Landgericht

Prozess-Fortsetzung in Schwetzingen: Versuchter Totschlag mit einem Hammer

Vor der Strafkammer des Landgerichts Schwetzingen wird der Prozess gegen einen 55-jährigen Mann fortgesetzt. Der Angeklagte soll einen 38-Jährigen attackiert haben, angeblich wegen ausstehender Spielschulden.

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Volker Widdrat
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Das Amtsgericht fällt ein Urteil. © dpa

Schwetzingen. Vor der Strafkammer des Landgerichts wurde der Prozess gegen einen 55-jährigen Schwetzinger fortgesetzt, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung vorwirft. Dem in Untersuchungshaft sitzenden Albaner wird zur Last gelegt, mit einem noch flüchtigen Mittäter am späten Abend des 30. März auf einen 38-Jährigen mit einem Hammer eingeschlagen zu haben.

Die Männer hätten bei der Attacke im Freien Spielschulden eintreiben wollen. Am dritten Verhandlungstag hörte das Schwurgericht eine 28-jährige Polizeibeamtin, die mit einem Kollegen zum Tatort in der Mannheimer Straße gerufen worden war.

Prozess in Schwetzingen fortgesetzt: Ermahnung an Polizistin

Der Geschädigte habe eine stark blutende Kopfplatzwunde gehabt, auf dem Gehweg habe man einen Hammer gefunden. Das Opfer sei noch vor Ort vernommen worden, sagte die Polizistin. Mehr wisse sie nicht mehr. Das war dem Vorsitzenden Richter Gerd Rackwitz zu wenig. Er ermahnte die Beamtin, sich genauer an den Vorfall und die Vernehmung zu erinnern.

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Gerade mit dem Revier Schwetzingen gebe es öfters Probleme, weil zu wenige Details zu Protokoll gegeben würden. Er habe das auch schon der Revierleitung mitgeteilt, sonst werde er sich an anderer Stelle beschweren, meinte der Richter. Sie lerne die Vernehmung nicht nochmal auswendig, entgegnete die Beamtin patzig. Es sei zu erwarten, dass sich ein Polizeibeamter auf seine Aussage vor Gericht vorbereite, konterte der Vorsitzende und versuchte es mit weiteren Vorhalten.

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Der Neffe habe einem der beiden Täter den Hammer entrissen und ihn weggestoßen, gab die Polizistin dann noch an. Das Gericht nahm Bilder in Augenschein, auf denen das Opfer mit blutverschmiertem Gesicht und Abwehrverletzungen am linken Arm zu sehen ist. Der 55-Jährige ist vorbestraft – wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch war er 2016 zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte bei Einbrüchen in Eppelheim und Heidelberg als Fluchtfahrer fungiert.

Prozess in Schwetzingen fortgesetzt: Klare Zuordnung durch Spuren

Die molekulargenetische Untersuchung des Landeskriminalamtes hatte DNA und Blutspuren am Hammer dem Angeklagten und dem Geschädigten zugeordnet. Der Beschuldigte hat bereits 5000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer gezahlt. Er erkannte an, für alle Schäden zu haften und die Kosten und Gebühren bei einem Streitwert von 13 000 Euro zu übernehmen. Er verpflichtete sich, jeden Kontakt zum Opfer zu unterlassen.

Auf der anderen Seite verzichtete der Geschädigte auf ein Teilschmerzensgeld und im Falle eines wie auch immer gearteten Urteils auf eine Revision. Die Beweisaufnahme wurde geschlossen. Der Prozess endet am Donnerstag, 21. Dezember, um 10 Uhr mit den Plädoyers und dem Urteil.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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