Amtsgericht - 50-jähriger Oftersheimer muss wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Oftersheimer muss wegen Kinderpornografie ins Gefängnis

Von 
Volker Widdrat
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Schwetzingen/Oftersheim. Das Strafgesetzbuch sieht für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor. Ein 50-jähriger Oftersheimer hatte Anfang vergangenen Jahres versucht, per Chat ein 13-jähriges Mädchen aus Stuttgart zu sexuellen Handlungen zu bringen und anschließend Bilder von dem teilweise unbekleideten Kind verlangt. In mehreren anderen Fällen hatte er Chatpartnern zahlreiche Fotos mit „sexuell aufreizender Wiedergabe der unbekleideten Genitalien eines Kindes“, wie es im Strafgesetz heißt, geschickt. Darunter waren auch Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Mädchen durch Erwachsene zeigen.

Die Polizei hatte von Tausenden Dateien auf dem PC, dem Laptop und den zwei Smartphones des Angeklagten insgesamt 819 Bilder und Videos mit kinderpornografischem und 192 Dateien mit jugendpornografischem Inhalt ausgewertet. Deshalb musste sich der geschiedene Vater zweier erwachsener Töchter nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Schwetzingen verantworten.

Er machte Angaben zu seiner Person, zu den Tatvorwürfen schwieg er. Der gebürtige Sachse ist vielfach vorbestraft, meistens wegen Fahrens ohne Führerschein, Betruges, Beleidigung und Diebstahls, einmal aber auch wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals elfjährigen Tochter.

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Dafür hatte er 2011 drei Jahre und drei Monate Gefängnis kassiert. Seit Oktober vergangenen Jahres sitzt er wegen der Vergehen im Januar vergangenen Jahres in Untersuchungshaft in Mannheim.

Zeuge will nicht viel sagen

Ein Mann aus Bad Urach war einer der Chatpartner des Mannes. Der Zeuge wollte nicht zu viel sagen zu der Kommunikation in einem sozialen Netzwerk, um sich nicht selbst zu belasten. Er habe selbst mehrere Handys besessen, eines der „gefährlichen“ Smartphones aber am Bahnhof in Reutlingen entsorgt. Eine für Cyber-Kriminalität zuständige Beamtin des Landeskriminalamts berichtete von den Ermittlungen zu den IP-Adressen des Angeklagten. Hinweise über Kindesmissbrauch im Netz bekommt das Bundeskriminalamt von der US-Behörde „National Centre for Missing & Exploited Children“ (NCMEC).

Die halbstaatliche Stelle sammelt weltweit Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern und leitetet diese Informationen an die nationalen Behörden weiter. Nach den Hinweisen an Deutschland ermitteln die Beamten in Bund und Ländern die Anschlussinhaber von Rechnern und Smartphones, die Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt hochgeladen haben.

Eine 31-jährige Kripobeamtin war bei der Wohnungsdurchsuchung dabei gewesen und hatte die unzähligen Chatverläufe mit ausgewertet. Die Polizei hatte den Angeklagten an seiner Arbeitsstelle aufgesucht. Digitale Geräte waren beschlagnahmt, Versender und Empfänger der Bilder notiert worden. Die Kommunikation im Netz sei „massiv sexualbezogen auf Kinder“ gewesen, berichtete die Zeugin. Der 50-Jährige habe in übelster Weise über acht- bis zehnjährige Mädchen gesprochen.

Der Beschuldigte wohnt in Oftersheim neben einem Kindergarten. Von seinem Schlafzimmer blickt er direkt auf das Außengelände. „Wenn ich was Geiles sehen möchte, brauche ich nur aus dem Fenster zu schauen“, hatte er an einen Chatpartner geschrieben. Ein 35-jähriger Kripobeamter berichtete von den Ergebnissen der sogenannten IT-Forensik. Die Spezialisten stufen anhand der Bilder das mögliche Alter von Opfern ein. Der Angeklagte habe in die Suchmaschinen Begriffe und Sätze wie „Teens“ oder „Ich mag unter zehn“ eingegeben. Der sexuelle Verkehr mit Kindern sollte nicht unter Strafe stehen, habe er im Chat zudem vielfach pädophiles Gedankengut ausgetauscht.

Vorstrafen fallen ins Gewicht

Für Oberstaatsanwalt Peter Lintz fielen die Vorstrafen ins Gewicht. Der Angeklagte lasse sich nur schwer durch die Strafjustiz beeindrucken. Nach dem damaligen Missbrauch seiner Tochter habe er sogar noch unter Führungsaufsicht gestanden. Die dem 50-Jährigen vorgeworfenen Taten hatten im Januar vergangenen Jahres stattgefunden. Im März hatte der Bundestag ein verschärftes Gesetzespaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Das gelte es nun zu berücksichtigen, forderte der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

Verteidigerin Sandra Bauer sah wegen der Rechtslage nicht viel Spielraum. Die angeklagten Straftaten hätten sich auf der Internetebene abgespielt. Ihr Mandant habe einen festen Job, plädierte sie auf zwei Jahre zur Bewährung. Mit Auflagen und Therapiegesprächen „könnte es funktionieren“. Das Schöffengericht sah das anders und urteilte auf drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Alle Taten seien nachweisbar gewesen, kein anderer habe Zugriff gehabt auf die Datenträger des Angeklagten.

Hinzu komme die Vielzahl der Bilder und Videos. „Sie haben ganz klar pädophile Neigungen“, sagte Richterin Sarah Neuschl zu dem 50-Jährigen. Man könne ihn nicht wieder in seine Wohnung zurücklassen. „Wenn Sie wieder draußen sind, wird es schwierig“, bleibe der Haftbefehl in Vollzug, erklärte die Vorsitzende abschließend.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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