Justiz

Plankstadter Gemeinderat verklagt GeoHardt

Nach den Vibrotruck-Einsätzen 2023 bleiben Millionenschäden auf Wirtschaftswegen zurück. Das Vergleichsangebot der Haftpflicht wurde als unzumutbar abgelehnt.

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Catharina Zelt
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Die Vibrotrucks waren unterwegs in der Region, unter anderem auch in Plankstadt. © Adrian Müller

Plankstadt. Die Gemeinde Plankstadt wird die Firma GeoHardt verklagen. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Konkret geht es um die Haftpflichtversicherung (QBE) des Unternehmens. Bei den Fahrten der Vibrotrucks im Januar 2023, die zu seismischen Untersuchungen in der ganzen Region anrückten und Straßen und Häuser durchrüttelten, seien erhebliche Schäden an mehreren gemeindeeigenen Wirtschaftswegen entstanden, erklärte Bürgermeister Nils Drescher in der jüngsten Sitzung des Plankstadter Gemeinderates. Die Schäden betreffen nicht nur die Asphaltoberfläche, sondern auch den Unterbau, sodass eine partielle Sanierung technisch nicht möglich ist.

Um die Schäden vollständig zu beheben, rechnet das Bauamt – ohne die Planungskosten – mit rund 1,08 Millionen Euro. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers bot im August 2025 jedoch lediglich einen pauschalen Vergleichsbetrag von 110.000 Euro an. Der Gemeinderat lehnte das Angebot einstimmig ab, weil es weniger als zehn Prozent der tatsächlichen Schadenssumme abdeckt.

Gesetzlich besteht ein Anspruch auf Naturalrestitution – also auf die Wiederherstellung des früheren Zustands. Ein bloßer Zeitwertabzug allein aufgrund des Alters sei aus Sicht der Verwaltung rechtlich nicht zulässig. Eine Kürzung wäre nur dann denkbar, wenn die Wiederherstellungskosten in einem wirtschaftlich völlig unzumutbaren Missverhältnis zum Nutzen stünden. „Dies ist hier nicht der Fall“, betonen die Verantwortlichen der Verwaltung. Die Gemeinde sei als Trägerin der Verkehrssicherungspflicht gezwungen, die Wege in einem ordnungsgemäßen, sicheren Zustand zu halten. Eine minderwertige Reparatur oder ein Rückbau seien daher ausgeschlossen.

Außerdem sei der Schaden laut Verwaltung eindeutig kausal durch Dritte verursacht worden – und nicht etwa, weil die Wege zu alt oder verwahrlost gewesen seien. Die QBE halte dagegen und behaupte, dass die Wege bereits über dreißig Jahre alt seien und daher wirtschaftlich „abgeschrieben“. Statt weiterer Verhandlungen fordere die Versicherung von der Gemeindeverwaltung zunächst Nachweise über die Unterhaltung der Feldwege – aus Sicht der Verwaltung eine unzulässige Umkehr der Beweislast.

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Zunächst hatte die Verwaltung der Versicherung zur Beseitigung der Schäden eine Frist gesetzt. Bis zum 24. August sollten Bauzeitenpläne vorgelegt werden. Dies sei nicht passiert. Daher könne davon ausgegangen werden, dass die QBE die Schäden nicht beseitigen werde. Auch Nachverhandlungen führten zu keinem besseren Angebot.

„Ich denke, das wird ohne Klage nicht funktionieren“, fasst Bürgermeister Nils Drescher den aktuellen Stand zusammen. Er spricht von einer Hinhaltetaktik und erfolglosen Nachbesserungsverhandlungen.

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, eine anwaltliche Vertretung mit der Wahrnehmung der Interessen der Gemeinde zu bevollmächtigen. Im Zuge dessen stimmt er der Klage gegen GeoHardt beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung (QBE) auf Schadenersatz in Höhe der zur Wiederherstellung erforderlichen Kosten zu. Die Kosten des Verfahrens sowie alle notwendigen Rechtsverfolgungskosten sollen als Teil des Schadenersatzanspruchs geltend gemacht werden.

Freie Autorin Frei Mitarbeiterin Print und Online

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