Reilingen. Vorwiegend mit baurechtlichen Formalien hat sich der Technische Ausschuss bei seiner jüngsten öffentlichen Sitzung befasst. Dabei kamen zwar meist einvernehmliche Entscheidungen zustande, aber erst nach vorausgehender lebhafter Debatte. Darüber hinaus war es ein Anliegen der Ratsmitglieder, allgemeine innerörtliche Problembereiche anzusprechen.
Vor Aufruf der eigentlichen Sachthemen nutzte eine regelmäßige Sitzungsbesucherin ausgiebig die Möglichkeit, Fragen an die Verwaltung zu richten. Negativ aufgenommen und gerade für ältere Menschen und Kinder als gefahrvoll eingestuft werde der veränderte Verlauf des Radschutzstreifens beim Café Lumen. Kein Verständnis hatte die Sprecherin für Kritiker, die sich gegen die punktuelle Sperrung des über Privatgrund führenden Fröschauweges wenden. Missbilligt wurden weiter die mittlerweile zeitlich befristete Nutzung des Rewe-Parkplatzes sowie die Erfassung von Nutzerdaten.
Überschreitungen meist moderat
Im Baugebiet „Herten II“ kommen gleich mehrere Eigentümer mit den im Bebauungsplan vorgegebenen Obergrenzen für die Überbauung ihres Grundstücks nicht zurecht. Immer wieder sind es untergeordnete Bauteile oder Pflasterflächen, die eine baurechtliche Befreiung von den Normvorgaben erforderlich machen. Einmal mehr zeigte sich das Ratsgremium im Einzelfall grenzwertig kulant und erlaubte auch Überschreitungen jenseits der seither üblichen Toleranzbereiche.
Am Feldrain kann damit nachträglich das bereits angelegte, wasserdurchlässige Pflaster auf einer Fläche von rund 31 Quadratmeter legalisiert werden. Auf einem Grundstück Am Feldrain sind es rund 27 Quadratmeter, die wegen einer Terrasse und angelegten Pflasterflächen zusätzlich zugestanden werden. Auf rund elf Quadratmeter beschränkt sich die Flächenüberschreitung für eine überdachte Terrasse.
Mit knapp 61 Quadratmeter Übermaß ging ein Antragsteller Am Feldrain zu weit. Zusammen mit einer früheren Freistellung von rund 25 Quadratmeter hätte sich damit eine Überschreitung von 33 Prozent ergeben. Zum Erhalt des Ortsrandcharakters sah der Ausschuss keine andere Möglichkeit, als in diesem Fall das Einvernehmen zu versagen.
Da sich ein Großteil der Versiegelungsflächen aber auf den Zugang zum rückwärtig in Ortsrandlage befindlichen Grundstück beschränkt, stellte das Gremium seine Zustimmung in Aussicht, wenn die Gesamtüberschreitung auf maximal 20 Prozent beschränkt bleibt.
Eine intensive Beratung löste der geplante Bau eines Pools auf einem Grundstück Am Feldrain aus. Das Becken mit den Ausmaßen von sechs mal 3,20 Meter befindet sich außerhalb des ausgewiesenen Baufensters und tangiert die für eine dauerhafte Gehölzpflanzung vorbestimmten Ortsrandflächen. Zum Ausgleich war vom Antragsteller außerhalb des Pflanzstreifens die Anlage einer bienen- und Insektenfreundlichen Staudenfläche sowie einer heimischen Gehölzhecke angeboten worden. Das gab den Ausschlag für ein einvernehmliches Votum zugunsten des Vorhabens.
Scheune zur Wohnung umgebaut
Im Juli vergangenen Jahres hatte sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, in der Bierkellergasse den Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken bis zu 32 Metern Grundstückstiefe zu ermöglichen. Auf die damalige Bauvoranfrage folgte jetzt der baurechtliche Genehmigungsantrag, der den vollständigen Ausbau des ersten Obergeschosses bis auf eine Grundstückstiefe von 39 Metern und die Anlage von drei zum Teil „gefangenen“ Stellplätzen zum Inhalt hat.
Die Nutzungsänderung sei in dem Bestandsgebäude mit der seitherigen Maßvorgabe von 32 Metern baulich nicht umsetzbar. Ein nicht lösbares Problem bleibe die Stellplatzsituation, zumal die Zahl gesetzlich nachzuweisender Stellplätze nicht deckungsgleich mit der Anzahl tatsächlich vorhandener Fahrzeuge sei. Am Ende eines ausführlichen Abwägungsprozesses revidierte eine klare Ratsmehrheit bei zwei Gegenstimmen die ursprüngliche Position und erteilte das Einvernehmen für einen Scheunenausbau in beantragtem Umfang, wobei die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum entscheidend war.
Über eine mit der Unteren Verkehrsbehörde der Großen Kreisstadt Hockenheim abgestimmte veränderte Radwegeführung vorm Café Lumen berichtete Bürgermeister Stefan Weisbrod. Das Ordnungsamt habe sich aus Gründen der Verkehrssicherheit dazu entschieden, den rot markierten Radschutzstreifen auf der Hauptstraße enden zu lassen und das Parken vorm Café durch rot-weiße Absperrpfosten zu verhindern. Zuvor führte der Radschutzstreifen vom Unterdorf an der Blumeninsel Hockenheimer Straße vorbei und endete vor dem Café. Das habe wegen der einfahrenden oder geparkten Fahrzeuge immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt.
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