Nach Demo und AfD-Bürgerdialog

Palais Hirsch und Schlossplatz Schwetzingen: Diskussion um politische Nutzung

Die Stadt erlaubt politischen Parteien die Nutzung des Palais Hirsch, da es keine andere allgemein zugelassene Veranstaltungsstätte für Parteien gibt. Welche Regeln gelten für Palais Hirsch und Schlossplatz?

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Noah Eschwey
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Kundgebung auf dem Schwetzinger Schlossplatz am 27. Februar mit dem Namen "Keine Räume für rechte Hetze!" gegen die AfD-Veranstaltung im Palais Hirsch. © Dorothea Lenhardt

Schwetzingen. „Wenn es möglich ist, demokratisches Miteinander auf dem Vorplatz des Palais Hirsch mit Verweis auf die Nutzungsordnung zu beschränken, dann ist es auch möglich anti-demokratische Veranstaltungen im Palais Hirsch zu verhindern.“ Dieser Satz von Florian Reck, Mitglied des Bündnisses für Demokratie und Vielfalt Kurpfalz, löste bei der Kundgebung gegen die AfD-Veranstaltung am Dienstag in Schwetzingen, tobenden Applaus und Jubelrufe der Anwesenden aus.

Der Oftersheimer bestätigte, das regionale Bündnis habe zunächst nicht Seite an Seite mit dem Offenen Antifaschistischen Treffen Mannheim (OAT) und der Antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen den Bürgerdialog der AfD demonstrieren wollen. Ursprünglich sei eine eigene Aktion des parteiübergreifenden Demokratie-Bündnisses geplant gewesen. „Wir wollten eigentlich eine lange Reihe mit Informationsständen aufbauen, um den Menschen echte Alternativen zur AfD zu präsentieren“, erklärte Reck bei der Demonstration gegenüber dieser Zeitung. Die Idee der Lokalkräfte sei vom Ordnungsamt, unter Verweis auf die Sondernutzungssatzung des Schlossplatzes, untersagt worden.

Schlossplatz

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Aber warum ist es denn möglich, im Palais Hirsch eine parteipolitische Veranstaltungen durchzuführen und vor dem Palais Hirsch dagegen zu demonstrieren, wenn eigentlich nicht einmal Informationsstände auf dem Gelände zugelassen werden? Diese und weitere Fragen beantwortete Andrea Baisch, die Amtsleiterin für Öffentlichkeitsarbeit Schwetzingen unter Einbeziehung des Ordnungsamtes.

Demokratie und Vielfalt Kurpfalz: Keine Versammlung in Schwetzingen angemeldet

„Herr Florian Reck vom Demokratie und Vielfalt Kurpfalz wollte im Ordnungsamt ausdrücklich einen Infostand anmelden, jedoch keine Kundgebung oder eine Versammlung nach dem Versammlungsrecht“, betont die Amtsleiterin. Solche Infostände würden eben nicht unter das Versammlungsrecht – das Widerständler auf dem Schlossplatz ausüben dürften – fallen. Damit sei die Aktion eine Sondernutzung, die nach Paragraf 16 Absatz 1 Straßengesetz eine Erlaubnis voraussetzt. Was auf dem Schlossplatz erlaubt sei – und was eben nicht – regele die Stadt in Paragraf 19 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.

Schlossplatz (mit Fotostrecke)

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Generell seien demnach Sondernutzungen auf dem Schlossplatz verboten, mit wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel Bestuhlung der Außengastronomie oder Warenauslagen der ansässigen Geschäfte. „Infostände sind demnach auf dem Schlossplatz nur während des Wahlkampfs für politische Parteien zulässig“, teilt Andrea Baisch mit. Da in den nächsten sechs Wochen keine Kommunalwahl stattfindet, sei eine Erlaubnis nicht in Betracht gezogen worden.

Kein Zusammenhang zwischen Nutzung von Palais Hirsch und Aktionen auf dem Schlossplatz in Schwetzingen

Es besteht demnach also kein Zusammenhang zwischen Nutzung des Palais Hirsch und der Bewilligung von Aktionen auf dem zugehörigen Vorplatzes. Wäre es aber nicht trotzdem möglich gewesen, die AfD-Veranstaltung im Palais Hirsch – ein Gebäude der Stadt Schwetzingen – zu verhindern? Hierzu erklärt Baisch, dass das Gebäude der öffentlichen Nutzung gewidmet sei. „Der Gemeinderat hat vor einigen Jahren bewusst entschieden, dass das Palais Hirsch auch von politischen Parteien und Gruppierungen genutzt werden kann, da es in Schwetzingen keine andere allgemein zugelassene Veranstaltungsstätte für Parteien gibt.“

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Weiter betont sie, dass dem Schwetzinger Gemeinderat „natürlich“ schon zu diesem Zeitpunkt bewusst gewesen wäre, dass dann auch Parteien wie die AfD einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Zugang und Nutzung des Gebäudes hätten. Das ergebe sich aus dem Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 3 des Grundgesetzes.

„Wir können das aus rechtlichen Gründen aktuell nicht verhindern, das Grundgesetz gilt für alle in Deutschland zugelassenen Parteien gleichermaßen, andernfalls müssten wir alle Parteien ausschließen“, konkretisiert die Amtsleiterin. Eine andere Beurteilung sei nur möglich, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD grundlegend kritischer einordne, so Baisch. Eine Aussicht darauf sehe sie aktuell allerdings nicht. Eine weitere Möglichkeit wäre die Verabschiedung einer neuen, entgegenstehenden Regelung für die Nutzung des Palais Hirsch durch den Schwetzinger Gemeinderat.

Volontariat Noah Eschwey ist Volontär in der Lokalredaktion der Schwetzinger Zeitung/Hockenheimer Tageszeitung.

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