Amtsgericht

Sechs Diebstähle: Afghane aus Ketsch kommt hinter Gitter

Ein Afghane (48), der in der Obdachlosenunterkunft in Ketsch wohnte, wurde vom Amtsgericht Schwetzingen zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen Diebstahl und Hehlerei verurteilt.

Von 
Heinz-Günther Fischer
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Kommt es zum Zwist zwischen Urlauber und Airline, muss es oft Justitia richten. © travelview - stock.adobe.com

Schwetzingen. Region. Begleitet von zwei Justizbeamten wurde ein aus Afghanistan stammender Angeklagter beim Amtsgericht in Schwetzingen vorgeführt. Grund war die Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim. Demnach hatte sich der 48-Jährige für sechs Diebstähle und eine Urkundenfälschung zu verantworten, die sich in der Region abspielten.

Die Taten soll er Anfang des Jahres innerhalb weniger Monate in Hockenheim und Mannheim begangen haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurde gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet. Diese sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Heimsheim, Nähe Pforzheim, ab, von dort führten ihn Beamte auch zur Verhandlung vor.

In einer ersten Erklärung räumte der Angeklagte drei Taten ein. Es handelte sich dabei um Diebstähle, bei denen er zweimal innerhalb kürzester Zeit auf frischer Tat in einem Einkaufsmarkt in Hockenheim beziehungsweise einer Parfümerie in Mannheim ertappt worden war. Für weitere Delikte verantwortlich zu sein, stellte er nachdrücklich in Abrede.

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Weiteres Licht ins Dunkle brachte schließlich die weitere Beweisaufnahme. So war Mitte Februar einer Frau in Hockenheim ihr verschlossenes E-Bike am helllichten Tag vor einem Ladengeschäft entwendet worden. In einem engen zeitlichen Zusammenhang wurden zwei weitere Frauen Opfer von Diebstählen. Diese waren mit ihren Fahrrädern auf Feld- beziehungsweise Wirtschaftswegen unterwegs, als ihnen unbemerkt aus dem Fahrradkorb ihre Handtaschen mit Geldbeutel, Handy und diversen anderen persönlichen Gegenständen entwendet wurden. In einem Fall konnte der Täter unerkannt auf einem Fahrrad entkommen. Insgesamt beläuft sich der Diebstahlsschaden so auf gut 2000 Euro.

Das besagte Diebesgut wiederum wurde im Verlauf einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten in seiner Obdachlosenunterkunft in Ketsch gefunden. Wenig glaubwürdig, wenn nicht gar abenteuerlich, dann seine Erklärungen. So will er das E-Bike von einem Mann für 900 Euro gekauft haben, der es wiederum über Ebay erstanden haben will. Die bei ihm gefunden Handtaschen hat er ebenfalls von einem Mann erhalten. Die Sachen habe er angenommen, weil damit keinerlei weitere Verpflichtung für ihn verbunden war.

Wohlwollen verbraucht

Auch zur angeklagten Urkundenfälschung tischte der Angeklagte eine wenig glaubwürdige Geschichte auf. Hier hatte er angeblich von einem Unbekannten ein Rezept zum Einlösen bei einer Apotheke erhalten. Wie sich herausstellte, war das Rezept gefälscht. Dieses Verfahren wurde von Richter Weimer mit Zustimmung aller Beteiligten eingestellt. Der Vorsitzende hielt den Angeklagten zur Vornahme einer solchen Fälschung für nicht fähig.

In seinem Plädoyer stellte der Staatsanwalt fest, dass er die Straftaten, mit Ausnahme der Urkundenfälschung, als erwiesen betrachte. Dem Teilgeständnis konnte er, bei der gegebenen Beweislage, keine große Bedeutung beimessen. Mit Blick auf die kriminelle Energie des Angeklagten hielt er eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren für angemessen. Für eine Bewährungsstrafe sah er keinen Raum.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Franz aus Ketsch, erwähnte die wenigen positive Punkte und plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

Der Vorsitzende Richter Weimer verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls und Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe zur Bewährung auszusetzen lehnte er ab. Hierzu gebe es keine positive Sozialprognose. Richter Weimer führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass der Angeklagte innerhalb einer relativ kurzen Zeit viele Straftaten begangen und dabei gewerbsmäßig gehandelt habe. Darüber hinaus sei es zu keinem Besuch seiner Familie in der Haft gekommen, während er vor seiner Inhaftierung in einer Obdachlosenunterkunft gewohnt habe. Er erwarte deshalb weitere Straftaten.

Mit Blick auf die zudem vorhandenen Vorstrafen stellte der Vorsitzende fest, dass der Angeklagte sein Wohlwollen in Deutschland verbraucht habe. Über seinen weiteren Verbleib müssten allerdings andere entscheiden.

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