Vandalismus

Wahlplakat der Plankstadter Liste fallen Zerstörungswut zum Opfer.

Von 
Michael Wiegand
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Das Plakat, das die Plankstadter Liste vor den Wahlen im Oberen Gartenpfad aufgehängt hat, ist teilweise verbrannt worden. © PlaLi

Plankstadt. In der Nähe der Humboldschule, im Oberen Gartenpfad, ist eines der 20 Plakate zerstört worden, mit dem die Plankstadter Liste (PlaLi) vor der Wahl am Sonntag, 9. Juni, für sich wirbt. „Reine Zerstörungswut, Hass, Dummheit, Angst vor politischer Konkurrenz oder was sonst“, fragt der stellvertretende PlaLi-Vorsitzende Ulrich Kobelke rhetorisch.

„Der ganze Vandalismus und die Gewalt gegenüber Politikern nehmen allgemein überhand“, so Kobelke, „leider auch bei uns.“ Eine Anzeige gegen Unbekannt werde seine Partei dennoch nicht stellen. „Die Chance, den Schuldigen zu finden, dürfte sehr gering sein, falls es keine Augenzeugen gibt.“

Der Vorfall ist in den vergangenen Wochen der erste seiner Art in Plankstadt

Insgesamt, so die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Mannheimer Polizeipräsidiums auf Anfrage dieser Zeitung zu ihrem Verbreitungsgebiet, seien in den vergangenen Wochen rund 30 Plakate beschädigt oder entwendet worden. Der Plankstadter Vorfall sei der erste in der Gemeinde. Im gesamten Rhein-Neckar-Kreis – inklusive Mannheim und Heidelberg – habe es bereits mehr als 130 Vorfälle gegeben. Fast täglich kämen neue hinzu, eine Häufung insgesamt oder in Bezug auf einzelne Parteien sei jedoch nicht zu beobachten. „Da grundsätzlich jedoch eine politische Ausrichtung nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt die Sachbearbeitung zentral bei der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg“, schreibt die Stabsstelle zudem.

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Aufgrund der täglich eingehenden Anzeigen und da nicht alle Vorgänge tagesaktuell in Mannheim erfasst sind, könnten zur Gesamtzahl keine validen Auskünfte erteilt werden, heißt es in der Mitteilung der Mannheimer Beamten weiter. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, immerhin ist der Plankstadter Vorfall, der nicht angezeigt wurde, wohl kein Einzelfall. „Sollten Hinweise auf einen vermehrt auftretenden Modus Operandi oder eine Häufung in Bezug auf eine politische Partei festzustellen sein, werden wir darüber berichten“, kündigt das Polizeipräsidium an.

„Die Beschädigungen von Wahlplakaten stellt eine Deliktform von Sachbeschädigungen dar, die sich derzeit bei allen Parteien und losgelöst von einem örtlichen Schwerpunkts beobachten lässt“, heißt es zusätzlich in der Antwort auf die Anfrage dieser Zeitung. Wer ein Wahlplakat bemalt, anderweitig beeinträchtigt oder – wie in Plankstadt – an- oder verbrennt, begeht übrigens eine Sachbeschädigung, die mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird, wie in Paragraf 303 des Strafgesetzbuches (StGB) nachzulesen ist. Immerhin sind die Plakate Eigentum der Parteien. Wer ein solches Plakat also klaut, begeht hingegen einen Diebstahl, der nach Paragraf 242 StGB sogar mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. 

Redaktion

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