Beim Friedhof herrscht manche Ausnahme – immerhin will man seitens der Kommune die Trauernden nicht noch zusätzlich belasten. Doch das sollte nicht bedeuten, dass sich die Friedhofsbesucher gegen geltenden Vorschriften entscheiden können. Beispielsweise gilt auch für sie, dass die Straßenverkehrsordnung befolgt werden muss.
Hier hätte ich den Konjunktiv verwenden müssen. Denn viele Menschen, die ihre verstorbenen Angehörigen besuchen und beispielsweise ihr Recht auf eine Gießkanne einfordern, nutzen in Brühl dafür den „Hintereingang“ am Eisenbahnweg. „Das machen alle so“, heißt es dann gern. Obwohl dieser Weg eigentlich für Autofahrer, die keinen Garten dort haben oder einen land- oder forstwirtschaftlichen Dienst versehen – und Grabpflege gehört zu keinem der beiden Fälle – nicht freigegeben ist.
Zudem soll laut Vorgaben der Grünstreifen zwischen asphaltiertem Weg und Feld ein ebensolcher Grünstreifen sein. Möglichst mit Gras und Blumen. Doch dass ist den Falschparkern hinter dem Friedhof schlichweg egal. Entsprechend ist das Grün inzwischen eine Ödnis. Spricht man die Falschparker darauf an, dann erntet man im besten Fall noch ein „Ist mir doch egal“. Das könnte ich eventuell verstehen, wenn zwischen Parkplatz und Hintereingang viel Strecke zurückzulegen wäre. Aber es sind – je nachdem, wo das Grab liegt – nicht einmal 50 Meter Umweg. Wo ist da der Sinn?
Rücksichtsloses Verhalten
Ralf Strauch versteht die Falschparker am Friedhof einfach nicht