Hebelhaus

Diakonieverein spendet an Flüchtlingscafé und Hospizgemeinschaft

Von 
Volker Widdrat
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Der evangelische Diakonieverein schüttet regelmäßig Spenden aus an soziale Einrichtungen: Der Vorsitzende Ulrich Kirchner (l.) und Gemeindediakonin Margit Rothe (r.) überreichten das Geld an Klaus Holland und Johanna Senn-Dietrich. © Widdrat

Schwetzingen. Beim jüngsten Hilda-Café des evangelischen Diakonievereins begrüßte der Vorsitzende Ulrich Kirchner im Saal des Hebelhauses in Schwetzingen 16 Senioren, die eine schöne Zeit in gemütlicher Atmosphäre verbringen durften. Unter Einhaltung der Hygienebestimmungen hätten auch 20 Gäste zu dem regelmäßigen Donnerstagstreff bei Kaffee und Kuchen, immer ab 15 Uhr, kommen dürfen.

Der Diakonieverein unterstützt alte und hilfsbedürftige Menschen in Schwetzingen und Umgebung. Im Hebelhaus in der Hildastraße finden sie eine wunderbare Begegnungsstätte. Immer im Herbst wird zur Spendenübergabe an soziale Einrichtungen eingeladen. In diesem Jahr wurde das Café International mit 250 Euro bedacht. Der Treff für Schwetzinger und Flüchtlinge am Schlossplatz 9 lädt jeden Donnerstag zu Gesprächen bei Tee, Kaffee und Kuchen ein. Sprecherin Johanna Senn-Dietrich freute sich über die Zuwendung an den Integrationskreis. Gäste, die mit den Flüchtlingen in Kontakt kommen wollten, seien immer willkommen.

1000 Euro für die Telefonseelsorge

Eine Finanzspritze von 500 Euro ging an die Hospizgemeinschaft. Das Geld durfte Mitgründer Klaus Holland entgegennehmen, der an diesem Nachmittag über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht referierte. Die Hospizgemeinschaft Schwetzingen ist eine Regionalgruppe der Internationalen Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand (IGSL), Deutschlands derzeit größtem Hospizverein in freier Trägerschaft, und seit dem Frühjahr im Gustav-Adolf-Haus, Marktplatz 28, im Hirschacker untergebracht.

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Eine Spende von 1000 Euro bekommt die Telefonseelsorge Rhein-Neckar mit Sitz in Mannheim. Am Telefon sowie in der Mail- und Chatberatung treffen Menschen ehrenamtliche Seelsorger an und finden immer ein offenes Ohr. Die Leiterin, Pfarrerin Elke Rosemeier, konnte leider nicht kommen, das Geld wird überwiesen.

Wichtig: die Patientenverfügung

Klaus Holland erläuterte, ob und ab wann man eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht braucht. Wer sich schon immer einmal grundsätzliche Gedanken zur Selbstbestimmung am Lebensende machen wollte, habe mit der IGSL-Vorsorgemappe umfassende Informationen und Vorlagen zur Hand, meinte der Fachmann. Der Inhalt der Mappe: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht für Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten, Betreuungsverfügung, Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art, Behandlungsvereinbarung, Gedanken zu meinem Sterben, Hinweise und Empfehlungen zur Selbstbestimmung am Lebensende, Notfallkarte.

Mit der Patientenverfügung legt man fest, auf welche Art und Weise und mit welcher Zielsetzung man behandelt werden möchte, wenn man auf Grund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigenständig die Entscheidungen für die medizinische Behandlung zu treffen. Genauso wichtig sei die Vorsorgevollmacht. Niemand, auch nicht die Eltern, Ehe- oder Lebenspartner und sonstige Verwandte des volljährigen entscheidungsunfähigen Patienten haben ein Recht auf Information durch die behandelnden Ärzte oder sind entscheidungsbefugt.

„Die Vollmacht gilt vorsorglich, nur Sie können sie widerrufen. Auch ein Richter kann sie nicht infrage stellen“, meinte Holland. Am Ende seines Lebensweges wünsche sich jeder Mensch ein würdevolles und selbstbestimmtes Sterben. Auch der Verzicht auf eine lebenserhaltende medizinische Behandlung sei möglich, genauso sei der selbstbestimmte Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit erlaubt.

Willensfreiheit als höchstes Gut

„Wir haben ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht dazu“, sagte der erfahrene Hospizberater. Die Willensfreiheit sei das höchste Gut. Jeder habe das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit das Recht, auch die Gestaltung des Lebensendes frei zu bestimmen. Mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht sollte man „nicht zu lange warten“.

Ulrich Kirchner fragte ab, wie es mit dem Hilda-Café in Corona-Zeiten weitergehen soll. Die Meinung war einhellig: Die Senioren möchten weiterhin zu Kaffee und Kuchen zusammenkommen – unter Einhaltung der entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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