Schwetzingen. Wie spannend ist das denn? Es geht um die Entstehung des Grundgesetzes und die Wertschätzung der Demokratie. Diesen Inhalt packend wie einen Krimi zu vermitteln – das schaffte Dr. Alessandro Bellardita beim Hebel-Treff „True Crime Grundgesetz – wie unsere Verfassung uns vor Folter, Todesstrafe und Diskriminierung schützt“. Schulleitung, Elternbeirat und Freundeskreis des Hebel-Gymnasiums hatten eingeladen.
Bellardita wurde in Sizilien geboren. Seine Eltern wanderten Anfang der 1980er Jahre nach Deutschland aus. Nach dem Jurastudium wurde er Strafrichter am Landgericht Karlsruhe und Dozent an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen.
Kennt sich mit Krimis aus: Richter Bellardita an Hebel-Gymnasium Schwetzingen
Da das Schreiben von Krimis zu seinen Hobbys zählt, weiß er, wie er durch kluge Sätze und Rhetorik die Zuhörer in seinen Bann schlagen kann. Der Kampf ums Grundgesetz fing mit einem Todesurteil 1947 an, sagte er. Die zweifache Mörderin ihrer eigenen Kinder wurde zum Tod durch die Guillotine verurteilt – aber es gab weder eine Hinrichtungsstätte noch einen Schmied, der das Beil herstellen wollte. Deshalb konnte das Urteil zunächst nicht vollstreckt werden. Und in der Politik rangen die Alliierten um eine Nachkriegslösung für Westdeutschland. 1948 erarbeiteten 22 Delegierte den Vorentwurf für ein Grundgesetz mit 149 Artikeln – „ein Meisterstück, dass sie das in 13 Tagen schafften“, bewundert noch heute Bellardita diesen Arbeitseifer.
Es ging um grundsätzliche Entscheidungen, wie eine Demokratie aussehen soll. „Er war die innere Seele des Grundgesetzes: Carlo Schmid“, erklärt der Jurist: „Ihm waren das konstruktive Misstrauensvotum sowie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und auf politisches Asyl wichtig.“ Die Würde des Menschen an die erste Stelle zu setzen, sei ein radikaler Gedanke gewesen, der uns heute auch vor angedrohter Folter schütze.
Ergreifend sei auch der Kampf um die Formulierung der Gleichberechtigung gewesen. Familienanwältin Elisabeth Selbert habe einige Anläufe und Tricks gebraucht, um sie durchzusetzen. Am Ende wurde das Grundgesetz 1949 formuliert – und darin die Todesstrafe abgeschafft. „Ich bin gegen endgültige Strafen, jeder hat das Recht auf eine zweite Chance, denn wir Menschen sind fehlerbehaftet“, so formulierte es Bellardita zum Abschluss.
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