Für die Nutzung des evangelischen Lutherhauses zahlt die Stadt Schwetzingen nach dem Beschluss des Gemeinderats in seiner jüngsten Sitzung von Mittwoch künftig einen Zuschuss.
Für den Investitionsanteil der Stadt wurde bislang im Gegenzug eine Nutzung für eine Anzahl von 35 Veranstaltungen pro Jahr eingeräumt. Dieses Kontingent wurde dann den Nutzern hälftig in Rechnung gestellt. Durch Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1. Januar 2023 (wir berichteten) wird die Vermietung des Lutherhauses künftig komplett von der evangelischen Kirchengemeinde abgewickelt und in Rechnung gestellt.
Um eine Schlechterstellung der bisherigen Nutzer zu vermeiden, erhalten Vereine und gemeinnützige Institutionen sowie Veranstalter von Benefizveranstaltungen ab 2023 auf Antrag einen städtischen Zuschuss auf die Saalmiete in Höhe von 50 Prozent.
Ausgenommen von der Bezuschussung sind Sonderreinigungskosten, gesondert beanspruchte Hausmeisterdienstleistungen, die Nutzung weiterer kirchlicher Räume sowie die Nutzung von Technik und Musikinstrumenten der evangelischen Kirchengemeinde, die nicht dem Lutherhaus zugeordnet sind. Auch die ausschließliche Toilettennutzung bei Veranstaltungen auf den Kleinen Planken oder angrenzenden Straßen wird nicht bezuschusst, teilt die Stadtverwaltung mit. ali/zg
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