Schwetzingen. Die Stadt Schwetzingen wird wohl keinen qualifizierten Mietspiegel vergleichbar mit Mannheim oder Heidelberg bekommen. Der Gemeinsame Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis, in dem zehn Gemeinden vertreten sind, empfiehlt lediglich einen einfachen Mietspiegel, auch wenn die erhobenen Daten für eine Fassung in qualifizierter Form ausreichen. Evelyn Strunck, die ehrenamtliche Vorsitzende des Gutachterausschusses, begründete jetzt im Verwaltungsausschuss die Entscheidung. Um rechtliche Bindung zu erlangen, muss allerdings der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch zustimmen.
Insgesamt sind 808 Fragebögen ausgewertet worden, die einen Überblick der Miet- und Wohnverhältnisse aus den zurückliegenden sechs Jahren im Zeitraum 1. Oktober 2018 bis 30. September 2024 abbilden. „Wir haben alle Lagen, alle Größen und alle Zustände“, erklärte Evelyn Strunck. Auch das Verhältnis zwischen Mieten und Vermietungen sowie Neuvermietungen und Bestandserhöhungen sei ausgewogen.
„Damit entspricht die Stichprobe den Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel“, so Strunck. Das Ergebnis sei die Ermittlung einer durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete (wir berichteten).
Ausreichend große Datenmenge alle zwei Jahre erforderlich
Trotzdem empfiehlt sie der Stadt Schhwetzingen lediglich einen einfachen Mietspiegel, der aber genauso Rechtsverbindlichkeit erlangen könne. Der Grund ist die Notwendigkeit der Fortschreibung alle zwei Jahre. Dazu sei eine ausreichend große Datenmenge notwendig.
„Wir können nicht garantieren, dass wir aus den zehn teilnehmenden Gemeinden genügend Unterstützung in Form von ausgefüllten Fragebögen bekommen“, gab Strunck zu bedenken. „Wir brauchen die Breite der Marktteilnehmer, sonst passt am Ende das Ergebnis nicht.“ So entsprechen die 808 vorliegenden Fragebögen – auch wenn sie letztendlich aussagekräftig sind – lediglich 1,3 Prozent der Mietverhältnisse in den zehn Gemeinden.
Mietspiegel: Rechtliche Grundlagen
Qualifzierte Mietspiegel müssen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden.
Neben einer definierten Stichprobe (Mindestanzahl ist vorgegeben) enthalten sie immer einen detaillierten Mietrechner .
Es müssen Wohnungen jeder Lage, Größe und Eigenschaften einfließen.
Auswertungen müssen Mietvereinbarungen aus sechs Jahren enthalten, dabei fließen Mieterhöhungen genauso ein wie Neuvermietungen.
Das Ergebnis ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete .
Dazu wird die Spanne der marktüblichen Abweichungen benannt.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist rechtlich bindend .
Mietspiegel sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist das verpflichtend.
Die Mietübersicht mit dem darin enthaltenen Mietrechner sowie der Fragebogen stehen auf der Website des Gutachterausschusses bei der Stadt Schwetzingen unter https://www.schwetzingen.de/startseite/leben/gutachterausschuss.html zum Download zur Verfügung.
Grundsätzlich zeichne sich Schwetzingen im Vergleich zu den anderen Kommunen mit vielen gehobenen Wohnlagen aus. Der Markt sei momentan sehr angespannt, teilte die Sachverständige mit. Gleichzeitig gebe es zahlreiche Interessenten, die keinen Überblick über den Markt hätten. Die Spannweite reiche von 7,50 Euro bis 13,40 Euro pro Quadratmeter. „Die Bandbreite ist groß, weil der Mietrechner sehr ausführlich ist und die einzelne Wohnung sich sehr gut abbilden lässt“, erläuterte Strunck. Die zurückgegangenen Fragebögen erlauben auch eine Aussage darüber, was am Wohnungsmarkt besonders gefragt ist. Dazu gehören ein Fahrradabstellraum, ein ansprechender Gebäudezustand sowie Videosprechanlagen.
Robin Pitsch (SPD) wollte wissen, ob der Ausschuss die Erstellung des Mietspiegels auch in Zukunft leisten könne oder ob es sinnvoll sei, ein Büro damit zu beauftragen. „Wir können das fortführen, wenn wir ausreichend besetzt sind“, sagte Evelyn Strunck. Oberbürgermeister Matthias Steffan bedankte sich für die Arbeit des Gutachterausschusses. Das vorliegende Ergebnis sei hervorragend und aussagekräftig. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz, wie sich die Mieten in Schwetzingen entwickeln.“
Zahlreiche weitere Tagesordnungspunkte im Gemeinderat
Neben der Mietübersicht 2024 stehen am Mittwoch, 23. Juli, 17 Uhr, eine Reihe weiterer Themen auf der Tagesordnung des Gemeinderats: In Sachen Kindergartenfinanzierung geht es um die Genehmigung überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 725.000 Euro (wir berichteten); für die Feuerwehr soll eine Transportplattform für den Transport und Lagerung der CitySafe-Straßensperren angeschafft werden, außerdem erfordert der Einbau einer Brandwarnanlage im Feuerwehrgerätehaus die Bereitstellung von außerplanmäßigen Finanzmitteln.
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Im Weiteren geht es um Sanierungsangelegenheiten (Sportplatz, Stützmauer Mühlenstraße/Ecke Anwesen Heidelberger Straße 18, Schulhof Hebel-Gymnasium). Der geplante Umbau der Hofapotheke zur künftigen Nutzung als Verwaltungsgebäude steht ebenso auf der Agenda wie die Benutzungsordnung im Palais Hirsch, die Einführung einer Entgeltpflicht für Wohnmobilstellplätze, die Erhöhung der Pachten zum 1. Januar 2026, die jährliche Umlage der Frischwasserkosten auf die Pächter in den kleinen Kräutergärten sowie der Halbjahresbericht über die städtischen Finanzen.
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