Brühl. Diese 41 Meter dürften am Montag, 22. April, für ordentlich Zündstoff in der Gemeinderatssitzung sorgen. Und weil man seitens des Rathauses mit großem Publikumsinteresse rechnet, wurde die Zusammenkunft auch direkt vom eigentlichen Sitzungssaal in die Festhalle verlegt, die deutlich mehr Platzkapazitäten für Besucher bietet.
Der 41 Meter hohe Sendemast, über dessen kommunales Einvernehmen zum Bauantrag nun nach einer ersten Vertagung im Februar beschlossen werden soll, schlägt weiter hohe Wellen. Zwar wurde eine erste Variante in direkter Nachbarschaft zur Wohnbebauung verworfen und der Standort in einer neuen Einreichung Richtung Westen verschoben, doch auch dagegen regt sich heftig artikulierter Widerstand der Anwohner.
Der geplante Sendemast wird das Hauptthema bei der Brühler Gemeinderatssitzung
So sprengten sie vor zwei Monaten den Sitzungssaal nicht nur zahlenmäßig, sondern auch vom Ablauf her, als ein Sprecher der Anwohner forderte, gehört zu werden. Die Fraktionen stimmten diesem Ansinnen zu und so wurden zahlreiche Punkte gegen den Bau des Funkmastes auf den Tisch gebracht. Gleichwohl beschäftigte sich der Rat an diesem Abend nicht mehr mit dem Thema. Das soll am kommenden Montag anders sein. Schon die vielseitige Sitzungsvorlage lässt erkennen, dass sich Antragssteller und Baurechtsbehörde umfassend auf den Termin vorbereitet haben.
Auch diesmal empfiehlt die Gemeindeverwaltung darin den Ratsmitgliedern, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung des Betonmastes zur Nutzung als Funksende- und Empfangsanlage für das Vodafone- Mobilfunknetz und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber auf dem Platz in der Gartenstraße zu erteilen. Gemäß Angabe des Bauherren wurde der Standort – es ist inzwischen ein alternativer Bereich, also etwas weiter weg von der Wohnbebauung ,vorgesehen – durch Planungsprozesse unter Nutzung von Computermodellen ermittelt und müsse die Anforderungen des Mobilfunkfeldes, der Topographie und der Kunden berücksichtigen. Dabei soll eine flächendeckende Nutzbarkeit des Netzes, eine hohe Übertragungsqualität, eine ausreichende Kapazität und gute Erreichbarkeit innerhalb von Gebäuden für alle Nutzer angestrebt werden. Seitens der Einwohner wird in Rohrhof aktuell die Netzabdeckung kritisiert – es scheint also dringlich, dass in diesem Ortsteil, aber nicht nur da, etwas passiert.
Die Nachbarn wurden im Januar über den neuen Standort und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die überarbeiteten Pläne und zur Einreichung von Einwendungen gegen das Bauvorhaben informiert. Danach gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die von optischen Beeinträchtigungen bis zur vermeintlichen gesundheitliche Bedrohung wegen hochfrequenter magnetischer Strahlung reichten.
Brühler Sendemast: Das letzte Wort hat die Baurechtsbehörde Rhein-Neckar
Rechtlich sieht die untere Baurechtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises – und sie entscheidet letztlich über den Bauantrag, nicht die Gemeinde – das Vorhaben als zulässig an. Wie die Standortbescheinigung zeige, würden demnach Sicherheitsabstände erfüllt und eine unzumutbare Strahlenbelastung sei nicht zu erwarten. Außerdem würden, so die Heidelberger Behörde, die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen eingehalten. Auch bleibe der eigenständige Charakter des Gebiets unverändert.
Aufgrund der eingegangenen Einwendungen wurde von der Gemeinde bei den Rechtsanwälten Rittershaus dennoch ein Gutachten für den ursprünglichen Standort in Auftrag gegeben. „Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass eine erdrückende Wirkung dieses Vorhabens für Grundstücke in dem Wohngebiet nicht bejaht werden kann und unwahrscheinlich erscheint“, heißt es darin bereits für den ursprünglichen Standort nahe bei den Wohnhäusern – für den weiter entfernten neuen Standort gelte diese Aussage umso mehr. Und es werden Beispiel angeführt: In der Nachbarschaft zu Brühl fänden sich vergleichbare Masten. Etwa in der Marstallstraße in Schwetzingen, wo ein solcher Mast mit einer Höhe von 43 Metern mitten unter Wohn- und Geschäftsgebäuden zu finden sei, in der Friedelsheimer Straße in Rheinau stehe er direkt bei der Wohnbebauung mit einer Höhe von 30 Metern.
Diverse Alternativstandorte für den Sendemast sind nicht so gut geeignet wie Brühl
Die Antragssteller, die Firma Vantage Towers, wurden zu einer Stellungnahme bezüglich weiterer Einwendungen gebeten, die jeweils genannten Alternativstandorten und eine Mitnutzung eines Mastes in Rheinau und beim Brühler Tennisclub gebeten. Sie führten aus: „Der Standort in der Ruhrorter Straße in Mannheim ist für unsere Station und funktechnisch im Hinblick auf das Versorgungsziel nicht geeignet. Der Standort am Tennisplatz ist funktechnisch ungeeignet, da er sich nur rund 600 Meter von unserem weiteren Standort am Baumarkt Hornbach befindet.“
Zwar bestehe, so die Sitzungsvorlage, weder ein Rechtsanspruch auf eine weitere „Verschiebung“ des Vorhabens noch könne ein Bauherr zu einer möglichst nachbarfreundlichen Bauausführung verpflichtet werden. „Insoweit findet im Baugenehmigungsverfahren keine Alternativenprüfung statt, auch nicht in Bezug auf den Standort eines beantragten Vorhabens. Dennoch wurde mit dem Vertreter der Firma Vantage Towers vereinbart, „dass der von der Fraktion Freie Wähler ins Spiel gebrachte Alternativstandort an der K 4143 ergebnisoffen geprüft wird“, heißt es. Es wird also wohl ein heißer Tanz am Montag auf dem Parkett der Festhalle.
Info: Gemeinderatssitzung am Montag, 22. April, ab 18.30 Uhr in der Festhalle.
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