Amtsgericht Heidelberg - Hockenheimer Bauunternehmer muss nun doch 600 Euro zahlen

Hockenheimer Unternehmer muss Bußgeld wegen Rodungen zahlen

Von 
Volker Widdrat
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Das Gelände der Firma Bau Art am Bismarckplatz heute: Die Bäume und Sträucher hätten nicht entfernt werden dürfen. Die Rodungen auf der Brache waren naturrechtswidrig. © Widdrat

Am Ende der zwei Verhandlungstage blieb es dann doch beim Bußgeld aus dem Strafbefehl gegen den Hockenheimer Unternehmer Roland Kollotzek. Der Geschäftsführer der Firma Bau Art hat eine Ordnungswidrigkeit begangen, als er auf seinem Grundstück am Bismarckplatz Mitte September 2019 Bäume sowie Hecken und Büsche entfernen ließ. Mit der Rodung hat er gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen, wonach Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Zulässig sind nur „schonende Form- und Pflegeschnitte“.

Gegen den Strafbefehl des Landratsamtes über 600 Euro hatte der 50-jährige Grundstückseigentümer Einspruch eingelegt. Deshalb kam es zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht Heidelberg. Er habe nur veranlasst, einige Brombeersträucher und Büsche, die in den Geh- und Radweg an der Karlsruher Straße und der Zähringerstraße ragten, zu entfernen, sagte Kollotzek. Er sei vom Ordnungsamt dazu aufgefordert worden. Zum damaligen Zeitpunkt habe es auf dem Grundstück keine Bäume mehr gegeben.

Richterin Britta Nagel nahm Fotos und Luftaufnahmen von der Örtlichkeit in Augenschein. Barbara Schwalbe vom Tierschutzverein Schwetzingen und Umgebung sagte als Zeugin aus. Einige kleinere Bäume und Brombeerhecken seien „auf einmal weg gewesen“. Ein Bagger habe das Gestrüpp herausgerissen. „Falls da Igel sind, macht der Bagger sie platt“, hatte Schwalbe per Chat-Nachricht an Grünen-Gemeinderätin Dr. Susanne Hierschbiel geschrieben. Die Tierärztin hatte daraufhin die Untere Naturschutzbehörde informiert und Anzeige erstattet. Bis zum Rand des Leimbachs sei alles „plattgemacht gewesen“, erläuterte Hierschbiel, die Fotos angefertigt hatte und ebenfalls als Zeugin geladen war: „Der Rückschnitt fand überall statt. Alle Gehölze, immer ein guter Rückzugsort für Kleinsäuger, waren entfernt worden.“

„Mehr als ein Rückschnitt“

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Der Naturschutzbeauftragte des Rhein-Neckar-Kreises, Dr. Wilfried Schweinfurth, hatte einen Bericht vom Zustand des Geländes angefertigt. Das gesamte Schnittgut sei noch aufgehäuft gewesen. „Das war deutlich zu sehen“, erklärte er vor Gericht. Auch die Wildhecke am Leimbach sei „stark zurückgeschnitten beziehungsweise zum Teil entfernt worden“. Schweinfurth, der das Gelände nach eigener Aussage seit mindestens 50 Jahren kennt, hatte in seinem Gutachten von „Spuren früherer Rodungen“ wie auch von „Baumstümpfen“ gesprochen. Außerdem habe es Ablagerungen von Brettern, Backsteinen und Holzbalken gegeben.

Die Vorsitzende sah keine Veranlassung, das Verfahren einzustellen. Der Beschuldigte wollte seinen Einspruch auch nicht zurücknehmen. Deshalb hörte die Richterin am zweiten Verhandlungstag auch noch Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel. Das Brachgelände sei damals, auch durch die Zeitungsartikel, längst „ein allgemeines Ärgernis in der Stadt“ gewesen, sagte Seidel. Wegen der in den Gehweg hineinwachsenden Hecken sei man immer wieder mit dem Grundstücksbesitzer in Kontakt gewesen. Mit dem Rückschnitt der Brombeeren sei das Ziel erst mal erreicht gewesen: „Der Geh- und Radweg war frei.“ Das Grundstück habe „plan und eben ausgesehen“. Ob von dem Beschuldigten weitere Gehölze entfernt worden seien, habe er nicht wahrgenommen, so Seidel.

Die Vorsitzende erkannte „mehr als einen Rückschnitt“. Der Eigentümer sei der Auffassung gewesen, „handeln zu müssen, über den Spielraum hinaus“. Das Ordnungsamt habe aber nicht zur Rodung aufgefordert.

Der Rechtsanwalt des 50-Jährigen stellte klar, dass das Grundstück „nicht wildwestmäßig plattgemacht worden ist“. Zwei Wochen später wäre es ohnehin egal gewesen.

Die Richterin hätte bei einer Urteilsfindung für eine Geldstrafe noch einmal nach den Einkommensverhältnissen des Beschuldigten fragen müssen. Da war es für den Hockenheimer besser, über seinen Verteidiger den Einspruch zurückzunehmen und die Geldbuße von 600 Euro zu bezahlen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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