Anweisung

Badeverbot im Brühler Kollersee verfügt

Wegen mikrobiologische Überschreitung des Badewassers im Otterstädter Altrheinarm wird vom Brühler Rathaus ein Badeverbot erlassen.

Von 
Ralf Strauch
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Am Kollersee darf in absehbarer Zeit wegen einer erheblichen mikrobiologischen Belastung nicht mehr gebadet werden. © Zeuner

Brühl. Das Ordnungsamt der Gemeinde Brühl spricht mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres für den Kollersee ein Badeverbot aus. Die Entscheidung wurde auf Anraten des Landratsamts Rhein-Neckar getroffen, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.

Bei einer Messung durch das Landesgesundheitsamt wurde eine mikrobiologische Überschreitung im Wasser des beliebten Badestrandes auf der Kollerinsel festgestellt. „Diese Überschreitung stellt ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko für alle Schwimmerinnen und Schwimmer dar“, erklärt der Brühler Amtsleiter Jochen Ungerer.

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„Um die menschliche Gesundheit zu schützen und mögliche Erkrankungen durch den Kontakt mit dem belasteten Wasser zu vermeiden, halten wir die Anordnung eines sofortigen Badeverbots für dringend erforderlich“, bekräftigt das Landratsamt in einer Mitteilung an die Gemeindeverwaltung.

Redaktion

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