Schwetzingen. „Achtung Lebensgefahr! Die Stadt Schwetzingen und die Deutsche Bahn warnen eindringlich vor dem Überqueren des geschlossenen Bahnübergangs in der Nordstadt“, heißt es in einer Pressemitteilung, die uns jetzt erreicht hat. Immer wieder beseitigen Unbekannte Warnbaken und öffnen sogar Absperrgitter und Bauzäune, um illegal die Gleise queren zu können. Sie bringen damit auch andere Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche in Gefahr, die das dann als Einladung sehen können, auch über die Gleise zu huschen.
Die Bauarbeiten der Deutschen Bahn zum Bau des S-Bahn-Haltepunktes Nordstadt sind in vollem Gange. Bereits zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2024 wird der S-Bahn-Haltepunkt in Betrieb genommen. Früher als eigentlich geplant. Bis dahin ist der Bahnübergang aus Sicherheitsgründen komplett für den Verkehr geschlossen. Das betrifft nicht nur den motorisierten Verkehr, sondern auch Radfahrer und Fußgänger, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von Bahn und Stadt.
Leider haben seit Beginn der Sperrung immer wieder Personen trotz der dort installierten Absperrgitter unerlaubt den Bahnübergang überquert. Die teils sogar mit Schloss oder Kabelbinder gesicherten Absperrungen werden dabei mutwillig durchbrochen oder zur Seite geschoben. Das von der Bahn beauftragte Bauunternehmen verschließt jeden Abend den bestehenden Bauzaun und verschraubt diesen sogar, um die verbotenen Übergänge zu erschweren. Der städtische Gemeindevollzugsdienst kontrolliert ebenfalls täglich die Situation vor Ort.
Da auf der Strecke weiterhin normal der Zugbetrieb läuft, kann es dabei zu lebensgefährlichen Situationen kommen. An diesem Übergang gibt es zurzeit weder eine Schrankenanlage noch akustische Warnungen vor den durchfahrenden Zügen. „Die modernen S-Bahn-Züge sind auch sehr viel leiser als Güterzüge und daher oft erst kurz vor dem Bahnübergang hörbar. Stadt und Deutsche Bahn weisen daher alle Verkehrsteilnehmer nochmals eindringlich auf das Verbot und die Gefahren bei Überqueren des Bahnübergangs hin und appellieren an die Vernunft. Insbesondere, da sich in diesem Bereich Schulen und Kindergärten befinden“, heißt es in der Presseerklärung. Im Übrigen ist das Verhalten auch strafbar, darauf weist die Bundespolizei hin.
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