Görngasse

Baustelle in Brühl: Nachbarhaus droht der Einsturz

Ein seit eineinhalb Jahren umstrittenes Bauprojekt in der Görngasse in Brühl sorgt nun für die Evakuierung eines angrenzenden Gebäudes, Grund dafür ist der Abriss eines Hauses vor einigen Monaten.

Von 
Ralf Strauch
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Durch die Bauarbeiten auf einem Grundstück in der Görngasse ist laut Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ein Nachbarhaus (r.) massiv geschädigt worden – die Bewohner mussten wegen Einsturzgefahr dieses Wohngebäude sofort verlassen. © strauch

Brühl. Das Bauvorhaben in der Görngasse beschäftigt den Gemeinderat bereits seit gut eineinhalb Jahren. Ein Bauherr möchte dort nach dem Abriss des Altbestandes einen Neubau mit zwei Wohneinheiten von rund 180 beziehungsweise 107 Quadratmetern auf zwei Vollgeschossen errichten. Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte zunächst in seiner Sitzung im April 2023 diesem Antrag mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Doch dann wuchs das Projekt. Bei den nachfolgenden Anträgen des Bauherren veränderten sich die Reaktionen der Ratsfraktionen hin zu Irritation und Verärgerung.

So war man nun mit der neuen Bautiefe von zwölf Metern in Rat und Verwaltung nicht mehr einverstanden. Die umliegenden Gebäude in der Straße haben in der Regel eine Bautiefe von zehn Metern, lautete damals das Argument.

Brühler Ausschuss vergweigert mehrheitlich das Einvernehmen

Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte als zuständige Entscheidungsbehörde dennoch im Juli 2023 den Bauvorbescheid verfügt und das mit der Auffassung begründet, dass sich das Vorhaben sehr wohl in die Umgebungsbebauung einfüge. Doch am Ende erteilte die Mehrheit des Ausschusses bei einer Zustimmung durch den Bürgermeister und die Enthaltungen des SPD dieser umstrittenen Planung des Bauherren in der Görngasse dennoch mehrheitlich nicht das Einvernehmen.

Nun bereitet das Projekt erneut Probleme. Nach Erkenntnissen der Baurechtsbehörde hat der Abbruch des Gebäudes in der Brühler Görngasse vor etlichen Monaten dazu geführt, dass sich inzwischen beim Nachbargebäude drei große Risse rund um das Haus gebildet haben. „Unsere Baurechtsbehörde war mit einem Statiker und den am Abbruch Beteiligten vor Ort und musste feststellen, dass das Nachbargebäude einsturzgefährdet ist“, heißt es nun auf Nachfrage unserer Zeitung aus dem Landratsamt.

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Aus diesem Grund habe die weitere Nutzung dieses Nachbargebäudes untersagt werden müssen, um die dort Lebenden zu schützen. Zudem wurde über die Gemeinde Brühl veranlasst, dass die Görngasse für den Verkehr gesperrt wird, um Gefahren für Verkehrsteilnehmende bei einem möglichen Einsturz des Gebäudes zu verhindern, erklärt eine Sprecherin der Behörde auf unsere Nachfrage.

Bewohner des Nachbarhauses in Brühl müssen in private Notunterkünfte ziehen

Die Folge war, dass die vier Nachbarn Hals über Kopf ihr Zuhause verlassen mussten und in private Notunterkünfte umziehen mussten. Einzelne Bewohner sind jetzt erst einmal in Urlaub gefahren – immer mit dem Hintergrundwissen, dass sie eventuell nicht in ihre Wohnung zurückkehren können. Denn es ist absolut nicht klar, wie lange die Betretungssperre für das Haus gilt – für Wochen, Monate oder dauerhaft.

Zur Sicherung wurde die Baugrube nun erst einmal teilweise wieder verfüllt, denn die Baurechtsbehörde hat verfügt, dass das Nachbargebäude statisch zu sichern sei. Alle weiteren Maßnahmen würden nunmehr von einem Prüfstatiker überwacht. Wie es für die betroffenen Nachbarn weitergeht, ist derzeit noch absolut unklar.

Das Bauunternehmen sei übrigens das gleiche, dass in der Rohrhofer Straße über die Baugrenze hinaus in den Gehweg gebaut hat, heißt es seitens der beteiligten Behörden.

Redaktion

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