehrere Zeugen gehört, die in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim Beobachtungen gemacht und dies der Polizei mitgeteilt hatten. Ein Gutachter hatte alle Schäden auf den Friedhöfen in Oftersheim und in Plankstadt akribisch aufgelistet. Zudem waren die Mobilfunkdaten der drei Männer ausgewertet worden. Die Strafkammer hat in der Hauptverhandlung außerdem mehrere Überwachungsvideos vom Tatort und von einem Wohnhaus in München sowie zahlreiche Bilder von einer Wohnungsdurchsuchung in Augenschein genommen.
Die Angeklagten wurden von den Rechtsanwältinnen Jana Jürgen (München) und Brigitte Bertsch (Mannheim) sowie von Verteidiger Maximilian Grashey (München) vertreten. Das Gericht folgte mit den Urteilen einer Verständigung vom ersten Prozesstag, die Plädoyers der Verteidigung bewegten sich im Rahmen dieser Verständigung. Den drei Angeklagten hatte ihr umfassendes Geständnis zum Prozessauftakt geholfen.
Bei dem 34-Jährigen würdigte das Gericht eine erhöhte Haftempfindlichkeit, weil der Mann von seiner in Rumänien lebenden Familie getrennt ist. Er ist aber auch einschlägig vorbestraft. „Das war nicht irgendein beliebiger Diebstahl auf den Friedhöfen in Oftersheim und Plankstadt, das macht schon was mit den Menschen“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Ratzel abschließend zu dem Haupttäter.
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