Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft

Kreis finanziert die Baumaßnahme am S-Bahn-Haltepunkt Oftersheim mit

Der Rhein-Neckar-Kreis finanziert zum Teil die Baumaßnahme am S-Bahn-Haltepunkt Oftersheim zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit. Der Beschlussvorschlag des zuständigen Ausschusses wurde einstimmig angenommen.

Von 
Volker Widdrat
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Der Aufzug bedient den Mittelbahnsteig des Bahnhofs von der Unterführung aus. Um dorthin zu kommen ist die Rampe auf der Seite vom Ortskern kommend deutlich zu steil. Beim Bau eines Aufzuges nördlich der Unterführung am Ostbahnsteig übernimmt der Kreis einen Teil der Kosten, wenn sich die Gemeinde für diese Variante entscheidet. © Volker Widdrat

Oftersheim. Der Rhein-Neckar-Kreis finanziert zum Teil die Baumaßnahme am S-Bahn-Haltepunkt Oftersheim zur Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit. Die Investitionsförderung des Kreises greift vorbehaltlich der Übernahme des Kostenanteils durch die Gemeinde. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft angenommen. Sabine Schmitt vom Amt für Nahverkehr erläuterte dem Gremium den Sachstand. Die Haltepunkte Schwetzingen, Hirschacker, Hockenheim und Neulußheim sind bereits barrierefrei ausgebaut. Der neue Haltepunkt Schwetzingen-Nordstadt soll im Dezember in Betrieb gehen.

Der unmittelbare Partner des Rhein-Neckar-Kreises ist der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), auf dessen Ebene die Maßnahmen koordiniert und die Finanzierung für die kommunale Seite gesteuert werden. Nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistages werden über die Umlage des ZRN die zugewiesenen Infrastruktur- und Planungskosten zu 50 Prozent übernommen.

Zu starkes Gefälle an der Haltestelle in Oftersheim

Die Unterführung mit den Zugangsrampen wurde in den 1980er Jahren errichtet. Die Abgänge haben ein Gefälle von acht Prozent auf der westlichen Seite beziehungsweise von 17 Prozent auf der östlichen Seite. Das entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine vollständige Barrierefreiheit.

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„Manchmal ist es gut, wenn man sich wehrt. Es hat sich gelohnt in den Clinch zu gehen“, sagte Landrat Stefan Dallinger zu der langen Auseinandersetzung wegen der Kosten. Vor über zehn Jahren wurden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) lediglich die Kosten der Vorplanung berücksichtigt. Im März 2017 war die Förderung eines barrierefreien Zugangs von der Ostseite in die Unterführung abgelehnt worden. Die DB Station & Service AG und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) hatten zunächst Widerspruch und 2018 Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid erhoben. Das Verwaltungsgericht hatte die vollständige Ablehnung der Zuwendungsfähigkeit des zweiten barrierefreien Zugangs für rechtswidrig erachtet und den Prozessbeteiligten im November 2021 zunächst ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches das EBA nicht angenommen hat.

Im November 2021 wurde der Zuwendungsbescheid des EBA, in dem die Förderung des barrierefreien Zugangs von der Ostseite in die Unterführung abgelehnt wurde, aufgehoben. Das EBA hat nun die Aufgabe, einen geänderten Förderbescheid zu erlassen, der die Förderung eines barrierefreien Zugangs in die Unterführung der Ostseite berücksichtigt.

Zur Bemessung der Förderhöhe durch das EBA und als Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Dabei wurden drei Varianten ermittelt: der Bau eines Aufzuges südlich der bestehenden Personenunterführung am Ostbahnsteig, ein Aufzug nördlich der bestehenden Personenunterführung am Ostbahnsteig oder ein Rampenneubau am Ostbahnsteig analog der Vorplanung. Für die Aufzugslösungen ergäben sich Kosten von jeweils rund 1,8 Millionen Euro. Für den Rampenneubau betragen die Planungs- und Baukosten rund 3,3 Millionen Euro.

Die Rampe kostet 2,3 Millionen Euro

Die DB Station & Service AG geht davon aus, dass das EBA eine Lösung mit Nachrüstung eines Aufzuges anstelle des Neubaus einer Rampenanlage als wirtschaftlich und sparsam bewerten wird. Ein neuer Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor.

Für die Gemeinde Oftersheim würden sich Finanzierungsanteile von rund 715 000 Euro (Variante eins), 660 000 Euro (Variante zwei) und rund 2,3 Millionen Euro (Variante drei) ergeben. Variante zwei ist die kostengünstigste Umsetzungsmöglichkeit. Sie bleibt die Grundlage für die Kreisförderung. Der Bau eines Aufzuges nördlich der bestehenden Personenunterführung am Ostbahnsteig kostet die Gemeinde 660 000 Euro. Der Kreiszuschuss beläuft sich damit auf 330 000 Euro.

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft war für die Förderung, da die Maßnahme den bisherigen Ausbauvorhaben hinsichtlich der Herstellung der Barrierefreiheit an Haltestellen der S-Bahn Rhein-Neckar gleichzusetzen ist. „Der Weg hat sich gelohnt“, war Kreisrat Michael Till (CDU) für den Zuschuss. Der Gemeinde Oftersheim bleibe die Wahlmöglichkeit, ein Kostendeckel sei wichtig, meinte Kreisrat Frank Volk (Freie Wähler). Kreisrätin Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) sprach von einer langwierigen Entscheidungsfindung: „Wenn der Aufzug funktioniert, ist der S-Bahn-Haltepunkt deutlich barrierefreier.“

Der Widerspruch gegen die ablehnende Haltung des Eisenbahnbundesamtes sei richtig gewesen, betonte Kreisrätin Christa Balling-Gündling (Grüne) und stimmte der Variante zwei zu. Kreisrat Dr. Andreas Lorenz (AfD) schloss sich dem Vorschlag an.

Kreisrat Dietrich Herold (FDP) war dafür, die Wahlfreiheit der Gemeinde Oftersheim zu respektieren. „Wir können Oftersheim keine Vorschriften machen“, meinte Kreisrätin Frederike Marx (Die Linke).

Der Beschlussvorschlag bekam zwei Enthaltungen. Welche Maßnahme zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit am Haltepunkt Oftersheim durchgeführt werden soll, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Oktober entscheiden.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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