Bauvorhaben

Brühler Gemeinderat bremst einzelne Baupläne aus

Der Technische Ausschuss des Brühler Gemeinderates sieht mehrere Bauvoranfragen durchaus kritisch.

Von 
Ralf Strauch
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Beim Technischen Ausschuss standen Bauvorhaben auf der Tagesordnung. © picture alliance/dpa

Brühl. Einen Bebauungsplan für einen genau festgelegten Teil von Brühl aufzustellen, obliegt der Zuständigkeit der Gemeinde. Rechtlich gesehen, handelt es sich dabei um eine Satzung, die teilweise in bereits genutzten Bereichen vor Jahrzehnten aufgestellt worden sind. Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die Art und Weise der zulässigen Bebauung in diesem Gebiet zu regeln. Das kann sich beispielsweise auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, auf die Bauweise, auf das Verhältnis von überbaubaren und die nicht überbaubaren Flächen sowie auf die Größe, auf die Breite und die Tiefe der Gebäude und Grundstücke beziehen.

Manchmal planen die Bauherren aber anders als vorgegeben – bei Überschreitungen der Vorgaben wird dann der Gemeinderat beziehungsweise dessen Ausschuss für Technik und Umwelt um das Einvernehmen gebeten, das ein Element der Zu- oder Absage durch das Baurechtsamt des Landkreises darstellt. Manchmal stellen Bauherren dann auch eine Bauvoranfrage, in der sie, bevor sie in die genaue Planung einsteigen, nachfragen, ob deren Grundzüge prinzipiell eine Chance auf Realisierung haben könnten.

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Das ist in der jüngsten Sitzung des Technischen Gemeinderatsausschusses gleich in mehreren Tagesordnungspunkten passiert. Der erste in dieser Reihe war Oliver Marc Tritsch, der plant, die hinteren Anbauten an der Grundstücksgrenze eines Wohnhauses im Waldweg in eine Tierarztpraxis mit entsprechender Hausapotheke umzuwandeln. Für eine Ratssitzung fiel die Zustimmung fast euphorisch aus. Wolfram Gothe (CDU) stimmte zu, Lena Krug (SPD) sprach von einer weiteren Verbesserung des Tierwohls und neuen Arbeitsplätzen für Menschen, Klaus Pietsch (FW) signalisierte Zustimmung und erfuhr auf Nachfrage, dass die Stellplatzfrage sich erst beim tatsächlichen Bauantrag stelle, Ralf Jochen Meyer (AfD) und Peter Frank (GLB) bewerteten die Planung als „sehr positiv“.

Das klang beim nächsten Tagesordnungspunkt bereits etwas anders. Da beantragte eine Bauherrin in der Mozartstraße die Genehmigung, die bestehende Garage abzureißen und durch eine neue mit überdachter Freifläche zu ersetzen. Außerdem soll ein Stellplatz im Hof entstehen, weil statt der Doppel- dann nur noch eine Einzelgarage zur Verfügung stehe. Hans Zelt (SPD) hatte sich die Situation vor Ort angeschaut und empfand die Zufahrt als zu schmal. „Nicht, dass wir da etwas genehmigen, was eigentlich gar nicht nutzbar ist“, gab er zu bedenken. Und so erfolgte die Genehmigung nur unter dem Vorbehalt, dass die Abmessungen den beantragten Nutzungen überhaupt entsprechen würden – Bauamtsleiter Reiner Haas sah diese Vorgabe laut Zahlen der Bauplanung aber als sicherlich erfüllt an.

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Ein negatives Votum erhielt eine Bauherrin, die Veränderungen bei einem Einfamilienhaus in der Erzbergerstraße mit einem Bauvorbescheid hatte klären wollen. Bei der Schaffung eines Stellplatzes dort stellte sich schon die Gemeindeverwaltung in der Beschlussvorlage quer, weil der teilweise auf kommunalem Areal in der Königsbergerstraße ausgewiesen wurde. „Das ist nach derzeitigen Grundstückseigentumsverhältnissen nicht zulässig – schon heute wurde mit dem bisherigen Zaun der Grundstücksteil der Gemeinde in Beschlag genommen“, wurde kritisiert.

Bei der Errichtung eines Schuppens dort könne man bei einer Grundfläche unterhalb der genehmigungsfreien Quadratmetergrenze davon ausgehen, dass zwar von einer Anzeigepflicht, nicht jedoch von einer Genehmigungspflicht auszugehen sei. Da der Schuppen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, sei zu prüfen, ob dies gemäß Landesbauordnung auch rechtlich zulässig ist. Sollte eine Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein, stelle sich die Frage, ob eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt werden müsse, meinte die Verwaltung in einer ersten Stellungnahme.

Sanierung eines Zweifamilienhauses durchgewunken

Vollkommen problemlos passierte die Baugenehmigung für die Sanierung eines Zweifamilienhauses in der Erzberger Straße das Gremium. Im Grunde soll das bisherige Zweifamilienhaus nach dem Umbau auch ein solches bleiben – es erhält nur eine andere Aufteilung, weil bisher jeweils eine Wohnung im Erd- und eine im Dachgeschoss lag, nun sollen diese beiden Stockwerke zu einer Wohnung vereint werden, im Keller eine zweite Wohnung entstehen. Und auch die weiteren leichten Veränderungen des Hauses erhielten den kommunalen Segen.

Bei dem Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung eines Betreiberhauses, eines Campinghauses und dreier Zeltloges auf dem Campingplatz der Kollerinsel konnte der Rat nur zur Kenntnis nehmen – Freie Wähler und GLB legten aber Wert darauf, dass sie das Vorhaben nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen würden.

Redaktion

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