Brühl. Einen sofortigen Baustopp verfügte das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises, als es von der Gemeindeverwaltung erfuhr, ein Brühler Bauherr habe seinen Neubau so angelegt, dass der nun 14 Zentimeter in den Gehweg der Rohrhofer Straße hineinrage. Mit dem Bau des Mehrfamilienhauses war im Frühjahr begonnen worden. In diesem Zusammenhang wurde kurz danach festgestellt, dass in Abweichung von der erteilten Baugenehmigung begonnen wurde, die straßenseitige Außenwand des Neubaus so zu errichten, dass sie nunmehr in den Gehweg reicht.
In einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wurde nun beantragt, die Überbauung der vorderen Baugrenze, also der Bauflucht in diesem Straßenabschnitt, um 14 Zentimeter überschreiten zu dürfen.
Die Begründung des Antragstellers dafür klingt etwas skurril: „Die vordere Kelleraußenwand wurde falsch und in Front mit dem Nachbargebäude angelegt. Es wurde nicht beachtet, dass noch eine zwölf Zentimeter dicke Wärmedämmung aufgebracht wird.“ Er räumte ein, dass alles „wirklich sehr unglücklich gelaufen ist“. Allerdings erklärte der Bauherr, dass die Grundstücksgrenze nicht überbaut worden sei, denn die Überbauung reiche nicht in den öffentlichen Gehweg.
Da die Nachbargebäude, errichtet in den 1960er Jahren, den heutigen Forderungen an die Wärmedämmung nicht mehr entsprechen, sei zudem anzunehmen, dass diese – laut Antragsteller – ebenfalls perspektivisch über Kurz oder Lang mit einer Dämmung von zwölf Zentimetern zu versehen seien. Dann stimme die Fassadenflucht wieder.
Brühl: Teil des Gehwegs gehört Grundstückseigentümer
Bei einer objektiven Betrachtung erschien der Gemeindeverwaltung ein Abriss des ordnungswidrig erstellten Rohbaus, der kurz vor der Decke des zweiten Obergeschosses steht, unverhältnismäßig. Die Grundstücksgrenze sei nach den Feststellungen des Vermessungsbüros nicht überschritten worden, denn sie habe einen anderen Verlauf wie die Bauflucht. Ein Streifen des Gehwegs sei nämlich im Eigentum des Grundstückseigentümers, „was recht untypisch ist“, so Bürgermeister Dr. Ralf Göck in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt. Eine Gehwegbreite von künftig nur 76 Zentimetern könne aber seitens des Ordnungsamts nicht befürwortet werden, gab er bekannt. Gerade in diesem stark befahrenen Bereich sei ein erhöhter Schutz von Fußgängern erforderlich.
Rücksprachen mit dem Behindertenbeauftragten der Gemeinde und der Polizei hätten ebenfalls ergeben, dass eine Verbreiterung des Gehwegs – wenn baulich möglich – auf mindestens 90 Zentimeter angestrebt werden sollte. Die Kosten dafür könnten aber nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden, sondern seien vom Bauherren zu tragen betonte Göck.
Die ganze Situation sei alles andere als erfreulich, meinte Claudia Stauffer (FW), doch wie auch Hans Faulhaber (CDU) sah sie keine Bedenken, den Gehweg etwas zu verlegen, wenn der Bauherr die dadurch verursachten Kosten übernehme und der Verkehr nicht behindert werde – diese Bewertung wurde einstimmig geteilt.
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