Schwetzingen / Mannheim. Vor der Strafkammer des Landgerichts Mannheim begann am Dienstag der Prozess gegen einen 55-jährigen Mann aus Schwetzingen, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung vorwirft.
Dem albanischen Staatsbürger, der sich in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, gemeinsam mit einem gesondert verfolgten und derzeit noch flüchtigen Mittäter auf einen 38-jährigen Schwetzinger mit einem Hammer eingeschlagen zu haben. Die beiden Männer sollen den Geschädigten am späten Abend des 30. März in der Mannheimer Straße aufgesucht haben, um ihn wegen ausstehender Schulden von 130 Euro zu bestrafen.
Die Tat und der Anklagepunkt – Wollte eine Abreibung verpassen
Der 38-Jährige sei in Begleitung von zwei Personen zu dem Treffen gekommen. Ohne Vorwarnung sollen der Angeklagte und sein Kumpel mit hinter dem Rücken verborgenen Zimmermannshämmern auf den Kopf des Nebenklägers eingeschlagen haben, heißt es in der Anklageschrift. Dabei hätten sie „gemeinschaftlich handelnd dessen Tod billigend in Kauf genommen“, so der Staatsanwalt. Der 38-Jährige hatte eine Quetschrisswunde an der Stirn, eine Gehirnerschütterung und Schwellungen im Gesicht davongetragen. Die Schläge sollen durch das Eingreifen eines Begleiters des Geschädigten beendet worden sein. Die Täter seien geflüchtet.
Der Beschuldigte machte Angaben zur Person. Er ist in Albanien aufgewachsen, dort zur Schule gegangen und hat eine Lehre als Mechaniker gemacht. Im Jahr 2000 war er nach Deutschland gekommen und hatte unter anderem in Frankfurt, Offenbach, Eppelheim und zuletzt in Schwetzingen gearbeitet. Er ist in zweiter Ehe verheiratet und hat mit seiner Frau ein kleines Kind. „Wir hatten ein gutes Leben, ich habe noch nie Probleme gehabt, auch nicht mit der Polizei, wir sind eine gute Familie“, schildert der 55-Jährige dem Schwurgericht unter Vorsitz von Gerd Rackwitz.
Verteidiger Alexander Klein, der ihn gemeinsam mit Rechtsanwältin Andrea Combé vertritt, gab eine kurze Erklärung ab. Sein Mandant räume ein, mit seinem Cousin den Geschädigten aufgesucht zu haben, „um ihm eine körperliche Abreibung zu verpassen“. Zu keinem Zeitpunkt habe er aber den Tod gewollt. Der 55-Jährige habe auch bereits ein Schmerzensgeld von 5000 Euro an das Opfer bezahlt.
Verteidigung und Beweismittel im Prozess – 55-jähriger Schwetzinger vor Gericht
Eine 34-jährige Beamtin des Kriminaldauerdienstes berichtete von den ersten Ermittlungen in der Tatnacht. Man habe den Geschädigten in der Klinik vernommen. Der 38-Jährige habe ausgesagt, dass die beiden Männer unvermittelt auf ihn eingeschlagen hätten, „um ihn Respekt zu lehren“. Sie hätten ihm zeigen wollen, „wie man Angst haben kann“. Er habe auch einen Hammerschlag „gegen die Stirn zentriert“ bekommen.
Der Geschädigte sagte auch selbst aus. Er habe mit dem flüchtigen Mittäter zunächst nur verbale Auseinandersetzungen gehabt. Den Angeklagten habe er gar nicht gekannt. Es sei um Schulden von 130 Euro gegangen, die er für das Automatenspiel in einem Bistro ausgegeben habe. In dem Café, das von der Ehefrau des Angeklagten betrieben wird, habe er den Mittäter auch kennengelernt. Er habe das Geld zurückzahlen wollen, sagte der 38-Jährige. Und er habe überhaupt nicht mit einer solchen Gewaltattacke gerechnet.
Die Männer hätten die Hämmer zunächst hinter dem Rücken verborgen: „Ich habe meine Arme nach oben genommen und wollte meinen Kopf schützen.“ Sein Neffe habe sich zum Glück eingemischt und mit einer Krücke auf die beiden Täter eingeschlagen. Dadurch sei wohl Schlimmeres verhindert worden. Die Folgen der Tat habe er nun langsam verarbeitet, er gehe wieder raus und nehme Termine war. Er akzeptierte auch eine Entschuldigung des Angeklagten.
Auf Nachfragen der Verteidigung gab es Unklarheiten beim Tatwerkzeug. Der Geschädigte hatte von einem sogenannten Zimmermannshammer mit einer typischen Spitze gesprochen. Mit so einem Werkzeug sei er attackiert worden sei. Der Vorsitzende zeigte als von der Polizei beschlagnahmtes Asservat aber einen sogenannten „Feierabendhammer“, wie er von Brauereien als Werbegeschenk ausgegeben wird. Auch auf den Bildern war ein Hammer zu sehen, der auf der einen Seite einen Flaschenöffner aufweist.
Für den Prozess sind sechs Termine angesetzt. Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, 23. November, um 9 Uhr am Landgericht fortgesetzt.
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