Schwetzingen/Ketsch. Wer regelmäßig auf der K 4250 – der Straße zwischen dem Schwetzinger Stadion und dem Ortseingangskreisel von Ketsch – unterwegs ist, weiß, welche Geschwindigkeiten dort manchmal gefahren und welche waghalsigen Überholmanöver gewagt werden. Einen Radfahrer hatte das vor wenigen Jahren das Leben gekostet. Schon damals wurde darüber diskutiert, ob denn nicht für die ganze Strecke Tempo 70 gelten sollte. Derzeit wird das Tempolimit für wenige hundert Meter aufgehoben, was natürlich zum Beschleunigen und zum Ausrollen lassen reizt.
Auch jetzt, als an der Fußgängerampel am Stadion eine 84-jährige Rentnerin, die bei Grün ihr Fahrrad schiebend von einem Polizeifahrzeug erfasst wurde und noch an der Unfallstelle verstarb, ging die Diskussion wieder um die Geschwindigkeit. Und das, obwohl noch immer kein Gutachten über die vom 59-jährigen Zivilangestellten der Polizei beim Unfall gefahrene Schnelligkeit vorliegt. Das jedenfalls war die Auskunft, die wir jetzt von Staatsanwalt Dr. Marc Schreiner auf unsere Anfrage hin bekommen haben: „Das Gutachten liegt noch nicht vor. Eine Entscheidung über den Verfahrensabschluss (Einstellung, Anklage oder Strafbefehl) kann erst nach Abschluss aller Ermittlungen getroffen werden“, schreibt er uns.
Ketscher Landstraße Schwetzingen: "Rot nicht wahrgenommen"
Dass der Fahrer auf sein Handy geschaut habe, wie es immer wieder hartnäckig in Schwetzingen kolportiert wird, konnte Schreiner aber nicht bestätigen: „Der Beschuldigte hat sich über seinen Verteidiger dahin eingelassen, dass er das Umschalten der Ampel auf Rot nicht wahrgenommen habe. Als Grund hat der Beschuldigte dazu angegeben, dass er in den Rückspiegel geblickt habe. Dafür, dass der Beschuldigte durch die Nutzung eines Mobiltelefons abgelenkt war, haben die Ermittlungen bislang keine konkreten Anhaltspunkte ergeben“, sagt Schreiner dieser Zeitung.
Aber zurück zum geforderten Tempolimit auf der Kreisstraße 4250, für das sich die Gemeindeverwaltung Ketsch jetzt nach einer Anfrage im Gemeinderat nochmals bei der Kreisverwaltung stark gemacht hatte. Die Verkehrsbehörde dort lehnt eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung ab, da die Strecke „auf Nachfrage bei der Polizeibehörde keine Unfallhäufigkeit“ vorweise.
In der Begründung heißt es: „Verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht in die freie Disposition der Straßenverkehrsbehörde gestellt. Die Regelgeschwindigkeit beträgt außerhalb geschlossener Ortschaften 100 Stundenkilometer“, heißt es zur Begründung. Ausnahmen können man nur bei einer Gefahrenlage oder Unfallhäufung erlassen. Und das sei jeweils gesondert zu prüfen. Beides sehe man in diesem Bereich nicht, heißt es von Seiten des Kreises weiter.
Offensichtlich weiß der Kreis auch schon mehr in Sachen Unfallursache beim Fahrer des Polizeifahrzeugs. Denn im Schreiben der Behörde steht wörtlich: „Der von ihnen erwähnte Unfall stand nicht im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit.“
Ketscher Landstraße Schwetzingen: Nochmals vor Ort anschauen
Ein wenig lenkt die Behörde dann am Ende ihrer Stellungnahme doch noch ein: „Wir würden dennoch gerne anbieten, dass die Gefahrenstelle an der K 4250 (querende Radfahrer aus dem Waldweg) im Rahmen einer Verkehrstagfahrt angeschaut wird. Das befürwortet dann auch der Ketscher Bürgermeister Timo Wangler, der seine Gemeinderäte im Nachgang zum Vor-Ort-Termin über das Ergebnis unterrichten möchte.
Dass Einschränkungen bis hin zu Tempo 50 auch auf solchen Straßen möglich sind, zeigt sich in der Friedrichsfelder Landstraße auf der anderen Seite von Schwetzingen. Allerdings kracht es dort gefühlt auch jede Woche. Vielleicht gibt’s am Ende doch ein Einsehen für die Rennstrecke zwischen Stadion und Ketsch.
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