Justiz

SAP und Vorruheständler nehmen Vergleichsvorschlag an

Nach mehreren Monaten ist der juristische Streit zwischen dem Walldorfer Softwarekonzern SAP und Vorruheständlern gelöst. Was der Vergleich vorsieht.

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Alexander Jungert
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Blick auf das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart. © picture alliance/dpa

Mannheim. Der juristische Streit zwischen SAP und Vorruheständlern ist endgültig aus der Welt. Beide Seiten hätten den gerichtlichen Vergleichsvorschlag angenommen, teilt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit. Man habe nun „keine streitige Entscheidung“ mehr zu treffen. SAP gibt keine offizielle Stellungnahme ab. Wie zu hören ist, zeigt man sich in Walldorf aber zufrieden mit dem Ausgang.

Um was geht es? Dafür muss man etwas weiter ausholen: Vor rund einem Jahr ist die Auseinandersetzung zwischen Vorruheständlern und SAP vor dem Arbeitsgericht Mannheim entbrannt. Die Kläger sind SAP-Beschäftigte, die Angebote zum Vorruhestand angenommen haben. Solche Angebote gab es beim Walldorfer Softwarekonzern in den vergangenen Jahren öfter, um zu sparen und die Belegschaft umzubauen. Bislang galten die finanziellen Bedingungen immer als großzügig.

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So erhielten Vorruheständler nicht nur ein gutes Einkommen, sondern auch Gehaltserhöhungen, die für die arbeitende Belegschaft vereinbart worden sind – wenigstens die sogenannte Strukturerhöhung. Sie ist unabhängig von der Leistung. Für das Jahr 2023 bekamen Vorruheständler aber nur die halbe Strukturerhöhung im Vergleich zu den „Aktiven“, das heißt 0,74 statt 1,48 Prozent. Auch die Inflationsausgleichsprämie von 1500 Euro fiel für sie flach. Einige Klägerinnen und Kläger hatten gar von einem Vertrauensbruch vonseiten SAP gesprochen.

Mit ihren Zahlungsklagen scheiterten die Vorruheständler vor dem Arbeitsgericht. Es bestehe weder ein vertraglicher Anspruch auf eine Gehaltserhöhung noch auf eine Inflationsausgleichsprämie, so das Urteil Mitte Februar 2024. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz werde nicht verletzt.

Blick auf das Gebäude WDF 21 in Walldorf. Hier ist auch der Vorstand untergebracht, so lange die Zentrale (WDF 01) saniert wird. © SAP SE

Das wollten die Vorruheständler nicht hinnehmen und gingen in Berufung. Seither ist das Landesarbeitsgericht gefragt (u. a. Az. 19 Sa 12/24). Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sitzt in Stuttgart, hat in Mannheim aber eine Außenkammer.

SAP leistet Sonderzahlung von 750 Euro brutto

Vereinfacht erklärt sieht der Vergleich so aus: SAP leistet eine Sonderzahlung von 750 Euro brutto – und zwar an alle 1500 Beschäftigten des Vorruhestandsprogramms aus dem Jahr 2019, um das sich der Streit dreht. Voraussetzung war, dass die mehr als 30 Klägerinnen und Kläger damit einverstanden sind – und ihre Klagen zurückziehen. Mit Erfüllung des Vergleichs sollen zudem finanzielle Ansprüche für die Jahre 2023 und 2024 geklärt „und der Rechtsstreit erledigt“ sein. Das alles ist nun offensichtlich passiert.

Die klagenden Vorruheständler hatten bis Mitte Februar Zeit zu überlegen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht. Für SAP galt eine Frist bis Mitte März. Wäre der Vergleichsvorschlag geplatzt, hätte das Landesarbeitsgericht eine Entscheidung fällen müssen. Richterin Barbara Seeling machte Mitte Januar keinen Hehl daraus, in diesem Falle der Vorinstanz – also dem Arbeitsgericht Mannheim – zu folgen. Man könne als Kläger wahrscheinlich entweder nichts bekommen oder die 750 Euro, fasste Seeling zusammen.

Redaktion berichtet aus der regionalen Wirtschaft

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