Reilingen. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von einer Kreditaufnahme beim Kernhaushalt. Zur Finanzierung von Bauhof- und Feuerwehrfahrzeugen, zur Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie für ein Investitionsdarlehen an die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft (KWG) Reilingen für die Photovoltaikanlage der Fritz-Mannherz-Mehrzweckhallen wird ein Darlehen von drei Millionen Euro in Anspruch genommen. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hatte vorgeschlagen, dass die Gemeinde dem Eigenbetrieb Wasserversorgung und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung den zur Finanzierung der Baumaßnahmen notwendigen Kredit zur Verfügung stellen solle.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn hat die Erlaubnis für Darlehen an die KWG bereits mit Schreiben vom Juli 2013 erteilt, da die Gemeinde die Gelddarlehen in Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben gewährt. Die Vorgehensweise ist mit dem Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises abgestimmt. Wirtschaftlichster Anbieter für das Darlehen war die Landesbank Baden-Württemberg aus Stuttgart. Die Auszahlung erfolgt sofort. Die Laufzeit und die Zinsbindung betragen 30 Jahre. Nach dem Ende der Laufzeit ist der Kredit getilgt. Die nominale Verzinsung des Ratendarlehens beträgt 3,78 Prozent (effektiv 3,83 Prozent).
Der Beschlussvorschlag für die Kreditaufnahme wurde einstimmig angenommen
Im Haushaltsplan 2025 des Kernhaushalts sind Investitionen von 6,86 Millionen Euro vorgesehen. Zur Finanzierung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist eine Kreditaufnahme von 5,21 Millionen Euro eingeplant. Zusätzlich wird mit 4,30 Millionen Euro die restliche Kreditermächtigung von 2024 übertragen. Damit können die aus dem Jahr 2024 durch Ermächtigung übertragenen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2,48 Millionen Euro finanziert werden. Zusätzlich können mit 2,14 Millionen Euro Investitionen der Vergangenheit nachfinanziert werden.
Beim Jahresabschluss 2025 werden sich die Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen für das zu gewährende Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung auf 391.000 Euro, für das Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung auf 1,24 Millionen Euro sowie für den Investitionskredit an die KWG auf 234.000 Euro belaufen. Die Investitionen im Kernhaushalt für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen werden auf 1,12 Millionen Euro kommen. Zusammen beträgt der Kreditbedarf somit drei Millionen Euro.
Dieser Kreditbedarf kann aus der übertragenen Kreditermächtigung aus 2024 bedient werden. Der restliche Anteil von 1,30 Millionen Euro verfällt. Die eigentliche Kreditermächtigung aus 2025 kann mit 5,21 Millionen Euro in kompletter Höhe nach 2026 übertragen werden, lautete die Sacherläuterung der Beschlussvorlage. Über die Kreditaufnahme entscheidet nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung Bürgermeister Stefan Weisbrod. Der Beschlussvorschlag wurde ohne Aussprache einstimmig angenommen.
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