Hildastraße

Parkplatz in Brühl sorgt weiter für Unmut

Gemeinde und Grundstückseigentümer sind bezüglich des Areals unterschiedlicher Meinung. Beschwerden und Bußgelder sind die Folge. Die Entscheidung über die Zukunft liegt derzeit beim Landratsamt.

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Ralf Strauch
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Die Situation rund um den privaten Parkplatz in der Hildastraße (Bildmitte) beschäftigte den Gemeinderat einmal mehr. © Bild Strauch

Brühl. „Es ist an der Zeit, dass sich da wieder was ändert“, zeigte sich Michael Till (CDU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderatsausschusses für Technik und Umwelt kämpferisch. Seitdem an der Ecke Hilda- und Mannheimer Straße die bisher öffentliche Parkfläche von der Eigentümerfamilie des Geländes als privater Bereich gesperrt worden ist, häuften sich die Beschwerden der Einwohner, erklärte Till.

Er habe sogar schon von dreistelligen Bußgeldern für diejenigen gehört, die dort trotzdem ihr Auto abgestellt hätten. „Da muss wieder öffentlicher Parkraum hin, um die Not der Autofahrer zu beenden“, meinte er in seiner Anfrage.

Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für Öffnung von Parkplatz in Brühl aus

Das nerve wirklich viele Menschen, die dort etwas zu erledigen haben, unterstrich auch Claudia Stauffer (FW). Ihr Fraktionskollege Klaus Pietsch unterstützte die Forderung nach Öffnung zumindest eines Teils dieses Parkplatzes ausdrücklich – also in gewissen Bereichen ein Zurück zu der Situation, wie sie einst gewesen ist.

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Bisher war der Parkplatz in einer Absprache zwischen Eigentümern und Gemeinde öffentlich nutzbar – es waren die Stellplätze, die seitens der Kommune den umliegenden Gebäuden zugerechnet wurden, die sich ebenfalls im Eigentum dieser Familie befinden. Die Kommune kümmerte sich um die Pflege und Bewirtschaftung dieses Bereichs, dafür standen die Parkplätze der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Parkplatz in Brühl als Lagerfläche genutzt

Doch vor wenigen Monaten wurde diese Regelung einseitig von den Eigentümern als beendet erklärt – seitdem wird der Parkplatz im wirtschaftlichen Herzen des Ortes als Lagerort für eine Baustelle genutzt beziehungsweise sind Teilflächen als Privatparkplätze ausgewiesen.

Und wenn dann dort falsch geparkt werde, verlange der Eigentümer eine von ihm festgelegte Entschädigung. „Das sind keine Bußgelder der Gemeinde“, hob Bürgermeister Dr. Ralf Göck hervor.

Wie geht es mit dem Brühler Parkplatz weiter?

Wie es mit dem Parkplatz künftig weitergehe, dass entscheide sich derzeit in der Baurechtsbehörde des Landratsamtes. Dort werde aktuell geprüft, wie viele Stellplätze der Eigentümer für die Wohnungen und Geschäfte seiner Häuser rings um die Kreuzung nachweisen müsse. Der Parkplatz könnte nämlich für Stellplätze dieser Gebäude baurechtlich vorgeschrieben sein.

Habe man da dann eine Lösung gefunden, könne man auch über eine Forderung nach erneuter Öffnung des Parkplatzes für die Kunden und Bewohner diskutieren, so Göck. „Wir müssen dann mit dem Eigentümer ins klare Gespräch gehen“, sagt der Rathauschef abschließend.

Diese Fragen sind noch offen

Doch die Regelung ist nicht ganz einfach, denn es geht auch um die Löschung einer entsprechenden Baulast. Außerdem müsse festgestellt werden, welche Zahl von notwendigen Stellplätze die Eigentümerfamilie auf ihren Liegenschaften nachweisen könne. „Das wird noch eine spannende Sache“, meint der Bürgermeister. Gleichwohl betonte er, dass ihm die Probleme der Autofahrer vor Ort nicht unbekannt seien, „aber wir müssen jetzt erst einmal die Ergebnisse der Prüfung des Landratsamtes abwarten, bevor wir weitersehen können“.

Im Zusammenhang mit der Privatisierung des Parkplatzes stellte Pietsch die Frage, wer vor wenigen Tagen die einst in Absprache der Gemeinde mit dem Eigentümer errichteten öffentlichen Vorrichtungen für das Abstellen von Fahrrädern abgeflext habe. Göck entgegnete, dass das vom Grundstückseigentümer eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Rathaus gemacht worden sei. Die Metallbügel seien jetzt jedenfalls nicht mehr an anderer Stelle einsetzbar, sondern kaputt.

Redaktion

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