Gemeinderat

In Plankstadt kommt die Ganztagsbetreuung ein Jahr früher

Erleichterung für Eltern: Ab dem nächsten Schuljahr gibt es an der Friedrichschule in Plankstadt eine längere Betreuung. Wie lange die Kinder dann betreut werden.

Von 
Volker Widdrat
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An der Friedrichschule in Plankstadt wird die Ganztagsbetreuung ausgeweitet. © Archivbild/Linda Saxena

Plankstadt. Die Ganztagsbetreuung an der Friedrichschule wird ausgeweitet. An der Humboldtschule bleibt alles wie bisher. Wegen einer „leichten Stelleneinsparung“ gehen die Kosten trotzdem nicht nach oben. Hauptamtsleiter Patrick Wiedemann erläuterte in der jüngsten Gemeinderatssitzung den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Der Verein Postillion hatte die Kosten der Schulbetreuung an der Friedrichschule einer Neubewertung der Stellen unterzogen. Dabei war eine zu hohe Bereitstellung des Personals festgestellt und entsprechend korrigiert worden. Die Berechnungsmethode gilt für alle Schulbetreuungseinrichtungen des Vereins Postillion und berücksichtigt einen hohen Qualitätsanspruch. Der Verwaltung war es wichtig, dass die Betreuung der Kinder im vollen Umfang und guter Qualität sichergestellt bleibt. Ab dem neuen Schuljahr soll diese Berechnungsgrundlage angewendet werden.

Die Verlängerung des Betreuungsangebots auf 16 Uhr an der Friedrichschule entspricht der Schulentwicklungsplanung. Für die Humboldtschule war ebenfalls eine Überprüfung der Personalschlüssel erfolgt. Die Verwaltung hält eine Betreuung bis 17 Uhr für weiterhin notwendig. Mit beiden Maßnahmen wird bereits ein Jahr früher als gesetzlich vorgeschrieben in Plankstadt der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule umgesetzt.

Betreuung in den Ferien sei in Plankstadt herausfordernd

Eine besondere Herausforderung sei noch die Ferienbetreuung, meinte Bürgermeister Nils Drescher. Die Verwaltung könne sich ein gemeinsames Angebot mit den Nachbarkommunen vorstellen, um den Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung mit nur vier Wochen Angebotspause jährlich umsetzen zu können. Ebenfalls noch ungeklärt ist die geplante Übernahme der bisher angemieteten Räumlichkeiten bei der evangelischen Kirche durch die Gemeinde. Ein Förderantrag wurde beim Land gestellt, aber bisher noch nicht bearbeitet. Die Verwaltung wird die Landtagsabgeordneten anschreiben, um sich nach dem Stand der Finanzierungszusage zu erkundigen.

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Die Kommunen wünschen sich seit langem mehr finanzielles Engagement vom Land. Die vorhandenen Mittel sollten schneller verteilt werden. Die Gemeinden, die den von der Bundesregierung beschlossenen Rechtsanspruch umsetzen müssen, wissen oft nicht, wie sie bei der Finanzierung des Betreuungssystems dran sind. Linda Hoti (Plali), die ehrenamtlich im Postillion-Beirat vertreten ist, begrüßte den Beschlussantrag und lobte die „transparente Regelung“ durch den Verein. Simone Mack (CDU) freute sich, dass keine Mehrkosten entstehen. Dem Rechtsanspruch werde entsprochen, die Qualität würde nicht leiden.

Viviane Reize (GLP) dankte, dass mit der Neuberechnung „wieder Ordnung in die Strukturen gebracht worden ist“. Mit anderen Kommunen bei der Ferienbetreuung Synergien zu schaffen, sei auch sinnvoll. Das Gremium lobte unisono den positiven Effekt durch die Neuberechnung des Personalschlüssels und die Kooperation mit dem Verein Postillion. Die Erweiterung der Betreuungszeiten an der Friedrichschule von 15 auf 16 Uhr, ohne dass dadurch Mehrkosten verursacht werden, wurde einstimmig angenommen.

Was steckt hinter der Ganztagsbetreuung?

Zur Erklärung: Mit dem Gesetz zur Ganztagsgrundschule, die bisher nicht im Schulgesetz verankert war, hat die Ganztagsschule nun offiziell den Status einer Regelschule. Ganztagsschulen werden nur dort eingerichtet, wo es die jeweilige Kommune und die Schulkonferenz wünscht. Die Kommunen können die Ganztagsschulen flexibel gestalten, entsprechend der jeweiligen Situation und den Wünschen der Eltern vor Ort. Mit dem baden-württembergischen „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ vom Oktober 2021 wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt.

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Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe eins. Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen in der Woche und gilt auch für die Zeit der Schulferien. Das Landesrecht kann eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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