Tierhalter

Silvesterböllerei: Dr. Busse aus Plankstadt gibt Tipps

Hauptzollamt und Tierschutzbund warnen seit vielen Jahren vor Feuerwerk, während Veterinärmediziner Dr. Busse aus Plankstadt nun Tipps für Halter von Haustieren gibt, um Silvester gut zu überstehen.

Von 
Michael Wiegand
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Katzen und andere Haustiere brauchen an Silvester einen Rückzugsort, an dem sie sich vor dem Lärm der Silvesterböller sicher fühlen. © Wiegand

Plankstadt. Silvester kann Stress bedeuten, zum Beispiel für Krankenhauspersonal oder für Tiere. Während in den Unfallpraxen in der Silvesternacht vermehrt kleinere und größere Verletzungen wegen der unsachgemäßen Nutzung von Feuerwerkskörpern behandelt werden müssen, reagieren viele Tiere – Haustiere ebenso wie ihre frei lebenden Artgenossen – oftmals panisch, versuchen zu fliehen und kommen dabei nicht selten ums Leben.

Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an die Bevölkerung, auf private Feuerwerke zu verzichten, „insbesondere wenn Tiere in der Nähe sind oder sein könnten. Mit etwas Rücksicht können wir dazu beitragen, den Jahreswechsel für Tiere erträglicher zu gestalten“, betont Dr. Moira Gerlach, Referentin für Heimtiere beim Verband, in einem entsprechenden Schreiben.

Silvesterböllerei „Eine einzige Quälerei“

Der Plankstadter Veterinärmediziner Dr. Thomas Busse aus der gleichnamigen Tierarztpraxis in der Berliner Straße sagt zudem: „Für Tiere, die viel empfindlicheres Gehör haben als Menschen, ist Silvester eine große Belastung, viele leiden extrem unter dem Lärm und dem Feinstaub. Aus 35 Jahren Erfahrung als Tierarzt kann ich sagen, dass kein Medikament Tieren wirklich 100-prozentig dabei hilft, ihnen die Angst in der Silvesternacht zu nehmen.“ Man können Tiere „auch nicht einfach über Tage hinweg ruhigstellen“, immerhin werde auch schon deutlich vor und weit nach 0 Uhr zum Jahreswechsel geböllert. Busses Tipp: „Die Halter sollten gegenüber ihren Tieren Ruhe ausstrahlen, um ihnen zu zeigen, dass sie nicht in Gefahr sind.“ Busse spricht sich klar gegen die Tradition aus, in der Nacht Raketen und Co. zu zünden. „Für Tiere ist das eine einzige Quälerei, ich bin daher absolut kein Freund der Silversterböllerei.“

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Der Tierschutzbund betont: „Für Tiere bedeuten der Lärm von Böllern und die Lichtblitze der Raketen an Silvester massiven Stress. Manche bezahlen sogar mit ihrem Leben, wenn sie in Panik versuchen zu fliehen.“ Der Verband fordere daher „schon lange ein Verbot der privaten Böllerei“. Er empfiehlt Tierhaltern, Katzen und Hunde grundsätzlich mit einem Transponder mit Mikrochip kennzeichnen zu lassen und zum Beispiel bei Findefix, dem verbandseigenen Haustierregister, aufführen zu lassen. „So können verlorengegangene Tiere schnell und eindeutig zugeordnet werden.“

Spaziergänge mit Hund sollten – auch an den Tagen vor und nach Silvester – nur an der Leine stattfinden und zu den Zeiten, an denen wenig Feuerwerk zu erwarten ist. „Katzen bleiben an Silvester sicherheitshalber im Haus.“ Geschlossene Fenster, heruntergelassene Jalousien und Hintergrundgeräusche wie Musik oder ein laufender Fernseher könnten von lauten Geräuschen draußen ablenken. „Halter sollten in der Nähe ihrer Tiere bleiben und sich souverän verhalten – das vermittelt Sicherheit. Übermäßiges Streicheln oder Zureden helfen nicht.“

Vögel und kleine Heimtiere sollten abgeschirmt und in Außenvolieren gehaltene Vögel gegen einfallende Raketen und Böller geschützt werden. „Eine Nachtbeleuchtung kann Lichtblitze abmildern und hilft den Tieren, sich bei aufkommender Unruhe zu orientieren.“ Pferdehalter sollten ihre Tiere im Stall unterbringen und im Vorfeld mit Anwohnern sprechen.

Silvester: Minister appelliert an Bürger

Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, wird in einer Pressemitteilung des Ministeriums unterdessen wie folgt zitiert: „Ein perfektes Silvesterfeuerwerk nimmt Rücksicht auf unsere Tiere und die Umwelt.“ Dazu sollten Lebensräume von Wildtieren gemieden und Müll aus der Silvesternacht ordnungsgemäß entsorgt werden.

Auch in Hinblick auf das Risiko der Verbreitung der Afrikanische Schweinepest (ASP) in Gebieten mit erhöhtem Risiko – infizierte Tiere könnten durch panische Flucht das Virus verbreiten – appelliert Hauk, „sich beim Umgang mit Feuerwerkskörpern an die Regelungen der Allgemeinverfügungen der berührten Städte und Landkreise zu halten, um die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung nicht zu gefährden“.

Selbstverständlich sollte es sein, abgebranntes Feuerwerk, Mehrschussbatterien oder Böller sach- und fachgerecht zu entsorgen. „Sie enthalten zahlreiche Chemikalien, die vor allem bei einsetzendem Regen und tauendem Schnee in unser sensibles Ökosystem gelangen. Feuerwerksmüll ist nicht nur eine Belastung für unsere Böden, sondern stellt auch eine Gefahr für Haus-, Wild- und Nutztiere dar, wenn diese daran knabbern und sich vergiften. Die Plastikreste oder Scherben gefährden die Gesundheit der Tiere und führen darüber hinaus zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für die Landwirte.“

Abschließend heißt es aus dem Ministerium: „Silvestermüll hat in der freien Landschaft nichts verloren. Ein Feuerwerk sollte nur dort gezündet werden, wo die Reste vollständig aufgesammelt und entsorgt werden können. Wenn sich alle hieran halten, können wir gemeinsam verantwortungsvoll in ein gutes neues Jahr starten.“

Hauptzollamt zeigt Risiken auf

Das Hauptzollamt Karlsruhe macht zum Start des Verkaufs von Feuerwerkskörpern auf die Gefahren für Menschen aufmerksam. „Vorsicht ist geboten – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung sei nicht konformitätsbewertet und äußerst gefährlich. Selbst bei vorsichtiger Verwendung könnten diese Feuerwerkskörper zu Verletzungen wie schweren Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht sowie starken Verätzungen oder zum Tod führen.

Neben den massiven Gefahren für Leben und Gesundheit sei außerdem auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, denn die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenen Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.

Es werde stets ein Strafverfahren eingeleitet und die Feuerwerkskörper würden beschlagnahmt oder sichergestellt. „Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie Blitz-Knallsätzen eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite www.zoll.de. zg

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