Rhein-Neckar-Kreis / Schwetzingen. Mit einer bundesweiten Schwerpunktaktion hat der Zoll Prüfungen in Sachen Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, von Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrugs.
Im Bereich des Hauptzollamts Karlsruhe waren an diesem Tag über 100 Zöllner im Einsatz. Es wurden 75 Objekte in der Region überprüft. Dabei wurden über 260 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt und 45 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Insgesamt wurden über 60 Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet, darunter wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, Missbrauch von Sozialleistungen und illegalen Aufenthaltes.
Razzia mit Schwerpunkt auf Schwarzarbeit auch in der Region rund um Schwetzingen
In einem Nebenraum eines Cafés in Karlsruhe wurden zudem drei illegale Spielautomaten, zwei illegale Spieltische und ein Koffer mit Pokertisch, der dem unerlaubten Glücksspiel dient, aufgefunden. Das setzt nun natürlich eine saftige Anzeige.
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Ein Schwerpunkt des Sondereinsatzes lag am Freitag zwischen 13 und 15 Uhr in Schwetzingen, wo am Schlossplatz gut zehn Einsatzfahrzeuge und mehr als 30 Beamte im Einsatz waren und die umliegenden Gaststätten und Cafés kontrollierten.
Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe, konnte anschließend ein paar Zahlen nennen, die aus der ganzen südlichen Kurpfalz stammen: So wurden hier neun Objekte näher unter die Lupe genommen, 47 Arbeitnehmer kontrolliert und bei drei Wirten die Geschäftsunterlagen geprüft.
Heraus kamen 18 Straf- und Bußgeldverfahren. In elf Fällen lag Leistungsmissbrauch der Arbeitnehmer vor, die zum einen Gelder vom Arbeitsamt bezogen haben und trotzdem aktiv arbeiteten. In fünf Fällen wird gegen Arbeitgeber vorgegangen, die Mitarbeiter nicht angemeldet hatten und so dem Staat Steuern und Beiträge vorenthalten. In zwei Fällen stellten die Zollbeamten fest, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wird – auch da wird es Bußgelder geben.
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