Gemeinderat

Gebühren für Unterbringung von Geflüchteten in Brühl  steigen

Die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen wurden neu kalkuliert. Demnach steigen sie um bis zu 18 Prozent.

Von 
Ralf Strauch
Lesedauer: 

Brühl. Für Geflüchtete und Obdachlose muss die Gemeinde Unterbringungsmöglichkeiten bereithalten. Die Kosten dafür müssen regelmäßig berechnet werden, damit sie zumindest zum Teil vom Landkreis zurückgeholt werden können. „Gleichwohl bleibt ein Anteil an der Gemeindekasse hängen“, erklärte Bürgermeister Dr. Ralf Göck in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.

Die neue Gebührenkalkulation wurde dabei von den kommunalen Bürgervertretern einstimmig beschlossen. Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wurde zuletzt im Jahr 2022 geändert, um einen zweiten Gebührensatz für gehobene Unterkünfte – beispielsweise im früheren Hotel „Brühler Hof“ – einzuführen.

Gebühren in Brühl wurden erst vor drei Jahren neu kalkuliert

Der Gebührensatz war vor drei Jahren erst grundlegend neu kalkuliert worden. Nachdem sie aber inzwischen den jüngsten Kostenentwicklungen nicht mehr gerecht geworden sind und sich die Mietkonditionen im Objekt „Brühler Hof“ ändern werden, war eine Anpassung in der jüngsten Ratssitzung notwendig geworden.

Mehr zum Thema

Gemeinderat

Gemeinderat in Brühl beschließt deutliche Gebührenerhöhung

Veröffentlicht
Von
Ralf Strauch
Mehr erfahren
Flüchtlinge

Brühls Bürgermeister Göck: Migration muss begrenzt werden

Veröffentlicht
Von
Ralf Strauch
Mehr erfahren
Gemeinderat

Finanzlage der Gemeinde bereitet Sorgen: Defizit im Haushalt von Brühl erwartet

Veröffentlicht
Von
Ralf Strauch
Mehr erfahren

Diese sieht nun, nach einstimmiger Zustimmung durch den Gemeinderat, für die einfachen Unterkünfte einen Gebührensatz von 250,72 Euro pro Person und Monat vor. Das ist im Vergleich zur bisher gültigen Satzung ein Plus von 39,02 Euro beziehungsweise 18 Prozent. „Der erhöhte Gebührensatz resultiert insbesondere aus den gestiegenen Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung sowie Stromkosten“, erklärte Göck den Fraktionen.

Für die Unterbringung in gehobenen Unterkünfte, die sich nicht im Eigentum der Gemeinde befinden, ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 608,17 Euro pro Person und Monat, das ist ein Plus von 194,91 Euro beziehungsweise 47 Prozent. Der starke Anstieg liege vor allem in der mangelnden Auslastung in den ersten beiden Mietjahren begründet, heißt es seitens der Gemeindeverwaltung.

In der aktuellen Kalkulation wurden fünf Wohngebäude ausgewählt, die ausschließlich der Unterbringung für Flüchtlinge und Eingewiesene dienen. Dabei wurden neben den Unterhalts- und Betriebskosten auch die Aufwendungen für Abschreibungen und für kalkulatorischen Zinsen sowie die Kosten für Verwaltung und Hausmeisterdienste berücksichtigt. Für alle fünf Wohngebäude wurde für jedes Jahr eine durchschnittliche Bewohnerzahl ermittelt.

Redaktion

Copyright © 2025 Schwetzinger Zeitung

VG WORT Zählmarke