Schwetzingen. In das ehemalige Schwetzinger Postgebäude an der Bahnhofanlage dürfen keine Ferienwohnungen eingerichtet werden. Den dementsprechenden Antrag des Investors hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwochabend abgelehnt. Alle Sprecher betonten, dass das Projekt primär als Wohn-projekt konzipiert worden sei, was im Vorhaben- und Erschließungsplan ausdrücklich festgelegt sei. Nicht störende gewerbliche Nutzungen seien nur im ersten Obergeschoss des Postgebäudes einschließlich der beiden Anbauten zugelassen, um Leerstand zu vermeiden.
Eine Ausweitung auf weitere Geschosse widerspreche jedoch dem ursprünglichen Ziel, dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, betonte Oberbürgermeister Matthias Steffan. „Ferienwohnungen - das wäre der falsche Weg. Das ist eine Entwicklung, die wir an dieser Stelle nicht wollen.“
Bauherr hatte keine Mieter gefunden
Die beantragte Änderung hätte eine Erweiterung der gewerblichen Nutzung in Form von Ferienwohnungen im ersten bis vierten Obergeschoss des Gebäudes Bahnhofsanlage 2/1 ermöglicht. Der Bauherr habe laut Oberbürgermeister Matthias Steffan die Anpassung damit begründet, dass für die betroffenen Wohneinheiten trotz mehrfacher Inserate und Besichtigungen keine Wohnraummietverträge abgeschlossen werden konnten. Den bereits fertig gestellten Anbau habe der Vorhabenträger daraufhin komplett an den Betreiber von Ferienwohnungen („AirBnB“) verpachtet.
Der Investor habe definitiv zugesagt, dass dort ausschließlich Mietwohnungen entstehen, betonte Stadtrat Karl Rupp (Freie Wähler) und schüttelte nur den Kopf: „Der verarscht uns und der verarscht alle anderen.“ Grünen-Kollegin Susanne Hierschbiel hätte gerne gewusst, ob die Wohnungen wirklich nicht vermietbar gewesen seien oder ob das nur ein Vorwand ist.
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