Berechtigte Anliegen

Das Altenheim St. Elisabeth und die Stadtverwaltung stehen in einem Rechtsstreit über die Nutzung einer ehemaligen Klinik. Redakteur Matthias Mühleisen versteht beide Seiten im Unterbringungsstreit.

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Matthias Mühleisen
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Einmal ist immer das erste Mal. Dass es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Altenheim St. Elisabeth und der Stadtverwaltung kommen könnte, war in den vergangenen fast 40 Jahren kaum vorstellbar. Kommune und Betreuungseinrichtung sind Partner in der Daseinsvorsorge der Menschen und haben vitales Interesse an einem guten Miteinander.

Nachdem die Stadt vom Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, sich (kosten-) intensiv um die Betreuung ihrer jüngsten Bewohner zu kümmern, kann ihr nur recht sein, dass es Institutionen gibt, die sich der Ältesten und Pflegebedürftigen annehmen. Als es darum ging, die Voraussetzungen für den Altenheimneubau zu schaffen, zog man erfolgreich an einem Strang.

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Im Nutzungskonflikt um die ehemalige Geriatrische Rehaklinik bringen beide Parteien zumindest Verständnis für die Motive der Gegenseite auf – diese sind auch nachvollziehbar und berechtigt. St. Elisabeth mutet seinen Bewohnern schon jetzt einiges zu: erst Baulärm in der Karlsruher Straße, dann Umzug in die Rathausstraße 8, die in wesentlich schlechterem Zustand ist als der Altbau, den man aufgeben musste wegen der Einzelzimmerverordnung.

Die Sorgen um mögliche Störungen im Heimleben durch den Einzug von bis zu 67 Menschen unters Dach sind verständlich und der Hinweis auf konfliktträchtige unterschiedliche Lebensrhythmen von jungen Geflüchteten und Altenheimbewohnern nicht aus der Luft gegriffen.

Dass die Stadt nicht bis Ende 2024 warten möchte, bis sie die von ihr vom Kreis erworbene Immobilie nutzt, ist verständlich. Der Unterbringungsdruck ist hoch und Wohnungen in der benötigten Anzahl nicht aufzutreiben. Ein Kompromiss, der größtmögliche Rücksicht auf die Altenheimbewohner nimmt, wäre wünschenswert.

Redaktion Redakteur im Bereich Hockenheim und Umland sowie Speyer