Gemeinderat

Bauprojekt in Brühl: Kontroverse um Neubau mit zwei Wohneinheiten

Durch einen Bauvorbescheid des Baurechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fühlt sich der Brühler Gemeinderat bei der Entscheidung über ein Bauvorhaben in der Görngasse zur Zustimmung gezwungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Ralf Strauch
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Uneinigkeit herrscht zwischen Technischem Ausschuss und der Baurechtsbehörde über die Abmessungen eines geplanten Neubaus in der Görngasse. © strauch

Brühl. „Friss Vogel, oder stirb“, an diese Redewendung, die umgangssprachlich aufzeigen soll, dass es zu einer Entscheidung keine Alternative gibt, fühlten sich offensichtlich die meisten der Brühler Ratsmitglieder im Ausschuss für Technik und Umwelt erinnert, als es um das kommunale Einvernehmen für ein Bauvorhaben in der Görngasse ging. Das Thema hatte den Rat bereits vor einem Jahr beschäftigt. Damals wie diesmal beabsichtigt der Bauherr unverändert den Neubau eines Hauses mit zwei Wohneinheiten von rund 180 beziehungsweise 107 Quadratmetern auf zwei Vollgeschossen.

Der Ausschuss für Technik und Umwelt hatte bereits in seiner Sitzung vor einem Jahr diesem Antrag in gleicher Form einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einzig mit der Bautiefe von zwölf Metern war man seinerzeit auf Vorschlag der Verwaltung nicht einverstanden. Die umliegenden Gebäude in der Straße haben in der Regel eine Bautiefe von zehn Metern, lautete schon damals das Argument.

Bauvorhaben in Brühl: Zwischen Einvernehmen und Ablehnung

Das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat dann aber als zuständige Entscheidungsbehörde im Juli den Bauvorbescheid verfügt und das mit der Auffassung begründet, dass sich das Vorhaben sehr wohl in die Umgebungsbebauung einfüge. „Das Baurechtsamt ist seinerzeit nicht auf die teilweise Versagung des kommunalen Einvernehmens eingegangen, sodass der Bauvorbescheid bestandskräftig wurde und der Bauherr Rechtssicherheit für seine Planung mit einer Bautiefe von zwölf Metern und den erforderlichen Bauantrag erlangt hat“, erklärte Göck den juristischen Aspekt.

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Gleichwohl läge die Erteilung des Einvernehmens nun noch einmal auf dem Ratstisch und müsse entschieden werden, auch wenn dem Wunsch auf eine weniger mächtige Bautiefe in keiner Weise Rechnung getragen werde, wie Göck unterstrich.

Entscheidung des Baurechtsamtes sorgt für Irritation im Brühler Gemeinderat

Die Reaktionen der Fraktionen dazu reichten von Irritation bis Verärgerung. Kopfschütteln gab es beispielsweise von Wolfram Gothe (CDU), der erklärte, dass dem Rat ja nun nichts anderes mehr übrig bleibe, als der Entscheidung des Baurechtsamtes zu folgen und das Einvernehmen zu erteilen.

Warum die Kreisbehörde vor Erteilung des Bauvorbescheids die Kommune nicht noch einmal kontaktiert habe, konnte auch Ortsbaumeister Reiner Haas nicht erklären. Göck hingegen sah darin eine „ganz normale Vorgehensweise“.

Kritische Haltung in Brühl – trotz behördlicher Entscheidung

Da zeigte sich Heidi Sennwitz (FW) nicht mit einverstanden. Sie sehe keinen Grund, von der damaligen Entscheidung abzuweichen. „Wir bleiben beim Nein für zwölf Meter, dann muss halt das Baurechtsamt diese Entscheidung kassieren und selbst entscheiden.“

Und auch Peter Frank (GLB) unterstrich, dass seine Fraktion die Einstellung zum Zwölf-Meter-Bau nicht ändern werde. Die ganze Vorgehensweise am Ratsausschuss vorbei zeige aber, was man für ein zahnloser Tiger sei. „Was spielen unsere Entscheidungen am Ende denn für eine Rolle, wenn das Baurechtsamt seine Meinung ohne Rücksprache und Kompromisssuche einfach durchsetzt ?“, fragte er den Bürgermeister.

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Der sah das nicht ganz so vehement, denn die Behörde des Landratsamtes gehen immer wieder auf Einwendungen des Rates ein, doch man müsse dem Amt seine Entscheidungskompetenz in deren Rechtsspähre zubilligen.

Die Terrassenkontroverse: Baurechtliche Komplikationen in Brühl

Thomas Gaisbauer (CDU) verwies noch auf einen ganz anderen Aspekt, nämlich auf die zwei Meter breite Terrasse, die mal in der Planung auftauche und die zwölf auf 14 Meter Länge für das Gebäude erweitere, dann aber immer wieder auch verschwinde, so wie diesmal. Eine Terrasse gehöre in Baden-Württemberg juristisch zum Bauwerk, erklärte Haas. Sie sei deshalb auch genehmigungspflichtig. Wenn der Bauherr sie also einfach von sich aus ans Haus anfüge, dann sei das nicht rechtens, so der Ortsbaumeister.

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Am Ende erteilte die Mehrheit des Ausschusses bei einer Zustimmung durch den Bürgermeister und die Enthaltungen des SPD dieser umstrittenen Planung des Bauherren in der Görngasse mehrheitlich nicht das Einvernehmen.

Uneinigkeit im Ausschuss: Einvernehmen erst nach Besichtigung vor Ort

Und auch bei einem zweiten Bauprojekt, diesmal in der Mannheimer Straße zeigten die Ratsmitglieder wenig Freude an der Planung. Dort beantragte der Eigentümer einen Dachgeschossausbau zu einer Wohnung mit zwei Gauben sowie die Errichtung eines Anbaus mit zwei weiteren Wohnungen und jeweils einem Balkon sowie insgesamt sechs Autostellplätzen als Carports.

Die Fraktionen kritisierten, dass der Bauherr eventuell schon einzelne Veränderungen vorgenommen habe, die noch nicht genehmigt seien. Daher wurde beschlossen, für diesen Antrag das Einvernehmen erst nach einer Besichtigung vor Ort zu diskutieren. Der Punkt wurde also vertagt.

Redaktion

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