Schöffengericht

Marihuana-Plantage im Keller hat harte Folgen für Oftersheimer

Ein 58-Jähriger ist vor dem Schöffengericht des Schwetzinger Amtsgerichts zu 16 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Von 
Volker Widdrat
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Schwetzingen/Oftersheim. Wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln ohne Erwerbserlaubnis musste sich ein 58-jähriger Oftersheimer jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen verantworten. Die Polizei hatte im März vergangenen Jahres im Keller des Angeklagten eine professionelle Marihuana-Aufzuchtanlage mit Abluftschläuchen und entsprechender Beleuchtung entdeckt. Dabei waren knapp 1,7 Kilogramm getrocknete Blüten gefunden worden. Diese wahrlich nicht geringe Menge hatte aber einen niedrigen Wirkstoffgehalt.

Der gelernte Betriebsschlosser, der seit fast drei Jahren krankgeschrieben ist, machte freimütig Angaben zu seiner Person und zum Tatvorwurf. Er konsumiere schon lange Rauschmittel. Das helfe ihm bei seinen körperlichen Beschwerden. Jetzt sei er aber zu einer ambulanten Therapie bereit, um die Drogensucht endlich in den Griff zu bekommen. Alkohol trinke er nach wie vor, sagte der Vater zweier erwachsener Töchter, der über die letzten Jahre hinweg rund 70 000 Euro Schulden angehäuft hat.

Die vorgetragene Anklage sei so zutreffend, meinte auch Verteidigerin Britta Albiez. Ein 50-jähriger Polizeibeamter berichtete bei seiner Schilderung, wie man dem Angeklagten auf die Spur gekommen sei, von einem Zufallsfund. Eigentlich sei man wegen einer Suizidandrohung zu der Adresse gerufen worden. Der Angeklagte sei später auch ins Psychiatrische Zentrum Nordbaden in Wiesloch gebracht worden.

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Vorrat für 3700 Joints

Das Gericht schaute dann erst mal die Lichtbilder an. Im Keller des Anwesens war jede Menge Platz für eine Marihuana-Aufzucht. Viel Stoff befand sich in Keksdosen und Blechbüchsen. Die Menge hätte für knapp 3700 Joints gereicht, hatte das Landeskriminalamt ausgerechnet.

Der 58-Jährige ist schon einmal vorbestraft wegen des unerlaubten Besitzes einer Repetierflinte vor zehn Jahren. Staatsanwalt Manuel Knobloch wertete das Geständnis des Beschuldigten und die Zeugenaussage des Polizisten. Die sichergestellten Drogen seien eine nicht geringe Menge, so liege auch kein minderschwerer Fall vor. Die „weiche Droge mit einem geringen Wirkstoffgehalt“ habe nur dem Eigenkonsum gedient, um bei dem Angeklagten eine Schmerzlinderung seiner Krankheiten zu erreichen, erkannte er aber an. Bei einem Verkauf wäre es sicherlich anders ausgegangen. So forderte der Staatsanwalt ein Jahr und vier Monate Gefängnis auf Bewährung. Geld- oder Arbeitsauflagen machten wenig Sinn. Die Bestellung eines Bewährungshelfers und die Weisung für eine ambulante Therapie müssten aber sein. Dazu sei ein Drogenscreening nötig.

Verteidigerin Albiez sah einen minderschweren Fall und bat für ihren Mandanten um eine „milde Freiheitsstrafe zur Bewährung“. Das Gericht blieb bei der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe gestanden. Das Urteil berücksichtige seinen psychosomatischen und körperlichen Hintergrund, führte Richterin Sarah Neuschl aus. Der Wirkstoffgehalt der Drogen sei niedrig gewesen, bei 1,7 Kilogramm liege aber ein Vielfaches einer üblichen Menge vor: „Deshalb kein minderschwerer Fall.“

Der 58-Jährige wird für drei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt. Er muss regelmäßig Beratungstermine wahrnehmen mit dem Ziel, eine ambulante Entziehungsmaßnahme anzutreten. Bei der Drogenberatung Schwetzingen habe er die größten Chancen, in einer Therapie unterzukommen. Regelmäßige Drogenscreenings würden ihm erst mal erlassen, so die Vorsitzende. Das Urteil ist rechtskräftig.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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