Schwetzingen. Kein Tag vergeht ohne die Thematiken der Energiewende und des Klimawandels. Damit wird sich auch die 16. Energiemesse Rhein-Neckar am 23./24. März in Schwetzingen beschäftigen. Die Stadt Schwetzingen unterstützt innerhalb ihres Haushaltsplanes ihre Bürger gezielt mit Zuschüssen für Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken. Eine Übersicht:
Wie heißt das Programm der Stadt Schwetzingen?
Das Förderprogramm nennt sich „Klima-Impuls“. Es besteht aus den drei Förderbausteinen „Solar-Impuls“, „Mobilitäts-Impuls“ und „Klimaresilienz-Impuls“.
Was wird mit den einzelnen Programmteilen gefördert?
Mit „Solar-Impuls“: der Ausbau der Photovoltaik in Schwetzingen, das bedeutet die Installation von Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und Balkonkraftwerke.
Mit „Mobilitäts-Impuls“: nachhaltige Mobilitätsangebote, vor allem die Anschaffung von Lastenrädern, Lastenanhängern und Klapprädern. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Öffentlichen Nahverkehr und die Neuanmeldung beim Car-sharing-Anbieter „Stadtmobil“. Wer seinen Pkw abmeldet, erhält einen sogenannten Mobilitätsbonus und es werden entweder die Kosten des Deutschlandtickets für ein Jahr übernommen oder ein zusätzlicher Zuschuss von 500 Euro für die Anschaffung eines Lastenrads ausgezahlt.
Mit „Klimaresilienz-Impuls“: Entsiegelungsmaßnahmen – sprich, damit die Stadt wieder grüner wird und Insekten Lebensraum finden.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Im Fall von Photovoltaikanlagen mit oder ohne Batteriespeicher ist es wichtig, dass die Antragsstellung vor Inbetriebnahme der Anlage erfolgt. Förderanträge für Entsiegelungsmaßnahmen müssen ebenfalls vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für Zuschüsse für Balkonkraftwerke, Lastenräder, Lastenanhänger oder Klappräder muss die Antragsstellung spätestens sechs Monate nach Kaufdatum erfolgen, für die Beantragung des Mobilitätsbonus sechs Monate nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Die genauen Förderbedingungen sind abhängig vom Förderbaustein und in der Förderrichtlinie der Stadt zu finden.
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um einen Antrag stellen und eine Förderung erhalten zu können?
Grundsätzlich erfolgt die Bewilligung der Förderanträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Welche Summe kann ich hier abgreifen?
Bei Photovoltaikanlagen: 100 Euro je Kilowattpeak Leistung, bis zu 1000 Euro.
Bei Batteriespeichern: 150 Euro je Kilowattstunde nutzbare Speicherkapazität, bis zu 1200 Euro.
Bei einem Balkonkraftwerk: 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro.
Bei einem Lastenrad: 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro (elektrisches Rad) beziehungsweise 300 Euro (muskelbetriebenes Rad).
Bei einem Lastenanhänger: 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 100 Euro.
Bei einem Klapprad: 30 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro (elektrisches Rad) beziehungsweise 180 Euro (muskelbetriebenes Rad).
Bei einem ÖPNV-Zuschuss: 25 Prozent der Kosten, maximal 500 Euro.
Bei der Stadtmobil-Anmeldung: 69 Euro Startguthaben (entspricht der Anmeldegebühr des Classic-Tarifs).
Bei der Abmeldung eines Pkw: Kosten eines Deutschlandtickets für ein Jahr, das heißt 588 Euro oder einen zusätzlichen Zuschuss von 500 Euro für die Anschaffung eines Lastenrads.
Bei Entsiegelungen: abhängig von der Entsiegelungsmaßnahme bis zu 1000 Euro.
Wo muss ich mich für Fragen zu Förderungen hinwenden?
An das Büro für Klimaschutz – per E-Mail an klimaschutz@schwetzingen.de oder telefonisch an 06202/87 481 („Solar-Impuls“) beziehungsweise 06202/87 480 („Mobilitäts-Impuls“, „Klimaresilienz-Impuls“).
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