Gemeinderat

Bürger äußern Bauwünsche für die Untere Hauptstraße in Altlußheim

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplanentwurf "Untere Hauptstraße" genehmigt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt, um Bauwünsche im Bereich zu steuern und die Umnutzung sowie Aufstockung von Gebäuden zu ermöglichen.

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Volker Widdrat
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Am rechten Bildrand führt die Hauptstraße in den Ort, daneben das Niederfeld und links die Bebauung zur Goethestraße hin. Für dieses Gebiet soll nun ein Bebauungsplan erstellt werden. © Klaus Venus

Altlußheim. Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplanentwurf „Untere Hauptstraße“ mit den örtlichen Bauvorschriften und beauftragte die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dietmar Glup vom Architektenbüro Sternemann und Glup erläuterte den im Technischen Ausschuss in Altlußheim vorberatenen Entwurf für diesen Geltungsbereich „am nördlichen Eingangstor der Gemeinde“.

Immer mehr Bürger äußern für den Bereich der Unteren Hauptstraße Bauwünsche. Die Gemeinde möchte das planungsrechtlich steuern, insbesondere unter Berücksichtigung des Ortsrandes, der historischen Entwicklung und des Erhalts innerörtlicher Grünflächen.

Bereich im Sanierungsgebiet in Altlußheim

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, den planungsrechtlichen Rahmen für die Umnutzung und auch Aufstockung vorhandener Gebäude zu formulieren. Darüber hinaus erfolgt eine planungsrechtliche Steuerung der gewünschten Nachverdichtungsmaßnahmen auf den bis zu 70 Meter tiefen Grundstücken, die zwischen der Hauptstraße und der Goethestraße liegen.

Das Plangebiet sieht vor, die im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen in Abhängigkeit ihrer Lage als „Besonderes Wohngebiet“ beziehungsweise „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen.

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Das Gebiet sei „eher der älteren Generation zuzuordnen“, meinte Glup. Der Bereich liegt innerhalb des Sanierungsgebietes Altlußheim West, sodass auch das Ziel, die vorhandene Bausubstanz im Sinne der Innenentwicklung zu reaktivieren und planungsrechtlich zu steuern, durch das Förderprogramm unterstützt wird.

Was nicht gebaut werden darf

Die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung erfolgt im beschleunigten Verfahren, da nach einer Vorprüfung durch die Überplanung der bebauten Fläche keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Planer erläuterte einige erarbeitete Änderungen. Die zulässige Dachform wird um ein Laternendach ergänzt. Im südöstlichen Teil wird das Baufenster vergrößert, dort sind zwei Vollgeschosse zwingend.

Wichtig bleibt die Sicherung des Grüngürtels angrenzend zur Bebauung der Goethestraße. Mit der Ausweisung „Besonderes Wohngebiet“ sind Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nicht zulässig.

Wohnqualität und Bauvorschriften im Fokus beim Bebauungsplan in Altlußheim

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die rückwärtigen Grundstücksflächen für eine hohe Wohnqualität herangezogen werden. In dieser Lage sollten nicht störende Gewerbebetriebe nur ausnahmsweise zugelassen werden.

Zukünftig sind entlang der Hauptstraße grundsätzlich zweigeschossige Gebäude mit einer Traufhöhe von 7,50 Metern zulässig. Glup formulierte die Dachformen, Aufbauten und Dacheinschnitte. In der Unteren Hauptstraße gibt es einen erhöhten Parkierungsdruck. Fußgänger klagen über zugeparkte Gehwegflächen. Zufahrten zu den rückwärtigen Grundstücksteilen würden mangelnde Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt und Konflikte unter Nachbarn bedeuten.

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Die Gemeinde formuliert daher in Abhängigkeit zur Größe der Wohnung eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung. Im Einzelfall kann für altengerecht ausgestaltete und nur für diesen Nutzerkreis vorgesehene Wohnungen auf Stellplätze in erhöhter Anzahl verzichtet werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rund 3,85 Hektar. Davon beträgt das „Besondere Wohngebiet“ 1,54 Hektar und das „Allgemeine Wohngebiet“ 1,79 Hektar. Die öffentliche Verkehrsfläche beläuft sich auf 0,52 Hektar.

Bebauungsplan in Atlußheim: Grüngürtel wichtig

Sandra Fluhrer (Grüne) betonte in der Sitzung des Gemeinderats die gute Zusammenarbeit mit dem Architektenbüro Sternemann und Glup. Die Sicherung des Grüngürtels sei wichtig gewesen.

Ursula Kirschner (FWV) freute sich, dass der Bebauungsplan nun in die Offenlage gehen kann. Kay Schweikert (CDU) lobte die Lösung. Es gebe „viel Freiraum für Bauherren“. Richard Schmitt (SPD) sah den Bebauungsplan auf der Zielgeraden. Damit ermögliche die Gemeinde den Bau von Wohnhäuern in zweiter Reihe, „ohne dass Flächen in der freien Landschaft beansprucht werden“.

Der Entwurf wurde einstimmig gebilligt, die Altlußheimer Verwaltung erhielt den Auftrag, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan durchzuführen.

Freier Autor Volker Widdrat ist freier Mitarbeiter.

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