Soziales

Hospizgemeinschaft Schwetzingen wirbt für aktive Vorsorge am Lebensende

Bei einem Vortragsabend wurden Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Begleitungsthemen erläutert – mit klaren Empfehlungen für mehr Selbstbestimmung.

Von 
Rita Weis
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Markus Ullrich und Birgit Böger präsentieren die Vorsorgemappe. © Rita Weis

Schwetzingen. Der Tod gehört zu den Themen, die man oft lieber verdrängt. Dennoch ist es wichtig, sich mit ihm auseinanderzusetzen, um für Krankheit, Hilflosigkeit und die letzte Lebensphase vorbereitet zu sein. Die Hospizgemeinschaft Schwetzingen veranstaltete am Montag im Gustav-Adolf-Haus im Hirschacker einen Vortragsabend unter dem Titel „Vorsorgen statt Verdrängen“, bei dem Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung erläutert wurden.

Parallel dazu stellte die Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand (IGSL) eine Mappe zum selbstbestimmten Vorsorgen vor, die Flyer zur Sterbebegleitung sowie aktuelle Informationen und zugehörige Formulare enthält. Referenten waren Markus Ullrich, der 1. Vorsitzende, und Birgit Bögner, ehrenamtliche Mitarbeiterin und ehemaliges Vorstandsmitglied, der Hospizgemeinschaft.

Zunächst erläuterte Ullrich kurz die Arbeitsweise der Hospizgesellschaft. In Schwetzingen gibt es derzeit 45 Begleitende, die jährlich etwa 100 bis 120 Personen betreuen. Zu den Säulen ihrer Arbeit gehören die Sterbebegleitung mit relevanten Fortbildungen und Seminaren, die Trauerbegleitung für Hinterbliebene, die Vorsorgemappe sowie der „Letzte-Hilfe-Kurs“, in dem grundlegende Kenntnisse der Sterbebegleitung vermittelt, Ängste abgebaut und Fragen beantwortet werden. Zudem gibt es das Projekt „Hospiz macht Schule“, das Grundschulkindern altersgerecht Themen wie Verlust, Abschied, Krankheit, Tod und Trauer näherbringt.

Hospizgemeinschaft Schwetzingen: „Alles wird abgesichert, aber nicht das Ende“

„Alles wird abgesichert, aber nicht das Ende“, sagte die erfahrene Sterbebegleiterin Bögner und ermutigte dazu, sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und Vorsorge zu treffen, da man dadurch eine intensivierte Lebensqualität erlangen könne. „Der Tod ist nicht unser Feind, er gehört zum Leben“, lautet das Credo der Hospizgemeinschaft.

Zur Vorsorge gehört beispielsweise die Patientenverfügung, in der man schriftlich die Wünsche und Werte zur medizinischen Behandlung am Lebensende festhält. Gesetzlich muss eindeutig hervorgehen, für welche Situation die Verfügung gelten soll. Grundsätzlich kann die Unterlassung medizinischer Maßnahmen gefordert werden. Dabei sollte beachtet werden, dass schmerzlindernde Mittel bei schweren Erkrankungen das Leiden verringern können, jedoch auch das Leben verkürzen könnten, da sie mitunter Organschäden verursachen.

Eine maschinelle Beatmung bei komatösen Patienten kann das Leben verlängern, jedoch häufig auch zu Schädigungen des Gehirns führen. Ullrich zählte in diesem Zusammenhang einige legale Wege zum gewollten Lebensende auf, wie die Verweigerung lebenserhaltender Maßnahmen wie Magensonde, Intensivtherapie und der Verzicht auf Essen und Trinken. Dazu erklärte er, dass es keinen Sinn mache, einen Sterbenden zum Essen zu überreden, da der Körper sich gegen die Nahrungsaufnahme wendet.

Es wird von der Hospizgemeinschaft weiter dringend empfohlen, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Ullrich wies darauf hin, dass die Patientenverfügung bei einem Notfall keine Anwendung findet.

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Weiter sei auch wichtig festzulegen, wer die Entscheidungen treffen darf. Die Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten kann von Volljährigen ausgefüllt werden, die geschäftsfähig sind. Diese Person sollte eine Vertrauensperson sein, die mit der Aufgabe einverstanden ist. Die Betreuungsvollmacht muss vom Amtsgericht bestätigt werden. Falls keine Person aus der Familie beauftragt wird, kann eine gesetzliche Betreuungsperson bestellt werden. Man unterscheide zwischen einer Vorsorgevollmacht, bei der gerichtliche Entscheidungen nur in Ausnahmefällen getroffen werden, und einer Betreuungsverfügung, bei der die betreuende Person von einem Gericht überwacht wird.

Für Rechtsgeschäfte und Vermögensangelegenheiten kann man jemand anderem Vollmacht erteilen. Ein Testament reicht dafür nicht aus, da es erst nach dem Tod gilt. Die Referenten wiesen darauf hin, dass eine Vollmacht bedeutet, dass die bevollmächtigten Personen tatsächlich die volle Macht haben, sofern sie das Originaldokument vorlegen; daher empfahlen sie, den Bevollmächtigten nur eine Kopie zu übergeben. Beim Verkauf von Immobilien wird empfohlen, einen Notar hinzuzuziehen; Bankgeschäfte erfordern ohnehin die Absprache mit der Bank.

Dies ist nur ein Einblick in die Vielzahl von Informationen, die an diesem Abend vorgestellt wurden. Besonders betonte Ullrich einen Vordruck mit dem Titel „Gedanken zu meinem Lebensende“, der Fragen beinhaltet wie: Wem bin ich noch etwas schuldig? Was möchte ich meinen Liebsten noch sagen? Welche Konflikte möchte ich beilegen?

Die Vorsorgemappe kann über die Hospizgemeinschaft für zehn Euro erworben werden.

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