Plankstadt/Schwetzingen. Ein entsetzlicher Einblick in die Welt der Kinder- und Jugendpornografie ermöglichte in dieser Woche eine Verhandlung vor dem Schöffengericht in Schwetzingen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte einen 44-Jährigen aus Plankstadt angeklagt, im Frühjahr des vergangenen Jahres über 7000 kinder- und über 800 jugendpornografische Bilder besessen zu haben. Wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft bereits bei der Verlesung der Anklageschrift deutlich machte, waren dabei reale Handlungen zu sehen, die unter anderem auch den schweren sexuellen Missbrauch von Kleinkindern zeigten.
Gleich zu Beginn der Verhandlung legte der Angeklagte beziehungsweise dessen Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab. „Sein Mandant entschuldige sich für das Geschehene und schäme sich für sein Handeln“, so der Anwalt. Aufschlussreich auch die Schilderung des beschriebenen Weges bis hin zur Kinderpornografie. So kam es bei dem Angeklagten zunächst zum Konsum legaler pornografischer Inhalte und in der Folge zu einer Steigerung seines Konsumverhaltens. Dadurch kam er schließlich auch in Kontakt zu kinderpornografischen Inhalten. Diese hätten ihn angesprochen.
Hin zum bewussten Umgang mit Pornografie
Sein Konsumverhalten habe sich damit, so die eigene Aussage des Angeklagten, vom zufälligen Kontakt bis hin zum bewussten Umgang mit kinderpornografischen Inhalten entwickelt.
Eine klare und nachhaltige Zäsur erlebte der Angeklagte schließlich im Frühjahr des vergangenen Jahres. In den Morgenstunden standen plötzlich Beamte der Kriminalpolizei mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor seiner Haustür. Sie durchkämmten seine Wohnung und beschlagnahmten diverse elektronische Geräte und Datenträger.
Wie der ermittlungsführende Beamte in seinem Bericht festhielt, verhielt sich der Angeklagte dabei sehr höflich und kooperativ. Allerdings führten diese Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden bei ihm offensichtlich zu einem grundlegenden Umdenken. Aus eigenem Antrieb heraus bemühte er sich um therapeutische Hilfe und begann bereits wenige Monate später mit entsprechenden Sitzungen. Die Therapie konnte er im Mai dieses Jahres erfolgreich beenden.
Auf die Frage des Gerichts zum Verlauf und Nutzen der Therapie nannte der Angeklagte im Kern, sein Erkennen und das Bewusstsein um das Leid der Kinder. Daneben habe er sich Vermeidungsstrategien angeeignet. Diese kann er erfolgreich anwenden, sobald sich entsprechende Gedanken bei ihm einstellen. Die Kosten der Therapie habe er persönlich bezahlt, sie beliefen sich auf 1100 Euro.
Großer Umfang an Daten bei Mann aus Plankstadt gefunden
In seinem Plädoyer erwähnte der Anklagevertreter zunächst die positiven Punkte wie das umfassende Geständnis und die eigenständigen Therapiemaßnahmen. Diese wirkten glaubhaft, so der Staatsanwalt. Allerdings wiegt gerade der große Umfang der vorhandenen Daten schwer.
So stehe hinter jedem Bild jeweils immer auch ein reales Geschehen und Leid. Zudem werde mit jedem Konsum, also mit jedem Klick auf die Daten, die im Hintergrund arbeitende professionelle Maschinerie unterstützt beziehungsweise gefördert. Insgesamt sah der Staatsanwalt den verhandelten Sachverhalt gerade noch im bewährungsfähigen Bereich. Er forderte daher eine zweijährige Freiheitsstrafe, bei einer Bewährungszeit von drei Jahren. Daneben sah er eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 3000 Euro als angemessen an.
Der Verteidiger schloss sich in großen Teilen den Ausführungen an, plädierte aber auf eine kürzere Freiheitsstrafe, sowie auf eine geringere Geldbuße.
Das Schöffengericht in Schwetzingen orientierte sich im Wesentlichen an den Forderungen der Staatsanwaltschaft und reduzierte lediglich die Freiheitsstrafe auf ein Jahr und zehn Monate.
Richter in Schwetzingen: Wer Pornos schaut, befinde sich im "Vorhof zur Hölle"
In seiner Urteilsbegründung wies der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Weimer, nochmals auf die positiven wie negativen Inhalte der Beweisaufnahme hin. Insbesondere wies er, mit Blick auf die Erfahrungen aus etlichen Verhandlungen, darauf hin, dass der extensive Konsum legaler Pornografie nicht selten zur Kinderpornografie führt. Man bewege sich in diesem Bereich bereits „im Vorhof zur Hölle“.
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