Schwetzingen. Die Gründungsvereinbarung ist ein Arbeitsdokument, in dem erste Ergebnisse und Entscheidungen während der Projektphase der Kirchenentwicklung der Seelsorgeeinheiten Brühl-Ketsch, Schwetzingen und Hockenheim zur römisch-katholischen Kirchengemeinde Mittlere Kurpfalz zusammengefasst werden. Jetzt hat die Projektleitung die eingereichten Inhalte in einem Entwurf der Gründungsvereinbarung zusammengefasst.
Auch der Vorstand der Pfarrgemeinderats-Vollversammlung gab im Vorfeld seine Einschätzungen ab. Der Entwurf beschreibt den aktuellen Planungsstand, wie sich die neue Pfarrei entwickelt. Der Aufbau des Dokuments ist von der Erzdiözese Freiburg vorgegeben. Die genauen Inhalte wurden von der Projektleitung, den thematischen Arbeitsgruppen und den Projektkoordinatoren erarbeitet. Die thematischen Arbeitsgruppen, die vor allem aus ehrenamtlich Engagierten bestehen, haben in den vergangenen Monaten ihre Texte verfasst. Daher sei es Projektleitung und -koordinatoren wichtig gewesen, diese Texte wie eingereicht zu übernehmen. „Wir möchten damit zum Ausdruck bringen, dass wir vielfältig in unserer zukünftigen Kirchengemeinde Mittlere Kurpfalz unterwegs sind und die entstandenen Texte so wertschätzen, wie sie eingegangen sind“, sagt Projektkoordinator Raphael Brantzen.
Jetzt sind alle Katholiken dazu eingeladen, ihre Rückmeldung zum Entwurf der Gründungsvereinbarung zuzusenden. Die Rückmeldungen werden bis zum 17. Mai gesammelt. „Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung, damit die Gründungsvereinbarung auf breiten Füßen steht“, sagt Projektkoordinator Uwe Lüttinger. Dazu ist auf der Website der Kirchenentwicklung vor Ort www.kath-mittlere-kurpfalz.de ein Formular eingestellt. Hier finden Interessierte auch den Haupttext des Dokumentes sowie die dazugehörigen Anlagen. Zudem findet am Mittwoch, 8. Mai, um 19.30 Uhr im Pfarrheim Ketsch ein persönlicher Austausch statt, bei dem man vor Ort seine Rückmeldung einbringen kann. Im Anschluss an die Rückmeldephase wird die Projektleitung die Anmerkungen entsprechend eines festgelegten Prüfschemas berücksichtigen.
Am 17. Juli wird die Gründungsvereinbarung der Pfarrgemeinderats-Vollversammlung in einer öffentlichen Sitzung zum Beschluss vorgelegt. Bis Ende September muss das Dokument dem Erzbischöflichen Ordinariat in Freiburg zur Prüfung eingereicht werden.
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