Plankstadt. Der Gemeinderat von Plankstadt beschloss in seiner jüngsten Sitzung die Anpassung der Geschwisterermäßigung bei den Kinderbetreuungsgebühren ab September.
Ab dem zweiten Kind erhalten Eltern, deren Kinder im Vorschulbereich in verschiedenen Einrichtungen in Plankstadt betreut werden, auf jährlichen Antrag, die Hälfte des Beitrags für dieses oder weitere Kinder erstattet. Die Ermäßigung gilt auch für Eltern, deren Kinder in Einrichtungen der Kindertagespflege in geeigneten Räumen („TigeR“) betreut werden.
Kinder einer Familie, die in der gleichen Einrichtung betreut werden, erhalten nach dem „Württembergischen Modell“ in Plankstadt eine 50-prozentige Ermäßigung für das zweite Kind, für das dritte oder mehr Kinder ist kein Beitrag mehr zu entrichten.
23 000 Euro für bislang 21 Kinder
Seit 2015 sind die Elternbeiträge entsprechend der Empfehlungen der Trägerverbände und des Gemeindetags stark gestiegen, beispielsweise zum neuen Kindergartenjahr ab September aufgrund der hohen Steigerung bei den Personal- und Energiekosten um 8,5 Prozent. Daneben wurde seit 2017 das Angebot der Ganztagesplätze aufgrund der stetig steigenden Nachfrage ausgebaut. Ganztagesplätze führen zu deutlich höheren Beitragsbelastungen der Eltern, insbesondere bei mehreren Kindern im Vorschulalter.
Die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat daher, die Regelung der einrichtungsübergreifenden Geschwisterkindermäßigung in Plankstadt anzupassen, „um auch künftig dem Ziel einer familienfreundlichen Kommune zu entsprechen“. Das sei auch im Vergleich mit den Nachbarkommunen gerechtfertigt.
Derzeit erhalten 21 Kinder in der Gemeinde eine Geschwisterkindermäßigung, was einem Zuschussbetrag von 23 000 Euro entspricht. Bei angenommen künftig 25 Kindern und einem durchschnittlichen Ermäßigungsbetrag von 180 Euro pro Monat ist von Mehrkosten in Höhe von rund 31 000 Euro auszugehen.
Dr. Stephan Verclas (PlaLi), Dr. Felix Geisler (CDU), Thomas Burger (GLP) und Kerstin Engelhardt (SPD) freuten sich über den sinnvollen Beschlussvorschlag und die Entlastung der Eltern und stimmten für ihre Fraktionen zu.
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