Altlußheim. Mit einer Reihe von Bauangelegenheiten musste sich der Rat auf seiner Julisitzung, der letzten vor der Sommerpause, befassen. Ein Vorhaben in der Mozartstraße wurde schon bei den Anfragen der Sitzungsbesucher angesprochen. Die künftigen Nachbarn des geplanten Baus fühlen sich durch diesen in ihrer Privatsphäre verletzt.
In der Mozartstraße entstand durch den Umbau, die Sanierung und den Teilabriss der Albert-Schweitzer-Schule eine Freifläche von gut 1300 Quadratmetern, auf den ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten errichtet werden soll. Anwohner fürchten nun zum einen, dass der Parkdruck in der Straße steigt, alte Bäume dem Neubau weichen müssen. Obendrein blicken die künftigen Bewohner auf die Gärten der Anrainer, was bei dem alten Schulhaus nicht der Fall war, sodass sich diese in ihren persönlichen Freiheiten beschnitten sehen.
Einwände sind berücksichtigt
Bürgermeister Uwe Grempels hielt dem entgegen, dass die Einwände, die auch bei der Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgebracht wurden, zum Teil in die Pläne eingearbeitet wurden. Der Punkt stehe nun im Rat zur Entscheidung an, danach erfolge eine zweite Offenlage, bei der die betroffenen Bürger erneut zu Wort kommen können.
Wie der Bürgermeister bei der Eröffnung des Tagesordnungspunktes noch hinzufügte, hätten bereits Gesprächsrunden mit den Anwohnern stattgefunden und seien deren Ergebnisse, wie auch die Anregungen der Träger öffentlicher Belange, vom Planungsbüro in die Pläne eingearbeitet worden. So seien die zur Mozartstraße hin angeordneten Senkrecht-Parkflächen in Längsparker umgewandelt worden. Dadurch konnte das geplante Gebäude um 4,30 Meter Richtung Mozartstraße verschoben werden – der Abstand zu den Gärten der Mühlstraße auf der Rückseite betrage nun gut neun Meter.
An Wohnbebauung orientieren
Ines Schweickert (CDU) befand, dass sich das Vorhaben dennoch nicht in die vorhandene Bebauung einfüge. Zwar sei die Schule gleichfalls dreistöckig, doch herrsche dort am Wochenende Ruhe, was mit einer Wohnbebauung nicht zu vergleichen sei. Man könne sich nicht an öffentlichen Gebäuden beim Thema Einfügen orientieren, begründete sie ihre Ablehnung des Vorhabens.
Sandra Fluhrer (Grüne) und Friedbert Blaschke (FWV) signalisierten hingegen Zustimmung zum modifizierten Plan. Kay Schweikert (CDU) regte an, dass oberste Stockwerk zu spiegeln, sodass die Fenster nicht mehr in Richtung Gärten zeigen würden. Dieter Hoffstätter (SPD) schloss sich den Befürwortern an, erinnerte an die Pflicht der Gemeinde zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.
Begrüßt wurde gleichermaßen, dass das geplante Vorhaben im Innenbereich liegt, für die neuen Wohneinheiten keine Außenflächen verbraucht werden. Was auch beim nachfolgenden Tagesordnungspunkt zutrifft. Schon vor geraumer Zeit hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, für das Gebiet zwischen Hauptstraße und Niederfeldweg einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit dem Plan soll eine behutsame Innenverdichtung ermöglicht werden. Dadurch soll eine Wohnbebauung im Außenbereich vermieden werden. Gleichzeitig soll gewährleistet werden, dass eine künftige Bebauung in dem Gebiet nach festen Regeln erfolgt, es keine Diskussionen über den Passus des Einfügens gibt.
Zwischenzeitlich, betonte Bürgermeister Grempels, habe die katholische Kirchengemeinde ihr Vorhaben, die Kirche abzureißen und an anderer Stelle neu zu bauen, aufgegeben. Weshalb nun auch der andere Teil der Hauptstraße, zwischen Kirschen- und Tullastraße überplant werden könne.
Von den Fraktionen gab es für diese Vorgehensweise Zustimmung, es mache Sinne, die gesamte Hauptstraße in diesem Bereich in einem Zug zu überplanen. Ebenso einstimmig fiel im folgenden Tagesordnungspunkt die Zustimmung zum Erlass einer Veränderungssperre in dem Bereich, sodass keine Maßnahmen dem Bebauungsplan vorgreifen können.
Für Kopfschütteln am Ratstisch sorgte ein Bauvorhaben im Wochenendhausgebiet Oberer Bärlach. Dort soll laut Plan ein Gebäude in ein Einfamilienhaus mit einer Fläche von Rund 125 Quadratmeter umgebaut werden. Hinzu käme die Fläche einer Terrasse.
Staunen über Dreistigkeit
Laut dem für das Gebiet geltenden Bebauungsplan sind dort nur Wochenendhäuser erlaubt, die eine maximale Fläche von 70 Quadratmetern, einschließlich der Terrasse, haben. Und meldepflichtig darf in dem Gebiet nicht gewohnt werden.
Noch mehr als die Hinwegsetzung über die Vorgaben des Bebauungsplans empörte den Gemeinderat, dass der Bau schon in die Tat umgesetzt wurde. Grempels sprach von einer „ärgerlichen Geschichte“, der keineswegs zugestimmt werden könne. Dem stimmte für die Grünen Sandra Fluhrer zu, die im anderen Fall vor einer „falschen Signalwirkung“ warnt. Ohne Bauantrag und ohne Genehmigung gebaut – „das wollen wir nicht“, lehnte auch Friedbert Blaschke das Vorhaben ab und Ines Schweickert sprach von einer „Dreistigkeit, die alles toppt“.
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