Öffentlicher Personennahverkehr

Innerhalb von Brühl kostenlos Bus fahren mit dem Null-Euro-Ticket

Busfahrten innerhalb der Hufeisengemeinde sind seit wenigen Tagen für die Nutzer jederzeit und so oft sie wollen kostenfrei. Dennoch gibt es strenge Regeln, die befolgt werden müssen, um kein Bußgeld zu kassieren.

Von 
Ralf Strauch
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Hier ist in Richtung Schwetzingen die Endstation für die kostenlose Busbeförderung innerhalb der Gemeinde. Für die Strecke bis zum Schwetzinger Stadtgebiet muss allerdings ein kostenpflichtiger Fahrschein gelöst werden. © strauch

Brühl. Busfahrten innerhalb der Hufeisengemeinde sind seit wenigen Tagen für die Nutzer jederzeit und so oft sie wollen kostenfrei. Mit diesem Angebot der Kommune, der auf einer Idee der SPD-Ratsfraktion fußt – soll den Einwohnern Brühls bei Kurzstrecken innerhalb des Ortes der Umstieg auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) schmackhaft gemacht werden, heißt es in der Begründung für diese – bislang noch auf dieses Jahr befristete – Aktion. Immerhin seien gemäß einer Studie in Deutschland 80 Prozent aller Autofahrten weniger als fünf Kilometer weit. Bürgermeister Dr. Ralf Göck wertet das als wichtigen Beitrag für den Klimaschutz – „und damit ist Brühl wieder vorne mit dabei“.

Allerdings bleiben bei diesem kostenlosen ÖPNV innerhalb der Gemeinde Brühl die im Wabentarif existierenden Preise für Touren über die Gemeindegrenzen hinaus weiterhin bestehen – derzeit 2,20 Euro innerhalb der Wabe 124, in der Brühl liegt – doch Fahrgäste, die an einer Brühler oder Rohrhofer Haltestelle in den Bus einsteigen, um nur innerhalb des Ortes zu einer anderen Haltstelle zu fahren, erhalten im Fahrzeug ein für sie kostenloses Einzelfahrtticket.

Null-Euro-Ticket in Brühl: Kostenlos Bus fahren, aber es wird kontrolliert

Sie müssen dazu nur dem Busfahrer sagen, wo sie im Ort wieder aussteigen wollen. Dann gibt es den kostenlosen Fahrschein, der unbedingt gelöst werden und während der Fahrt dabei sein muss. Nur so können Kontrolleure des ÖPNV-Anbieters erkennen, wo zugestiegen wurde und bis wohin die Fahrt gehen soll. Hat man den kostenlosen Fahrschein bei einer Kontrolle nicht parat, ist man ohne Ticket unterwegs und dann gilt die Tour als Schwarzfahrt – mit allen Konsequenzen.

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Bezahlen für diese Fahrten innerhalb der Ortsgrenzen wird die Gemeinde gemäß einer monatlichen Abrechnung mit dem Verkehrsunternehmen. Und auch dafür ist es wichtig, dass die kostenlosen Fahrscheine ausgegeben werden, denn nur so ist eine exakte Abrechnung möglich.

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) prognostiziert den Zuschussbedarf, also die Kosten für die Gemeinde, auf rund 8300 Euro pro Jahr – ein Ausgleich, den die Ortsverwaltung für entgangene Ticketeinnahmen an den Verbund zahlen muss. Der tatsächliche Ausgleichsbetrag muss Ende 2023 über die jeweils ausgegebenen Tickets errechnet werden – je mehr Fahrgäste, umso höher ist der Ausgleichsbetrag.

Diese geschätzte Summe entspricht etwa 3800 Fahrten in den zwölf Monaten beziehungsweise zehn Fahrten pro Tag, heißt es in einer Vorlage des Unternehmens. Die Gemeindeverwaltung geht allerdings davon aus, dass das kostenlose Angebot zu einer gesteigerten Nutzung des ÖPNV innerhalb von Brühl führen werde und so letztlich auch mit höheren Zahlungen für die Kommune zu rechnen sei. Das werden dann die monatlichen Rechnungen zeigen, die der Verbund an die Gemeinde richtet. Mitte des Jahres soll auch noch eine Zwischenbilanz zur Kosten- und Erfolgskontrolle durchgeführt werden, die dann dem Gemeinderat vorgelegt wird.

Seit Anfang des Jahres ist auch der komplette Busverkehr im Stadtgebiet von Schwetzingen für die Nutzer kostenlos. Ursprünglich war dort geplant, nur die Fahrten des Stadtbusses gebührenfrei anzubieten, doch kamen auch die Verbindungen in den Stadtteil Hirschacker hinzu.

Null-Euro-Ticket in Brühl: Lücke Richtung Schwetzingen

Doch Vorsicht, es drohen Fallstricke. So heißt es nicht, dass man in Brühl einsteigen kann, das kostenlose Angebot da nutzt, um dann weiterzufahren und auf der selben Tour auch in Schwetzingen den Bus kostenlos in Anspruch zu nehmen. Sobald die Ortsgrenze passiert wird, klafft nämlich eine Lücke und der Fahrgast hat den normalen Preis für die komplette Strecke ohne Abzüge selbst zu zahlen. Wird er mit den kostenlosen Tickets auf den wenigen hundert Metern zwischen den Kommunen erwischt, gilt er ebenfalls als Schwarzfahrer.

Axel Thiemann, Pressesprecher der VRN, macht wenig Hoffnung, dass sich das ändern werde. Es sei nicht geplant, diese Lücke zu schließen. Man habe jeweils mit einzelnen Kommunen den Vertrag geschlossen und so werde nur der ÖPNV in jedem einzelnen Ort kostenlos sein. Gehe es über die kommunalen Grenzen hinaus, so müsse man ein ganz normales Ticket bezahlen. „Alles andere wäre kaum zu kontrollieren“, erklärt er auf Anfrage unserer Zeitung.

Redaktion

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